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Landtagssitzung am 02.03.2017 | TOP 5: Ostdeutschland bei Netzentgelten entlasten

Video 1. Landtagsrede (Einbringungsrede) am 02.03.2017: Grüne Vorstellung des Antrages durch Dorothea Frederking >>> Video 2. Landtagsrede (Entgegnungsrede) am 02.03.2017: Weiterer Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>> Antrag der Fraktionen CDU, SPD & BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 7/1050. Der Antrag wird beschlossen. Beschluss Drs. 7/1098. Beschlussrealisierung Drs. 7/1371. Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

02.03.17 –

Video 1. Landtagsrede (Einbringungsrede) am 02.03.2017: Grüne Vorstellung des Antrages durch Dorothea Frederking >>>

Video 2. Landtagsrede (Entgegnungsrede) am 02.03.2017: Weiterer Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>>

Antrag der Fraktionen CDU, SPD & BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 7/1050. Der Antrag wird beschlossen. Beschluss Drs. 7/1098. Beschlussrealisierung Drs. 7/1371.

Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

Einbringungsrede am 02.03.2017:

Dorothea Frederking (GRÜNE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich habe ein sehr spannendes Thema vor der Mittagspause mitgebracht. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das wird den Hunger vertreiben.

„Wir sind nicht die letzte Generation, die den Klimawandel erleben wird, aber wir sind die letzte Generation, die etwas gegen den Klimawandel tun kann.“

Vier Monate vor der Klimakonferenz in Paris im Dezember 2015 wiederholte der damalige US-Präsident Barack Obama diese mahnenden Worte. Sie verdeutlichen die existenzielle Wichtigkeit der Energiewende hin zu 100 % erneuerbaren Energien.

Für dieses Jahrhundertprojekt ist die Zustimmung und Begeisterung der Bevölkerung von immenser Bedeutung. Der Energiemonitor 2016 des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft beziffert eine Zustimmungsrate zu der Frage, ob die Energiewende wichtig bzw. sehr wichtig ist, von über 90 %. Das ist ein gutes Zeichen, dass dieser grundlegende Transformationsprozess für eine nachhaltige Energieversorgung eine solch hohe Zustimmung erfährt.

Die Menschen wollen die Energiewende, und unsere Aufgabe ist es, sie konsequent und gerecht voranzutreiben. Um weiterhin die Zustimmung zur Energiewende zu haben, müssen unfaire Lastenverteilungen schnellstmöglich abgebaut werden.

Die Netzentgelte beinhalten die Kosten für die Übertragungsnetze und die Verteilnetze und sie sind der einzige Bestandteil der Stromkosten, der regional unterschiedlich ist.

Netzentgelte sind in Ostdeutschland besonders hoch. Die Gründe sind: umfassende Erneuerung nach der Wende, dünne Besiedlung und lange Leitungswege, sodass sich die Fixkosten auf wenige Verbraucher verteilen, Aus- und Neubau von Kabeln, Leitungen und Umspannwerken aufgrund der starken Zunahme von erneuerbaren Energien, das Konstrukt der vermiedenen Netznutzungsentgelte und die Eingriffe des Übertragungsnetzbetreibers zur Sicherung von Stabilität und Versorgung mit Redispatch-Maßnahmen und auch mit der Abschaltung von Erneuerbare-Energie-Anlagen.

Um die Benachteiligungen von hohen Netzentgelten, insbesondere die Wettbewerbsnachteile für die Industrie- und Gewerbekunden, zu beseitigen, drängen wir mit unserem Koalitionsantrag erneut auf eine bundesweite Angleichung bei den Netzentgelten. Die Chancen stehen sehr gut, dass wir etwas bewirken, weil gerade jetzt auf der Bundesebene über den Bundesrat ganz viel Bewegung in das Thema gekommen ist.

Wir wollen zwei Maßnahmen umgesetzt sehen: erstens bundesweit einheitliche Netzentgelte auf Übertragungsnetzebene, zweitens Abschaffung des Konstrukts der vermiedenen Netzentgelte für Wind- und Solaranlagen.

Die Übertragungsnetzebene mit ihren 380 kV-Leitungen ist dafür da, Strom über große Entfernungen zu transportieren. Es gibt in Deutschland vier Übertragungsnetzbetreiber, die in ihren vier Regelzonen aktiv sind. Mit Stand Januar 2017 betragen die Netzentgelte im Regelgebiet von Amprion, das unter anderem Nordrhein-Westfalen umfasst, im Schnitt 1,62 Cent pro Kilowattstunde und sie betragen im Regelgebiet von 50Hertz Transmission, das Ostdeutschland und demzufolge auch Sachsen-Anhalt umfasst, im Schnitt 3,74 Cent pro Kilowattstunde. Diese Spanne macht deutlich: Die Lasten sind nicht fair verteilt. Das müssen und wollen wir ändern, sodass es zu einer fairen Kostenverteilung kommt.

Ein bundeseinheitliches Netzentgelt auf Übertragungsnetzebene würde laut Berechnung von 50Hertz bei 2,6 Cent pro Kilowattstunde liegen. Sachsen-Anhalt würde bei diesem Kostenanteil im Durchschnitt um 1,1 Cent pro Kilowattstunde bzw. um 30 % entlastet werden.

Wie viel Ersparnis beim jeweiligen Kunden ankommt, hängt von der Verbrauchsstruktur ab, also ob es sich um Industriekunden oder um private Kunden handelt. Die Ersparnis ist aber auch abhängig von der jeweiligen Region im Regelgebiet.

Man kann für Sachsen-Anhalt sagen, dass ein durchschnittlicher Drei-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 3 500 Kilowattstunden zwischen 10 € bis 20 € im Jahr sparen kann.

Bei Industrie und Gewerbe würden bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte natürlich zu Einsparungen in ganz anderen Größenordnungen führen. Ich habe das Beispiel eines Großkunden der Chemieindustrie im 50Hertz-Gebiet mitgebracht. Mit einem jährlichen Verbrauch von 24 Millionen Kilowattstunden würde sich eine Ersparnis von 87 000 € ergeben. Das ist eine ganz erhebliche Summe. Für die Industriekunden sind die Netzentgelte wirklich ein Standortfaktor, und für die Privatkunden wäre die Ersparnis deutlich spürbar.

Unsere Forderungen werden dafür sorgen, dass die Energiewende ein Erfolgsprojekt bleibt. Dass unsere Forderung, die ich dargestellt habe, auch praktikabel ist, bestätigen die Übertragungsnetzbetreiber. Laut 50Hertz seien bundesweit einheitliche Netzentgelte im Übertragungsnetz einfach umsetzbar; denn die Strukturen und Abrechnungsabläufe bestehen bereits und müssten lediglich angepasst werden. Technisch und administrativ ist das umzusetzen.

Nun zu den vermiedenen Netzentgelten. Diese werden zurzeit bei dezentralen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen und bei erneuerbaren Energieanlagen zum Ansatz gebracht. Hier liegt die Annahme zugrunde, dass die Niederspannung und die vorgelagerten Netze weniger genutzt werden, weil die Energie vor Ort verbraucht wird. Doch diese Annahme stimmt leider für die volatilen Wind- und Solaranlagen nicht; denn wenn diese volatilen Energien nicht vorhandeln sind, sind trotzdem Netze für die Lieferung von nicht erneuerbaren Energien erforderlich, und wenn sie vorhanden sind, also wenn viel Windstrom im Netz ist, dann werden die Netze zum Abtransport benötigt.

Der Netzaufwand ist in der Praxis also gar nicht geringer. Weniger Netzaufwand wird aber dennoch - heute ist das so - angenommen und verrechnet und der Verteilnetzbetreiber stellt den Kunden die angefallenen Aufwendungen in seinem Netzbetrieb in Rechnung.

Regionen mit vielen Erneuerbaren-Energien-Anlagen werden überproportional belastet. Das wollen wir abschaffen. Beispielsweise wird der neue Windpark Hüselitz bei Tangermünde mit 152 Megawatt so viel Strom erzeugen, dass dieser abtransportiert werden muss. Das heißt, dass auch die Hoch- und Höchstspannungsebenen gefragt sind. Es findet eben keine Netzvermeidung statt. Wir brauchen die Netze.

(Ulrich Siegmund, AfD: Die holen die Vögel runter!)

Es wäre ungerecht, wenn im Endeffekt die Bewohnerinnen und Bewohner der Altmark für die fälschlicherweise angenommene Vermeidung bezahlen sollten. Genau deshalb sind die vermiedenen Netznutzungsentgelte bei Wind- und Sonnenstrom abzuschaffen.

Wir rechnen damit, dass das eine Ersparnis von bis zu 0,3 Cent pro Kilowattstunde mit sich bringt. Bei dem genannten Drei-Personen-Haushalt wäre das eine weitere jährliche Ersparnis von bis zu 10 €, und bei dem beschriebenen Chemieunternehmen würde sich eine weitere fünfstellige Ersparnis ergeben.

Die vermiedenen Netznutzungsentgelte sollen dort zum Ansatz gebracht werden, wo Anlagen steuerbar sind und real ein netzdienliches Verhalten zeigen. Das gilt für Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlagen. Es ist wichtig, dass das so bleibt, weil die Wirtschaftlichkeit der Anlagen den Gutschriften zugrunde gelegen hat und wir ein Interesse daran haben, dass die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen auch in Zukunft gewährleistet wird.

Noch Ende des Jahres 2016 versprach die Bundesregierung die Einführung bundesweit einheitlicher Netzentgelte auf Übertragungsnetzebene. Doch im Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 26. Januar 2017 war dieser wichtige Bestandteil nicht mehr vorhanden. Dies sorgte bei vielen Bundesländern zu Recht für Unverständnis.

Die Bundesländer müssen jetzt über den Bundesrat ein zukunftsfähiges Netzentgeltmodernisierungsgesetz durchsetzen. Thüringen und Schleswig-Holstein ergriffen zuerst die Initiative und brachten am 10. Februar eine Bundesratsinitiative ein, damit die beschriebene Lücke geschlossen wird. Auch müssen die vermiedenen Netzentgelte sofort und nicht schrittweise und dann auch nur für Solar- und Windanlagen abgeschafft werden.

Ebenfalls am 10. Februar wurde der Entwurf des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes der Bundesregierung in den zuständigen Bundesratsausschuss überwiesen. Dort wurden von mehreren Bundesländern Änderungsanträge eingebracht, die sich mit unseren Zielen decken. Bereits am 10. März, also nächste Woche, wird das Netzentgeltmodernisierungsgesetz im Bundesrat abgestimmt. Mit den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat stehen die Chancen gut, eine Mehrheit für die in unserem Antrag formulierten Forderungen im Plenum des Bundesrats zu bekommen.

Deshalb bitten wir die Landesregierung, im Bundesrat entsprechenden Initiativen zuzustimmen. Nächste Woche hat Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen entlastet werden und wirklich eine faire Lastenverteilung realisiert wird. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

 

Entgegnungsrede:

Dorothea Frederking (GRÜNE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Saal füllt sich wieder.

(Ulrich Thomas, CDU: Wir wollen Ihnen gern zuhören!)

Ich sehe, die erste Gruppe ist vom Mittagessen zurück. Für all diejenigen, die jetzt etwas verpasst haben, noch einmal.

(Heiterkeit bei der CDU - Ulrich Thomas, CDU: Klasse! Wie auf dem GRÜNEN-Parteitag! Es wird noch einmal wiederholt!)

Die Höhe der Netzentgelte ist bundesweit extrem unterschiedlich. Ziel unseres Antrags ist es, Benachteiligungen zu beseitigen.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Machen wir doch!)

Frau Eisenreich, Herr Raue, ja, Sie haben recht. Wir hatten im letzten Jahr bereits eine eindeutige Beschlusslage zur Angleichung der Netznutzungsentgelte, aber wir haben jetzt ganz aktuell eine Dynamik im Bundesrat, die wir positiv nutzen müssen, weil bei diesem Thema jetzt gerade viel passiert.

Als wir im letzten Jahr den Beschluss gefasst hatten, gab es die Zusagen der Bundesregierung, entsprechend zu handeln. Diese Zusage wurde aber ganz aktuell, nämlich am 26. Januar 2017, vom Bundeskabinett zurückgenommen. Mit unserem Antrag weisen wir nicht nur auf die hohe Bedeutung dieses Themas hin, sondern vor dem Hintergrund dieser aktuellen Ereignisse machen wir Druck, damit die bundesweite Angleichung endlich umgesetzt wird.

Es darf nicht sein, dass diejenigen durch hohe Netzentgelte belastet werden, die mit der Installation von erneuerbaren Energien vorangegangen sind; im Gegenteil: Sie haben eine ganz wichtige Klimaschutzaufgabe für die Gesellschaft wahrgenommen. Dafür gebührt ihnen Dank, Anerkennung, aber eben auch unser Einsatz, damit sie von unfairen Lasten befreit werden. Das schafft Akzeptanz für die Energiewende und sichert die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen.

Bundesweite Solidarität war lange angekündigt worden. Was die Bundesregierung mit der schrittweisen Abschaffung der vermiedenen Netznutzungsentgelte im Netzentgeltmodernisierungsgesetz auf den Weg bringen wollte, war aber mehr als halbherzig und längst nicht ausreichend. In der Tat liegt die Vermutung nahe, dass der ehemalige Wirtschaftsminister Gabriel hiermit noch eine Wahlkampfunterstützung für das SPD-Land Nordrhein-Westfalen organisieren wollte.

Unsere Forderungen lassen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Baden-Württemberg mit Sicherheit keine Jubelstürme ausbrechen; denn diese Bundesländer müssen in Zukunft mehr als heute zahlen. Trotzdem ist kein Bedauern angesagt. Laut dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestages ist zu erwarten, dass sie zwar mehr zahlen müssen als heute, aber immer noch weniger als in den anderen Bundesländern; denn mit unseren Forderungen wird es bei den Netzentgelten keine absolute Gleichheit geben, sondern eine Annäherung und eben eine Angleichung, weil die regionalen Unterschiede auf der Verteilnetzebene bestehen bleiben. Das ist eine Baustelle, die in einem weiteren Schritt angegangen werden muss. Wir als GRÜNE haben dazu im Jahr 2014 eine Studie durchgeführt und sind darin auf diese Netzebene schon eingegangen.

Auf der Bundesratsebene gibt es jetzt gerade diese vielfältigen Initiativen, um diejenigen bei den Netzentgelten zu entlasten, die bis jetzt über Gebühr bezahlen müssen. Ein bundesweites solidarisches Handeln eröffnet ein erhebliches Einsparpotenzial bei den Stromkosten in Sachsen-Anhalt. Wir bitten die Landesregierung deshalb, solchen Initiativen über den Bundesrat zuzustimmen, die unseren bereits im September des letzten Jahres formulierten Zielstellungen entsprechen.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Endlich!)

Wir müssen endlich   endlich; darauf kommt es nämlich an, Herr Borgwardt     Endlich geht es gleich auch zum Mittagessen,

(Ulrich Thomas, CDU: Nur vegan!)

wenn ich noch einmal betont habe, dass wir diese bundesweite Angleichung brauchen und durchsetzen werden und standortbezogene Nachteile beseitigen müssen. Das ist gerecht. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag und wünsche dann allen einen guten Appetit.

(Beifall bei den GRÜNEN)


Präsidentin Gabriele Brakebusch:

Vielen Dank, Frau Frederking, aber das können Sie noch nicht machen; denn wir sind noch nicht ganz fertig, meine liebe Kollegin.

(Heiterkeit)


Dorothea Frederking (GRÜNE):

Danach!


Präsidentin Gabriele Brakebusch:

Jetzt gibt es erst einmal eine Nachfrage. Sind Sie bereit, eine Nachfrage zu beantworten?

(Siegfried Borgwardt, CDU: Nein!)

Ja oder nein?


Dorothea Frederking (GRÜNE):

Ja.


Präsidentin Gabriele Brakebusch:

Herr Raue, bitte.


Alexander Raue (AfD):

Frau Frederking, ergeben sich aus dem heutigen Antrag für die Landesregierung irgendein neuer Auftrag oder neue Kompetenzen? Wenn das nicht so sein sollte, wie begründen Sie dann, dass das hier heute kein Schaufensterantrag war?

(Zustimmung bei der AfD)


Präsidentin Gabriele Brakebusch:

Frau Frederking, bitte.


Dorothea Frederking (GRÜNE):

Das Neue ist die Dynamik, die wir haben, dass jetzt alle Bundesländer Anträge einbringen. Das sind nicht nur Schleswig-Holstein und Thüringen, die etwas gemacht haben. Sie habe ich vorhin erwähnt. Hessen wird etwas machen. Bayern wird etwas einbringen. Die Sachsen werden etwas einbringen. Frau Schindler hat es ausgeführt. Wir müssen als Land Sachsen-Anhalt dafür sorgen, dass ein Schulterschluss zwischen den Bundesländern hergestellt wird.

Es gibt diese aktuellen Ereignisse, was ich ausgeführt habe, dass die Bundesregierung von ihren eigenen Zusagen abgerückt ist. Deshalb brauchen wir jetzt verstärkt auf allen Ebenen zwischen allen Bundesländern die Aktivitäten, die Abstimmungen. Wir wollen der ganzen Sache Nachdruck verleihen.

(Unruhe)


Präsidentin Gabriele Brakebusch:

Noch eine Nachfrage?


Alexander Raue (AfD):

Nein, eigentlich nur eine Info. Diese Handlungskompetenz hat die Landesregierung bislang natürlich auch. Ich glaube, sie nimmt sie auch wahr. So habe ich es auch in der Beschlussrealisierung gelesen. Es ist heute eigentlich unnötig gewesen, Frau Frederking.


Dorothea Frederking (GRÜNE):

Na ja, ich habe geguckt, wer auf der Besuchertribüne sitzt. Dort sitzen zum Beispiel Leute aus Rheinland-Pfalz. Die nehmen diese Botschaft mit, die wir heute im Landtag besprechen. Sie sagen ihren Leuten natürlich auch, wie wichtig das gerade für Ostdeutschland ist, für die Wettbewerbsfähigkeit, für ein solidarisches Handeln zwischen den Bundesländern, damit wir hier den Schulterschluss hinbekommen.

(Unruhe)

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