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Landtagssitzung am 26.10.2017 | TOP 2: Hände weg vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Video Landtagsrede am 26.10.2017: Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>> Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

26.10.17 –

Video Landtagsrede am 26.10.2017: Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>>

Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

Dorothea Frederking (GRÜNE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Robra, einmal im Leben berühmt sein, das ist Ihnen gelungen, auch wenn Sie heute in wesentlichen Teilen zurückgerudert sind, wie wir das vorhin feststellen mussten, bei ihren Ausführungen bezüglich der „Tagesschau“.

Staatsminister Robra, der Mann, der das zentrale deutsche Fernsehen einführen wollte - nach seinen Vorstellungen das ZDF als der nationale Sender. Doch zum Glück hat ein Sturm der Entrüstung diese nicht abgestimmten Pläne zunichtegemacht.

Seine Vorschläge zur Regionalisierung der ARD, weg von der nationalen Berichterstattung, ernteten harsche Kritik. Wir meinen zu Recht; denn die ARD ist ein wichtiges Fenster zur Welt und kein Schaufenster der Regionen.

Allein zehn Millionen Zuschauer schalten jeden Abend die Tagesschau ein.

(Ulrich Siegmund, AfD: Und 70 Millionen nicht!)

Die „Tagesschau“ ist das Aushängeschild der ARD und die wichtigste Nachrichtensendung Deutschlands. Auch der „Tatort“, politische Magazine und die „Sendung mit der Maus“ sind Beispiele für Qualitätsfernsehen; denn sie sind gut recherchiert, anspruchsvoll, pädagogisch wertvoll. Die ARD bildet zudem die föderale Struktur auf nationaler Ebene ab.

Das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem mit ARD, ZDF und Deutschlandradio hat sich bewährt. Sie stellen einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Meinungsbildung dar. Dieses System garantiert eine Vielfalt an Qualitätsangeboten, über die alle Bürgerinnen und Bürger mit gut recherchierten, anspruchsvollen und kritischen Informationen versorgt werden.

Als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN meinen wir, dass diese Rundfunkstruktur wertvoll ist und nicht infrage gestellt werden sollte.

(Zustimmung von Cornelia Lüddemann, GRÜNE, und von Stefan Gebhardt, DIE LINKE)

Es ist gut, sie im Zeitalter der postfaktischen Filterblasen zu haben.

Sehr wohl sind wir offen für eine Strukturoptimierung zur Erzielung von Einsparungen, um den Rundfunkbeitrag akzeptabel zu halten und um seine Legitimation im öffentlichen Bewusstsein herzustellen.

Natürlich darf es keine Selbstbedienung geben. Natürlich müssen Fragen gestellt werden, die auch Staatsminister Robra vorher in den Raum geworfen hat, nach den Gehältern von Intendantinnen und Intendanten, nach den Gehältern von Direktorinnen und Direktoren. All das muss natürlich auf den Prüfstand.

Doch Modernisierungen müssen ausführlich beraten werden, insbesondere auch mit den zivilgesellschaftlichen Vertreterinnen und Vertretern in den Rundfunkräten.

Der Vorstoß aus der Staatskanzlei Sachsen-Anhalts zur Abschaffung der ARD in der jetzigen Form - so haben Sie es ja gesagt - kam wirklich überraschend. Davon fand sich auch kein Wort in dem Schreiben von Staatsminister Robra vom 5. Oktober als Antwort auf unsere Fragen, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bezüglich der Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

In dem Schreiben sind Sie davon ausgegangen, dass die ersten Einsparvorschläge, die die drei Rundfunkanstalten gemacht hatten, keine Stabilität in der nächsten Rundfunkbeitragsperiode von 2021 bis 2024 gewährleisten würden. Sie haben das ausgeführt. Sie gehen von einer Steigerung von 1,20 € aus.

Es ist richtig, sich Sorgen zu machen um die Beitragsstabilität. Es ist richtig, jetzt zu überlegen, wie wir Beitragsstabilität gewährleisten können. Auch wir als GRÜNE wollen eine Stabilität des monatlichen Beitrags. Wir meinen, die Festsetzung durch die unabhängige KEF ist richtig.

Dazu müssen die Häuser ihre Sparpotenziale ausnutzen. Darüber muss aber besonnen überlegt werden und nicht durch tollkühnes Absengen des ARD-Verbundes.

Wir begrüßen, dass in Kürze der 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet wird, der die Zusammenarbeit zwischen den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zur Erschließung von Synergien ermöglicht, ohne dass die Kooperationen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Wenn in den Bereichen Verwaltung, Technik und Zusammenarbeit bei Großereignissen nicht genügend Einsparungen realisiert werden können, dann muss auch über Änderungen im Programmangebot nachgedacht werden. Wie steht es zum Beispiel mit aufwändigen Liveübertragungen und teuren Sportübertragungsrechten?

(Siegfried Borgwardt, CDU: Die sind doch schon fast alle weg! - Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Jetzt sollte Herr Robra zuhören! Das sind nämlich konkrete Vorschläge!)

- Ja, das sind unsere Vorschläge. Bei Sportübertragungen: Meines Erachtens wird die Champions League noch übertragen. Oder wie steht es mit Shows, mit eingeflogenen Stars? - Das ist auch nicht gerade kostengünstig, egal ob es nun Liveshows sind oder ob sie vorher produziert werden. Es ist wirklich die Frage, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk tatsächlich so etwas produzieren muss.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Ob das der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist!)

Wir haben in den vorherigen Debatten auch schon etwas über den Telemedienauftrag gehört. Er steht erst im 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag an. Erst darin werden neue Regelungen getroffen. Wir haben also noch Zeit, darüber ausführlich zu diskutieren.

Aus der trimedialen Aufstellung mit Onlinetexten im Internet ergibt sich Regelungsbedarf. Es wird unter anderem um die Verweildauer von Sendungen und von auf Sendungen bezogenen Texten gehen. Es wird aber auch um die Onlinetexte selbst gehen der durch Beiträge finanzierten Rundfunkanstalten. Sie stehen ja in Konkurrenz zu den Print- und Onlinemedien der Presse, die sich durch den Verkauf finanzieren müssen.

Viele Informationen der Rundfunkanstalten im Internet stellen ein umfangreiches Angebot textbasierter Telemedien dar. Nun muss konkretisiert werden, inwieweit diese Meldungen nicht presseähnlich sein dürfen.

Wir müssen feststellen, immer mehr Menschen informieren sich über das Internet. So gehört für uns GRÜNE natürlich ein umfassendes Onlineangebot zur Informationswelt, auch wegen der Barrierefreiheit.

Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk fit für die Zukunft sein will, dann ist mehr öffentlich-rechtlicher Journalismus im Internet nötig. Wir halten die Aufhebung des Verbots der Presseähnlichkeit für geboten. Gerade darüber müssen wir uns im Ausschuss verständigen. Ich habe es gesagt: Wir haben dafür Zeit, weil es erst im 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ansteht. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Cornelia Lüddemann, GRÜNE, und von Stefan Gebhardt, DIE LINKE)


Präsidentin Gabriele Brakebusch:

Vielen Dank, Frau Abg. Frederking. Es gibt eine Anfrage von Herrn Jan Wenzel Schmidt. Möchten Sie sie beantworten?

(Dorothea Frederking, GRÜNE: Nein!)

- Nein. Okay. - Es gibt keine weiteren Anfragen.

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