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Transparenz zur Abgeordneten-Entschädigung (Diät) und zu weiteren Einnahmen sowie zu meiner Verwendung dieser Zahlungen

Als Abgeordnete werden wir mit Steuergeld für die Ausübung unserer Mandatstätigkeit bezahlt.
Diese Entschädigung (Diät) wird laut Abgeordnetengesetz jährlich zum 1. Juli an die Entwicklung der Bruttoeinkommen von abhängig Beschäftigten in Sachsen-Anhalt angepasst. Das hat bisher zu Erhöhungen bei den Entschädigungen geführt – kann berechtigterweise auch zur Senkung führen, wenn z. B. aufgrund der Coronakrise die allgemeine Nominallohnentwicklung nach unten geht.

Wir sind von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt worden, um im Parlament ihre Interessen zu vertreten und uns für unsere politischen Aussagen einzusetzen. So haben die Bürgerinnen und Bürger aus meiner Sicht auch ein Recht zu erfahren, wie viel Geld wir bekommen und was wir damit machen.

Ich habe einmal mein verfügbares Einkommen - d. h. mein Netto nach Abzug der Spenden an die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Kirche und an weitere Organisationen - unter Berücksichtigung der entsprechenden Steuerrückerstattung aufgeführt. Da mir für das Jahr 2017 alle Unterlagen vorliegen und es zeitlich am nächsten dran ist, habe ich dieses Jahr gewählt. Darüber hinaus habe ich für das Jahr 2020 die aktuellen Einnahmen und Abzüge sowie Spenden aufgeführt.

Detaillierte Angaben finden sich in den nachfolgenden Tabellen.

Weitere Auskünfte zu den Spenden gibt es hier:  Meine Spenden / Aktionsfonds

 

 

1. Einkommenssituation im Jahr 2017

Einnahmen 2017

Pro Jahr               

Pro Monat               

Abgeordneten-Entschädigung
(bereits gemindert um 1/365;
1.1. bis 30.06.: 6.209 € monatlich
1.7. bis 31.12.: 6.371 € monatlich)

75.485 €

Ø 6.290 €

Zuschuss zu den Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträgen

4.384 €

365 €

Abzüge/Spenden 2017

Pro Jahr

Pro Monat

Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
(inklusive Zusatzbeitrag)

- 9.292 €

- 774 €

Einkommensteuer und
Solidaritätszuschlag

- 17.776 €
- 978 €

- 1.481 €
- 82 €

Kirchensteuer

- 1.830 €

- 153 €

Spenden an die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Mandatsträgerinbeiträge von 13,5% auf
Brutto-Entschädigung und weitere Spenden)

- 11.316 €

- 943 €

Spenden für regionale Projekte wie z. B. der
Kauf eines Schienenbusses für die Altmark sowie
für Organisationen aus den Bereichen
Umwelt, Entwicklungshilfe, Tierschutz,
Frauen und Katastrophenhilfe

- 3.729 €

- 311 €

Verfügbares Einkommen
(Pro Monat:
4.318 € Netto abzüglich 1.407 € Spenden)

34.948 €

2.912 €

 

2. Einkommenssituation von Januar bis April 2020

Einnahmen 2020Pro Monat
Abgeordneten-Entschädigung
(bereits gemindert um 1/365)
6.871 €
Zuschuss zu den Kranken- und
Pflegeversicherungen
422 €
MDR Rundfunkrat Aufwandsentschädigung
(701 € - 40 € Spende an den Rundfunkrat)
661 €
MDR Rundfunkrat Sitzungsgeld
(bei voraussichtlich zwei Sitzungen pro
Monat je 58 €)
116 €
Abzüge/Spenden 2020Pro Monat         
Gesetzliche Kranken- und
Pflegeversicherung
- 844 €
Einkommensteuer und
Solidaritätszuschlag
(voraussichtlich)
- 2.466 €
- 136 €
Kirchensteuer
(voraussichtlich)
- 222 €
Mandatsträgerinbeiträge an die
Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(13,5% auf Brutto-Entschädigung)

Weitere (voraussichtlich)

-930 €


 

-105 €

Weitere Spenden an die
Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- 33 €
Spenden für regionale Projekte,
Corona-Solidarität und Organisationen
aus den Bereichen Umwelt, Entwicklungshilfe,
Tierschutz, Frauen, Katastrophenhilfe, Pflege
-419 €
Verfügbares Einkommen
(4.626 € Netto abzüglich 1.709 € Spenden)
2.917 €


Außerdem gibt es eine monatliche steuerfreie Kostenpauschale.
Das sind aktuell 1.879 Euro für:
• Miete Regional-Büro Stendal
• Unterhaltung des Büros mit Internet, Telefon, Büromaterial
• Internetseite, Mailingslisten
• Veranstaltungen
• Abos für Zeitungen
• Reisekosten Regionalbüromitarbeiter*innen 
• Bezahlung von Praktikant*innen und Honorarkräften

 

Alle Angaben sind auf ganze Euro gerundet.

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Der Landtag stellt allen Abgeordneten eine Netzkarte der Deutschen Bahn für den Bereich Sachsen-Anhalt und übernimmt auf Antrag außerdem Fahrtkosten für Fahrten im Auftrag der Fraktion, des/der Präsidenten/Präsidentin oder eines Ausschusses sowie Übernachtungskosten, die für Sitzungen im Landtag notwendig anfallen.

Mehr im Internet:

https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/landtag/abgeordnete/abgeordnetenbezuege/

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