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Landtagssitzung am 02.02.2017 | TOP 13: Entwurf eines Gesetzes über die Krebsregistrierung im Land Sachsen-Anhalt (Krebsregistergesetz - KRG LSA) und zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes

Video Landtagsrede am 02.02.2017: Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>> Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 7/893. Der Gesetzentwurf wird in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen. Nachtrag vom 09.10.2017: Gesetz wurde 28.09.2017 beschlossen und im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr 17 per 09.10.2017 S. 173 veröffentlicht. Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

02.02.17 –

Video Landtagsrede am 02.02.2017: Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>>

Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 7/893. Der Gesetzentwurf wird in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen. Nachtrag vom 09.10.2017: Gesetz wurde 28.09.2017 beschlossen und im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr 17 per 09.10.2017 S. 173 veröffentlicht. 

Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

Dorothea Frederking (GRÜNE):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die gesetzliche Grundlage, die mit dem Krebsregister verbundenen Ziele und die konkrete Umsetzung in Sachsen-Anhalt hat Ministerin Grimm-Benne dargestellt. Es war dringend erforderlich, dass wir dieses Gesetz heute in erster Lesung behandeln. Denn wir haben nur noch bis Ende des Jahres Zeit, ein arbeitsfähiges Krebsregister auf die Beine zu stellen. Wird dies nicht geleistet, entfällt die Förderbedingung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Herr Siegmund, Sie haben es vorhin nicht richtig dargestellt. Es gibt ja auch eine Förderung der Kassen für die einmaligen Errichtungskosten. 90 % übernehmen dann die Krankenkassen für den laufenden Betrieb.

Ja, das Land hatte bis 2013 Zeit, diesen Auftrag umzusetzen. In einigen Bundesländern ist das schon passiert, sodass sie bereits Krebsregister haben. Das ist allerdings hier bei uns im Lande versäumt worden.

Ich denke, die Schreiben der Ärztekammer von Ende des letzten Jahres zu diesem Thema werden einige hier im Hohen Haus erhalten haben. Die Ärztekammer drängte damals nachdrücklich auf eine schnelle Regelung und sah den Zeitplan als überaus gefährdet an.

Ich bin zuversichtlich, dass wir mit der heutigen ersten Lesung rechtzeitig ein Krebsregister entsprechend der bundesrechtlichen Vorgaben in Betrieb nehmen können. Es soll bei der Ärztekammer angesiedelt werden, wie es beispielsweise auch die Länder Berlin und Brandenburg machen.

Die Ärztekammer dürfte also eigentlich mit diesem Gesetzentwurf zufrieden sein. Zumindest meine Fraktion ist es.

Kleinere Debatten werden wir dazu sicherlich im Ausschuss führen können, etwa darüber, ob die Landesdatenschutzbeauftragte für den Beirat des Krebsregisters zu benennen ist, wie es zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern der Fall ist.

Abseits solcher Detaildiskussionen versprechen wir uns ganz grundsätzlich, durch das Krebsregister wertvolle Erkenntnisse für die Patientinnen und Patienten im Land zu erlangen. Denn die reine Datenerfassung soll ja letztlich im Rahmen der Versorgungsforschung und einer interdisziplinären Zusammenarbeit dafür sorgen, möglichst vielversprechende Therapien zu entwickeln und sie den Patientinnen und Patienten vorschlagen zu können.

Die Krebsbehandlung wird durch die bundesweiten Krebsregister und die dadurch möglichen umfassenden Studien sicherlich einen guten Schritt nach vorn machen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

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