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Landtagssitzung am 17.12.2019 | TOP 12: Entwurf des Gesetzes zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag - Erste Beratung

Video Landtagsrede am 17.12.2019: Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>> Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

17.12.19 –

Video Landtagsrede am 17.12.2019: Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>>

Hier zur gesamten Debatte mit allen Redebeiträgen und Drucksache 7/5321 >>>

Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

Dorothea Frederking (GRÜNE):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Abgeordnete! Der 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag setzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Befreiung vom Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für Zweitwohnungen bzw. Nebenwohnungen um.

Für meine Fraktion kann ich sagen: Wir finden es richtig und fair, dass eine Person für ihre Nebenwohnung oder sogar für ihre Nebenwohnungen keinen weiteren Beitrag zahlen muss; denn eine Person kann zu einem Zeitpunkt nur einmal Rundfunk empfangen. Bei einer Zweitwohnung gibt es also keinen doppelten Vorteil, sodass sich mit der Gesetzesänderung richtigerweise eine doppelte Beitragspflicht erübrigt.

Bei uns in Sachsen-Anhalt werden insbesondere Besitzerinnen und Besitzer von Datschen davon profitieren; denn Datschen wurden oft als beitragspflichtige Wohnungen eingestuft. Die Beitrag zahlende Person muss allerdings einen Antrag auf Beitragsbefreiung für die Nebenwohnung stellen. Dieser Beitragstatbestand greift auf Antrag auch für die Nebenwohnungen der in der Hauptwohnung lebenden Ehepartnerin oder eingetragenen Lebenspartnerin bzw. des Partners. Diese können sich dann auch befreien lassen.

Mit dieser Gesetzesnovelle werden die Einnahmen bei den Rundfunkbeiträgen sinken. Dies ist ein Fakt, der bei der in Kürze zu führenden Diskussion über die Neufestsetzung der Beiträge für die Periode von 2021 bis 2024 sicherlich auch eine Rolle spielen wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil gleichzeitig festgestellt, dass die Rundfunkbeiträge verfassungsgemäß sind. Dies unterstreicht die Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seine Aufgabe, für ein vielfältiges Angebot, das unterschiedliche Interessen berücksichtigt und auch gesamtgesellschaftliche Themen und Debatten anstößt, zu sorgen. Damit kann man gerade in Zeiten von Verunsicherung und Fake News verlässliche Informationen erhalten. Diese Öffentlichkeit für alle ist beitragsfinanziert, um Unabhängigkeit und Vielfältigkeit zu sichern.

Für uns ist klar, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist gemeinwohlorientiert und muss auch vernünftig ausfinanziert sein. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

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