Menü

Landtagssitzung am 01.09.2016 | TOP 11: Entwurf eines Fünften Medienrechtsänderungsgesetzes - Zweite Beratung

Video Landtagsrede am 01.09.2016: Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>> Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 7/44. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien Drs. 7/252 zu diesem Gesetz wird zugestimmt. Verkündung des Gesetzes im Gesetz- und und Verordnungsblatt am 15.09.2016. Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

01.09.16 –

Video Landtagsrede am 01.09.2016: Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>>

Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 7/44. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien Drs. 7/252 zu diesem Gesetz wird zugestimmt. Verkündung des Gesetzes im Gesetz- und und Verordnungsblatt am 15.09.2016.

Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

Dorothea Frederking (GRÜNE):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Durch die Anhörung im Ausschuss wurde noch einmal bestätigt, dass das unter der Federführung von Sachsen-Anhalt zwischen den Bundesländern verhandelte Jugendprogramm bzw. junge Programm eine gute Sache ist. Der Kinder- und Jugendring bekräftigte allerdings auch unser Bedauern, dass das Angebot ausschließlich online angeboten wird und junge Menschen durch das fehlende zielgruppenorientierte Fernsehprogramm quasi ein Stück weit abgehängt werden, gerade dort, wo es noch kein Breitbandinternet gibt.

Bezüglich der Jugendschutzprogramme wurde in der Anhörung auf die technischen Herausforderungen hingewiesen. Erforderlich sei ein einfach funktionierendes und universelles Altersklassifizierungsprogramm, das Sendungen, die erst ab einem bestimmten Altern angeschaut werden können, auf den Endgeräten steuert, und das mit verschiedenen Betriebssystemen kompatibel sein muss. Die Entwicklung eines solchen Programms ist aufwendig und kostet viel Geld.

Schutzprogramme werden nun zwar zur Verfügung gestellt, die Sinnhaftigkeit bleibt jedoch fraglich, kann doch ein junger Mensch relativ einfach ein Endgerät ohne Schutzprogramm nutzen. Wir Grünen bleiben deshalb dabei: Prioritär muss die Förderung der Medienkompetenz sein, die auf einen eigenverantwortlichen Medienumgang der Jugendlichen und Eltern abzielt.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Bezüglich der Finanzierung sieht es insgesamt gut aus. Man geht von Beitragsmehreinnahmen in Höhe von 1,5 Milliarden € für die Jahre 2013 bis 2016 aus. Das eröffnet die erforderlichen Spielräume für Beitragsstabilität. Genau das ist unser Ziel. Dieses Ziel haben wir auch im Koalitionsvertrag verankert. Wir brauchen diese Stabilität, und zwar langfristig. Wir brauchen diese Stabilität für die Akzeptanz der Beiträge.

Deshalb und auch vor dem Hintergrund, dass nach dem Jahr 2019 mit einem Aufwuchs des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten gerechnet wird, müssen wir uns sehr genau überlegen, ob und gegebenenfalls wo weitere Spielräume für Beitragssenkungen infrage kommen sollten. DIE LINKE hat das mit ihrem Entschließungsantrag bereits angedeutet.

Mit der Gesetzesnovelle, die wir heute zu beschließen haben, werden schon jetzt Entlastungen vorgenommen. Privilegierte Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Einrichtungen für behinderte Menschen müssen in Zukunft nur noch ein Drittel des derzeitigen Rundfunkbeitrags zahlen.

Zum jetzigen Zeitpunkt auf die Beitragsbefreiung dieser Einrichtungen zu fokussieren, halten wir für nicht sachgerecht, weil andere, wie zum Beispiel kleine und mittelständische Betriebe, auch weniger zahlen möchten, insbesondere für ihre betrieblich genutzten Pkw.

Im Ausschuss haben wir angesprochen, wie schwierig es ist, wenn neue Beitragsschlüssel vereinbart werden. Herr Robra hat es bereits dargestellt: Wenn an einer Stellschraube gedreht wird, hat das Auswirkungen auf andere Beitragszahler. Deshalb sollte besser abgewartet werden, bis die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten Ergebnisse ihrer Arbeit vorgelegt hat, damit diese wirklich gewürdigt werden können, um Beitragsstabilität oder eine Senkung für mehrere Gruppen von Beitragspflichtigen zu erreichen. Es muss ein wirklich gerechter Algorithmus zur Beitragserhebung gefunden werden.

Nichtsdestotrotz könnten wir uns frühzeitig vorbereiten und im Vorgriff auf künftige Verhandlungen die Möglichkeiten von Beitragssenkungen ein weiteres Mal im Ausschuss diskutieren. Derzeit wird geklärt, ob die Geschäftsordnung dies zulässt. Wenn wir das wollten, vor dem Hintergrund des Antrags der LINKEN, dann würden wir natürlich auch über die Abschaffung der Beiträge für privilegierte Einrichtungen reden.

Wir als Koalition haben auf jeden Fall das Ziel, dass es, falls es überhaupt weitere Spielräume geben sollte, zur Entlastung kleiner und mittelständischer Unternehmen kommt. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>