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Landtagssitzung am 02.02.2017 | TOP 23: Kleine Anfragen | Dorothea Frederking: Schritte zur endgültigen Stilllegung der Bohrschlammdeponie Brüchau

Video Landtagsrede am 02.02.2017: Fragestellung und Antwort darauf >>> Die Kleine Anfrage von Dorothea Frederking und Antwort von Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Arbeit, Wirtschaft und Digitalisierung befindet sich hier zum Download >>> Frage und Antwort im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

02.02.17 –

Video Landtagsrede am 02.02.2017: Fragestellung und Antwort darauf >>>

Die Kleine Anfrage von Dorothea Frederking und Antwort von Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Arbeit, Wirtschaft und Digitalisierung befindet sich hier zum Download >>>

Frage und Antwort im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

Dorothea Frederking (GRÜNE):Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Präsident hat die Überschrift schon genannt. Bei der Bohrschlammdeponie Brüchau handelt es sich um eine Anlage zur Ablagerung bergbaulicher Abfälle im Sinne von § 22a der Allgemeinen Bundesbergverordnung. In diese Anlage wurden Bohrschlämme aus der Erdgasförderung Altmark und andere Sonderabfälle verbracht. Seit dem Jahr 2012 erfolgt keine Einlagerung mehr. Laut Landesregierung gibt es Kenntnisdefizite zum Schadstoffinventar und zur Dichtigkeit der Anlage (siehe unter anderem Medienberichterstattung nach der Informationsveranstaltung in Kakerbeck am 22. September 2016). Bisher gibt es noch keine öffentliche Information über den Inhalt und den Umfang der einzelnen Verfahrensschritte einschließlich Verantwortlichkeit und Zeitplan zur Erarbeitung des Stilllegungskonzeptes und der anschließenden Entscheidung über die endgültige Stilllegungsvariante. Ich frage die Landesregierung: Welche Verfahrensschritte sind im oben genannten Sinne vorgesehen, um eine Entscheidung über die endgültige Stilllegungsvariante der Bohrschlammdeponie Brüchau zu treffen? Vizepräsident Willi Mittelstädt:Für die Landesregierung antwortet Herr Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Prof. Dr. Armin Willingmann. Herr Minister, Sie haben das Wort.Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung):Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Deponie Brüchau handelt es sich um eine ehemalige Entsorgungseinrichtung für bergbauliche Abfälle aus der Erdgasgewinnung, die vom bergrechtlich verantwortlichen Unternehmen Engie E&P Deutschland GmbH bis 2012 genutzt wurde. Frau Abg. Frederking hat dies benannt. Ich antworte für die Landesregierung.Das Unternehmen ist nunmehr gehalten, für die Deponie Brüchau einen Abschlussbetriebsplan aufzustellen. Dieser Betriebsplan hat den Nachweis zu enthalten, dass unter anderem eine Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt, insbesondere der Gewässer, dauerhaft ausgeschlossen ist.Um den geltenden Anforderungen gerecht zu werden, ist durch das Unternehmen unter anderem das Sickerwasserpotenzial der abgelagerten Abfälle und die Wasserbilanz für die Stilllegungs- wie auch die Nachsorgephase zu ermitteln und zu bewerten. Im Abschlussbetriebsplan ist darzustellen, welche Nachsorge nach dem Abschluss der Stilllegungsmaßnahmen erforderlich ist, um Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu vermeiden. Eine Zulassung dieses Betriebsplans und die Umsetzung der Maßnahmen zur endgültigen Sicherung der Deponie können erst dann erfolgen, wenn die bergrechtlichen Vorgaben des Bundesberggesetzes zum Ausschluss von Gefahren für Mensch und Umwelt erfüllt sind.Im Zuge der Erarbeitung des Abschlussbetriebsplans zur endgültigen Sicherung der Deponie Brüchau wurde im Auftrag des verantwortlichen Bergbauunternehmens durch ein Ingenieurbüro eine Vorzugsvariante entwickelt, die im Wesentlichen die vollständige Abdeckung und Abdichtung der Deponie mit zwei Dichtungselementen nach dem modernsten Stand der Technik vorsieht. Die Endfassung dieses Vorschlags liegt dem LAGB und der im späteren Genehmigungsverfahren zu beteiligenden Behörden seit März 2016 vor. Aus dem Bericht ergaben sich Kenntnisdefizite in Bezug auf den Abfallkörper und seine Eigenschaften. Diese Kenntnisdefizite sind vor weiteren Planungsschritten weitergehend zu betrachten und stehen derzeit behördlichen Entscheidungen entgegen.Zum Abbau der Kenntnisdefizite wurden im Zeitraum Mai/Juni 2016 durch ein von der Landesanstalt für Altlastenfreistellung beauftragtes Fachbüro die vorhandenen Unterlagen und Daten einer kritischen Prüfung unterzogen. Im Ergebnis hat der Gutachter ein Erkundungskonzept für weiterführende Untersuchungen zur Deponie Brüchau mit mehreren Bausteinen vorgelegt. Dieses Konzept dient der Überprüfung und der Vervollständigung der Datenlage, auf deren Basis verschiedene Varianten zur Schließung der Deponie abschließend zu bewerten sind. Es wurde am 28. Juli 2016 mit den beteiligten Behörden abgestimmt. Nunmehr sind entsprechende Betriebsplanunterlagen durch Engie zu fertigen und dem LAGB zur Zulassung vorzulegen. Das LAGB hat einen Zeitplan für die Aufstellung der Planunterlagen für die Erkundungs- und Untersuchungsarbeiten vorgelegt, nach dem gegenwärtig die Leistungen zur Ausführungsplanung vergeben werden und die Vorlage der Betriebspläne für die Durchführung der Maßnahmen für April/Mai 2017, also in gut zwei bis drei Monaten, vorgesehen ist. Bestandteil des Betriebsplans wird ein Zeitplan mit den Umsetzungsschritten für die notwendigen Maßnahmen sein.Sobald der Betriebsplan vorliegt, wird das LAGB die beteiligten Behörden in das Zulassungsverfahren einbeziehen. Auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse wird die Planung der Stilllegungsvariante durch Engie erfolgen und anschließend im Abschlussbetriebsplan beim LAGB zur Zulassung eingereicht werden.Abschließend darf ich darauf hinweisen, dass sich der Landtagsausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung darauf verständigt hat, den Selbstbefassungsantrag - ich zitiere - „Vollständige und nachhaltige Sanierung der Bohrschlammdeponie Brüchau“ in seiner Sitzung am 16. Februar 2017 zu behandeln. Wie Sie wissen, sind die Landesregierung und das Unternehmen eingeladen worden, um über den Arbeitsstand zur Aufstellung des Abschlussbetriebsplanes zu berichten. - So weit die Antwort der Landesregierung.

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