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Landtagssitzung am 07.04.2017 | TOP 20: Auswertung der Geflügelpest in Sachsen-Anhalt

Video Landtagsrede am 07.04.2017: Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>> Antrag der Fraktionen CDU, SPD & BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 7/1216 wird beschlossen. Beschluss Drs. 7/1243. Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

07.04.17 –

Video Landtagsrede am 07.04.2017: Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>>

Antrag der Fraktionen CDU, SPD & BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 7/1216 wird beschlossen. Beschluss Drs. 7/1243.

Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

Dorothea Frederking (GRÜNE):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist unumstritten, dass bei einer Geflügelpestepidemie, wie wir sie in diesem Jahr aktuell in Deutschland und in insgesamt 29 Staaten Europas wieder erlebt haben, alles Erdenkliche getan werden muss, um die Seuchenausbreitung zu verringern.

Nach geltender Rechtslage wird Hausgeflügel oft über lange Zeiträume aufgestallt bzw. in geschlossenen Ausläufen gehalten, um die Tiere vor Infektionen durch Wildvögel zu schützen. In der Geflügelpestverordnung ist die Stallpflicht bisher   d a s   Instrument, um gegen Geflügelpest vorzugehen. Für viele kleine Geflügelhaltungen, für die Freilandhaltung, für die Biohaltung und für die Haltung seltener Geflügelrassen ist das immer eine sehr große Härte.

Mich erreichen immer wieder Hinweise von verzweifelten Tierhaltern, die das Leid schildern, dass sie ihren Tieren tagtäglich aufgrund der Stallpflicht zumuten müssen. Es gibt also einen Konflikt zwischen Tierschutz und Seuchenbekämpfung.

Für uns GRÜNE ist klar, wir sehen in der jetzigen Freilandhaltung die Form der Geflügelhaltung, die den Bedürfnissen der Tiere am ehesten entspricht.

Hinter dem Antrag der Fraktion DIE LINKE verbirgt sich die Kritik, dass das derzeitige Prozedere im Umgang mit der Geflügelpest nicht optimal läuft. Ja, auch wir meinen, dass die Risikobewertung durch das Friedrich-Loeffler-Institut und das anschließende Exekutieren durch die Behörden gemäß der Geflügelpestverordnung evaluiert werden muss.

Die Ursachen der Geflügelpest müssen umfangreicher ermittelt werden. Nur so ist ein zielgerichteter Schutz möglich. Gegebenenfalls müssen auch die Verfahren geändert werden.

Frau Ministerin hat darauf aufmerksam gemacht und ausgeführt, dass das Friedrich-Loeffler-Institut auch heute schon eine umfangreiche Ursachenforschung unternimmt. Nichtsdestotrotz ist es gut, dass die AMK noch einmal betont und den Auftrag ausgegeben hat, dass wirklich alle möglichen Eintragswege gut untersucht werden müssen.

Es gibt auch eine Anfrage der GRÜNEN im Bundestag zu den Übertragungswegen bei der Vogelgrippe. Eine Antwort ist - ich zitiere  :

„Ein Eintragsweg über Zugvögel ist nicht ausgeschlossen. Ein Nachweis dieses Eintragsweges konnte bisher nicht zweifelsfrei erbracht werden.“

Auf eine weitere Antwort zu dieser Kleinen Anfrage nach den Übertragungswegen gibt es die Antwort - ich zitiere noch einmal  :

„Im Tierseuchennachrichtensystem der Europäischen Union sind 538 Ausbrüche dokumentiert. Bei 395“

  das sind also 73 %  

„wurde die Eintragsquelle als „unbekannt“ angegeben.“

So klar ist es wirklich nicht, dass es von den Wildvögeln herrührt. Trotz dieser Erkenntnis liegt der Fokus bei der Bekämpfung der Geflügelpest bei allen Maßnahmen weiter beim Schutz vor dem Kontakt mit Wildvögeln. Es muss wirklich die Frage gestellt werden, ob diese Fokussierung die richtige ist.

Das Wissenschaftsforum Aviäre Influenza zweifelt ja auch die Wildvogelthese des Friedrich-Loeffler-Instituts bereits seit dem Jahr 2006 an. Ich kann es noch einmal betonen - es steht auch in unserem Antrag  : Es ist gut, dass die AMK in der vergangenen Woche den Beschluss gefasst hat, dass das Friedrich-Loeffler-Institut bei der Untersuchung aller möglichen Übertragungswege eben auch die Handelsströme in der Erzeugungskette analysieren wird. Damit liegt der Fokus künftig nicht nur auf dem Wildgeflügel.

Gemeint sind eben auch Übertragungswege durch den internationalen Handel, die Einfuhr und der Transport von Eiern, Küken, Junghennen, Schlachttieren, Einstreu und Geflügelkot.

Eine Seuchenbekämpfungsmaßnahme wäre dann nicht mehr im Kern allein die Stallpflicht, sondern gegebenenfalls auch ein Einfuhrstopp von Eiern oder von Einstreu aus vogelgrippebetroffenen Ländern.

Weiterhin sollten vom Friedrich-Loeffler-Institut verstärkt auch die epidemiologischen Besonderheiten der industriellen Tierhaltung in den Fokus genommen werden.   Ich möchte fragen, ob ich noch ein bisschen weiterreden darf.


Präsidentin Gabriele Brakebusch:

Sie haben noch etwas Zeit. Unsere Ministerin hat etwas überzogen.


Dorothea Frederking (GRÜNE):

Gut. - Dann möchte ich noch einen anderen Aspekt anführen, und zwar die Frage, wie die Eier weiterhin vermarktet werden können, wenn das Geflügel eingestallt werden muss. Wir haben eine Bitte in Richtung der Bundesebene. Die EU-Kennzeichnungsverordnung sowie die Öko-Landbauverordnung sollten so geändert werden, dass im Seuchenfall verordnete Aufstallungen nicht zum Verlust der Anerkennung als Freilandvermarkter und Bioerzeuger führen.

Großindustrielle Geflügelfarmen haben bekanntlich kein Problem mit der Stallpflicht, denn sie lassen ihre Tiere sowieso nicht ins Grüne und an die frische Luft. Wir wollen, dass die Geflügelhalter, die auf artgerechte Tierhaltung setzen, nicht das Nachsehen haben.

Ich werbe für die Zustimmung zu unserem Alternativantrag und bedanke mich.

(Beifall bei den GRÜNEN)

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