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Landtagssitzung am 18.12.2018 | TOP 13: Entwurf eines Gesetzes zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag - 1. Beratung

Video Landtagsrede am 18.12.2018: Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>> Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 7/3706. Der Gesetzentwurf wird in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen. Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

18.12.18 –

Video Landtagsrede am 18.12.2018: Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>>

Hier zur gesamten Debatte mit allen Redebeiträgen und Drucksachen (7/3706) >>>

Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 7/3706. Der Gesetzentwurf wird in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen.

Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

Dorothea Frederking (GRÜNE):

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die rasante Entwicklung der digitalen Welt stellt auch Anforderungen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das Nutzungsverhalten, um Informationen, Unterhaltung oder Nachrichten zu bekommen, hat sich geändert. Mehr und mehr wird statt der traditionellen Medien Fernsehen und Radio das Internet in Anspruch genommen. Das ist nicht nur bei jüngeren Menschen der Fall. Insofern ist es folgerichtig, dass mit dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Telemedienauftrag neu gefasst wird und für die Nutzerinnen und Nutzer durch die digitalen Angebote ein Mehrwert geschaffen werden soll.

Es geht auch um die Ausschöpfung der Möglichkeiten interaktiver Kommunikation, und die Nutzung von Social Media wird beauftragt. Neu ist darüber hinaus auch die dauerhafte Verfügbarkeit von Angeboten in den Mediatheken. Lineares Fernsehen und Radio leben zwar, aber der Abruf nach Bedarf wächst beständig.

Eine Vernetzung und übergreifende Suche in den Telemedienangeboten von ARD, ZDF und Deutschlandradio sind vorgesehen worden. Das hilft immens, um zielgerichtet die Informationen zu bekommen, die man sucht. Im Übrigen erinnert man sich ja auch zuerst an den Namen einer Dokumentation und weniger an den Namen der jeweiligen Rundfunkanstalt.

Dass zudem eine Verlinkung mit Einrichtungen der Wissenschaft und der Kultur sowie mit zeit- und kulturgeschichtlichen Archiven beauftragt wird, hilft gerade in Zeiten des Postfaktischen, direkt mit den Primärquellen des Wissens und der Erkenntnis verbunden zu sein.

Auch die Belange der Menschen mit Behinderungen sollen besonders berücksichtigt werden, insbesondere mithilfe der Vorleseoption oder mit Texten in leichter Sprache.

Herr Gebhardt, im Gesetzentwurf ist ausdrücklich vorgesehen worden, dass die Barrierefreiheit von dieser Textlastigkeit unberührt ist. Also, Sie haben ja mit Blick auf die Presseähnlichkeit davon gesprochen, dass der Text nicht im Vordergrund stehen darf. Die Ausnahmen sind schon jetzt im Gesetzestext festgehalten worden.

Ganz klar ist: Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk fit für die Zukunft sein will, dann ist auch mehr öffentlich-rechtlicher Journalismus im Internet nötig. Wir hoffen, dass die Entschärfung der Presseähnlichkeit funktionieren wird. Die Onlineberichterstattung ist immer ein Mix, bestehend aus Text, Bild, Film und Audio.

Es müssen Angebotstypen definiert werden, damit die Darstellung von Schwerpunktthemen und von bestimmten senderbezogenen Angeboten im Internet möglichst mit Bewegtbild und mit Ton erfolgt. Der Text darf nicht im Vordergrund stehen. Die Barrierefreiheit - das habe ich schon gesagt - ist davon unberührt. Davon unberührt sind aber auch bestimmte Hintergrundinformationen zu konkreten Sendungen.

Wir sind äußerst gespannt, wie das Schiedsgericht die Konflikte zwischen Printmedien und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk über zu viel Text im Internet schlichten wird. An dieser Stelle möchte ich der Erwartung Ausdruck verleihen, dass es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk dauerhaft gelingen wird, verlässliche Informationen anzubieten und sich jeder Form von Missbrauch und Manipulation zu erwehren. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

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