Landtagssitzung am 19.11.2020 | TOP 4: Entwurf eines Agrarstrukturgesetzes (AGS)

Video Landtagsrede am 19.11.2020: Einbringung des ASG von Dorothea Frederking >>> Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>> Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

19.11.20 –

Video Landtagsrede am 19.11.2020: 
Einbringung des ASG von Dorothea Frederking >>>

Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>>

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Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

Dorothea Frederking (GRÜNE):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Abgeordnete! Mit der Feststellung, dass regional verankerte Landwirtschaft Boden braucht, der in die Hände derjenigen gehört, die ihn fachlich gut und nachhaltig bewirtschaften, steht unser Gesetzentwurf unter der Überschrift „Den Bodenmarkt besser regulieren“.

Boden darf nicht länger zur Kapitalanlage und zum Spekulationsobjekt verkommen und durch Preistreiberei und Anteilskäufe den in der Region ansässigen landwirtschaftlichen Betrieben und den Existenzgründerinnen entzogen werden.

Bereits im Jahr 1967 stellte das Bundesverfassungsgericht nach einer Beschwerde von einem Nicht-Landwirt, dem die Genehmigung zum Erwerb von Boden als reine Kapitalanlage verwehrt wurde, klar - Zitat  :

„Die Tatsache, dass der Grund und Boden unvermehrbar und unentbehrlich ist, verbietet es, seine Nutzung dem unübersehbaren Spiel der freien Kräfte und dem Belieben des Einzelnen vollständig zu überlassen[.]“

Boden sichert unsere Ernährung. Seine Gestaltung prägt das Landschaftsbild. Er ist ein maßgeblicher Teil der Ökosysteme und gibt Tieren und Pflanzen Lebensräume. Der Boden und seine Bewirtschaftung haben Einfluss auf das Grundwasser und die Speicherung von klimaschädlichem CO2. Der nicht vermehrbare Boden ist also nicht vergleichbar mit anderen Vermögenswerten und Immobilien und schon gar nicht mit Produkten.

Aufgrund seiner vielfältigen Funktionen ist der Boden existenziell für die Gesellschaft. Das begründet die Besonderheit des Bodenrechtes. Denn es greift in Eigentumsrechte ein. Die Eingriffe in Freiheitsrechte von Käuferinnen und Verkäuferinnen müssen dennoch das mildeste Mittel darstellen, um schädliche agrarstrukturelle Vorgänge zu verhindern bzw. zu reduzieren. Das müssen wir auch gut begründen, wenn wir unsere neuen Regelungen vorschlagen.

Unser Gesetzentwurf beschreibt im Wesentlichen vier Themenkreise: erstens den Kauf und Verkauf von Boden, das heißt von Acker- und Grünland und forstwirtschaftlichen Grundstücken, zweitens die Pacht und Verpachtung von Boden, drittens Anteilskäufe und Anteilsverkäufe an Unternehmen mit mindestens 250 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche, sodass neue Eigentümerinnen mittelbar Anteile am Boden erwerben, und viertens neue Aufgaben für die Landgesellschaft.

Dieses Agrarstrukturgesetz wird ein erstmals erlassenes Gesetz mit neuen Regelungen sein und drei Bundesgesetze vereinigen, und zwar das Grundstücksverkehrsgesetz, das Landpachtverkehrsgesetz und das Reichssiedlungsgesetz. Im Rahmen der Föderalismusreform erhielten die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz für das Bodenverkehrsrecht. Mit unserem Entwurf für ein Agrarstrukturgesetz Sachsen-Anhalt kommen wir dem nach.

Mit dem sachsen-anhaltischen Gesetz werden in Deutschland erstmals Anteilskäufe zum Erwerb von Beteiligungen an entsprechenden Unternehmen reguliert. Denn eine solche Regulierung gibt es bisher noch nicht. Sachsen-Anhalt wäre damit ein Vorreiter.

Wo liegen nun die Probleme auf dem Bodenmarkt? Was sind die Ursachen für die negativen Auswirkungen auf die Agrarstruktur? - Boden ist, unter anderem ausgelöst durch die Finanzkrise im Jahr 2007 und die anhaltend niedrigen Zinsen, in den letzten Jahren zur Kapitalanlage mit hohen Renditeerwartungen und zum Spekulationsobjekt geworden. Die Folge ist, dass Kauf- und Pachtpreise steigen.

Boden wird von außerlandwirtschaftlichen oder überregional aktiven Investorinnen, von Agrarindustriellen und von vermögenden Unternehmen und Personen aufgekauft, die in der Regel nicht vor Ort leben und oft keinen Bezug zur Landwirtschaft haben. Sie bereichern das Landleben nicht und wollen lediglich einen maximalen Ertrag erzielen. Das wird sich im Einzelfall auch auf den Anbau auswirken. Indirekt kann das zur Verarmung des Anbaus führen, wenn nur darauf geschaut wird, was am rentabelsten ist; beispielsweise Maismonokulturen für Biogas statt Vielfalt im Anbau.

Anteilskäufe an Unternehmen mit landwirtschaftlichen Grundstücken, die bisher rechtlich nicht geregelt sind, nehmen zu. Auch Verkäufe ganzer Unternehmen, besonders im Rahmen eines Generationswechsels, finden statt. In der Konsequenz führt das dazu, dass die vor Ort ansässigen Landwirtinnen bei den Preisen nicht mithalten können und sie von Angeboten über Anteilskäufe nichts wissen, sodass sich Betriebe nicht weiterentwickeln können, geschweige denn Neugründungen möglich wären. Große Betriebe werden noch größer und andere verschwinden. Vielfalt geht verloren. Ländliche Räume bluten aus.

Wenn es in einer Region Platzhirsche gibt, dann gibt es auch keinen Wettbewerb mehr auf dem Bodenmarkt. Gerade durch nicht Ortsansässige fließt auch Wertschöpfung ab. Ich denke dabei nur einmal an Pachteinnahmen, die dann nicht vor Ort ausgegeben werden, sondern irgendwo anders hinfließen.

Diese Entwicklung ist schädlich für die Agrarstruktur. Mit dem Gesetzesvorschlag der drei Koalitionsfraktionen wollen wir dem Ausverkauf des Bodens endlich einen Riegel vorschieben. Eine agrarstrukturell nachteilige Verteilung von Grund und Boden muss gestoppt werden. Es geht um die Abwehr von Gefahren und erheblichen Nachteilen für die Agrarstruktur.

Welche agrarstrukturellen Ziele wir verfolgen, wird in § 1 beschrieben und im Leitbild, das in der Begründung zum Gesetzentwurf ab Seite 28 zu finden ist. Dazu gehören die Gewährleistung leistungsfähiger Unternehmen der Landwirtschaft, die Versorgung mit Agrarprodukten, faire Entwicklungsmöglichkeiten für regional verankerte Betriebe mit ortsansässigen Landwirtinnen und Landwirten, Neugründungen - wir wollen mehr statt weniger Betriebe  , eine breite Streuung des Eigentums, ein Vorrang der Landwirte beim Erwerb von Grundeigentum, die Sicherung der Funktionsfähigkeit ländlicher Räume, die Sicherung der Wertschöpfung im ländlichen Raum, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie wirtschaftliche, soziale und ökologische Stabilität der ländlichen Räume.

Nun möchte ich die wesentlichen Vorschläge für die neuen Regelungen vorstellen. Wir haben eine Preismissbrauchsklausel eingebaut und wollen damit erreichen, dass die Preistreiberei ein Ende hat. Bei Verkäufen von landwirtschaftlichen Flächen, und zwar sowohl im Grundstücksverkehr als auch bei Beteiligungen an Unternehmen, darf der Kaufpreis den Verkehrswert nicht um mehr als 20 % übersteigen oder um mehr als 40 % unterschreiten. Eine solche Preisgrenze war bisher nicht gesetzlich geregelt. Bisher gab es dazu nur eine Rechtsprechung. In dieser wird von einem groben Missverhältnis ausgegangen, wenn der Kaufpreis den Verkehrswert um 50 % überschreitet. Angesichts der galoppierenden Preisentwicklung in den vergangenen Jahren sehen wir es als erforderlich an, die Schwelle nach unten zu ziehen. Deshalb soll jetzt schon ein Wert von 20 % gelten.

Die Kaufpreisentwicklung gemäß dem Statistischen Bundesamt zeigt die sich verschärfende Lage. Im Jahr 2009 lag der durchschnittliche Kaufwert je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche in Sachsen-Anhalt bei 7 281 € und im Jahr 2018 bei 18 217 €. Das ist eine Steigerung um etwa 150 %.

Neu ist auch, dass unsere Landgesellschaft als Siedlungsunternehmen das Vorkaufsrecht beim Verkauf von Grundstücken auch dann ausüben kann, wenn es keinen aufstockungsbedürftigen Landwirt gibt bzw. zum Zeitpunkt des Kaufgeschäftes noch nicht gibt. Damit haben wir ein Instrument, um außerlandwirtschaftliche Investorinnen außen vor zu lassen. Zudem wollen wir die Haltefrist von sechs Jahren auf zehn Jahre erhöhen, sodass genug Zeit für einen Wiederverkauf an einen geeigneten aufstockungsbedürftigen Betrieb bleibt. Ziel ist auch hier, die Grundstücke zur Verbesserung der Agrarstruktur zu verwenden.

Weiterhin schlagen wir einen revolvierenden Bodenfonds mit mindestens 20 000 ha bei der Landgesellschaft vor. In diesem sollen unter anderem die Grundstücke, die durch eine Ausübung des Vorkaufsrechts erworben werden, verwaltet und verwendet werden. Wir wollen damit erreichen, dass landeseigene Grundstücke - diese gehören ja dann dem Land - nicht weniger werden und dass Sachsen-Anhalt seine Grundstücke gezielt für die Erreichung der agrarstrukturellen Ziele einsetzt, zum Beispiel für den Verkauf an Junglandwirtinnen und Junglandwirte oder an Betriebe, die zum Natur-, Umwelt- und Klimaschutz beitragen.

Wir zielen auf eine regional verankerte Landbewirtschaftung ab. In diesem Sinne halten wir es ausdrücklich für nicht schädlich für die Agrarstruktur, wenn Mitglieder einer Landwirtschaft betreibenden Genossenschaft, die bislang nicht unter das Landwirtschaftsprivileg fielen, von ihrer Genossenschaft eine Fläche erwerben. Wir wollen das zulassen, allerdings nur unter der Bedingung, dass sie das Land der Genossenschaft auch langfristig zur Bewirtschaftung zur Verfügung stellen. Dieser Verkauf auch an Mitglieder von Genossenschaften sichert eine breite Eigentumsstreuung.

Mit diesem Punkt möchte ich an eine weitere Neuerung, die wir im Gesetzentwurf vorschlagen, anknüpfen. Wir schlagen vor, die Genehmigungsfreigrenze von derzeit 2 ha auf 5 ha anzuheben. Denn ohne ein behördliches Verfahren würden sich mehr Menschen aus einem Ort entschließen, dort ein Grundstück zu kaufen. Es würde also mehr Fläche in mehr Hände gelangen, was gut für die Eigentumsstreuung ist.

Bei der Anhebung der Freigrenze würden nur noch 20 % aller Verträge mit zusammengerechnet 80 % der verkauften Flächen einer Genehmigung unterliegen. Derzeit sind es 40 % aller Kauffälle mit zusammengenommen 90 % der verkauften Flächen. Durch eine Halbierung der Zahl der Verfahren, also von 40 % auf 20 % der betroffenen Fälle, würden die Grundstücksverkehrsbehörden erheblich entlastet. Nach dieser Entbürokratisierung könnten sich die Behörden auf die dann noch zu prüfenden Kauffälle konzentrieren und diese auch intensiver prüfen.

Wir haben lange überlegt, wie Vielfalt gewährleistet und Konzentrationen zurückgedrängt werden können. Wir wollen marktbeherrschende Stellungen auf dem regionalen Bodenmarkt verhindern und die regionalen Flächenkonzentrationen aufbrechen. Als regionale Bezugsgröße dient uns die Gemarkung. Das sind alle Flächen einer Gemeinde, die im Kataster zu finden sind. Weitere Grundstückskäufe und Pachten sollen einem Betrieb in einer Gemarkung dann nicht mehr möglich sein, wenn er bereits mehr als 50 % der Fläche als Eigentum und Pacht in dieser Gemarkung innehat. Das ist der regionale Faktor, den wir in den Gesetzentwurf eingebaut haben. Dadurch sollen eine Anhäufung von landwirtschaftlichen Grundstücken in einer Hand und eine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs verhindert, Neugründungen ermöglicht und anderen Betrieben Entwicklungsmöglichkeiten gegeben werden.

Nun zum Highlight des Gesetzentwurfs. Denn dieses Thema wurde bislang deutschlandweit noch in keinem Bundesland angefasst. Es geht um den Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen, die sogenannten Share Deals. Der mittelbare Erwerb von Grund und Boden soll mit dem Gesetz erstmals reguliert werden, um auch eine nachteilige Landverteilung über Anteilskäufe zu verhindern.

Wenn ein Unternehmen mit mindestens 250 ha Eigentum an landwirtschaftlichen Flächen davon mindestens 25 % verkaufen will, dann wird dieser Verkauf der Grundstücksverkehrsbehörde vorgelegt werden müssen. Analog zum Grundstücksverkehr, also dem reinen Verkauf von landwirtschaftlichen Nutzflächen, kann die Zustimmung dann versagt werden, wenn eine Anhäufung auf dem regionalen Bodenmarkt bzw. in der Gemarkung entstehen würde und die Preismissbrauchsgrenze gerissen würde.

Wir sehen bei den Share Deals großen Handlungsbedarf. Denn in den zwei vom Thünen-Institut untersuchten Landkreisen verfügen überregional tätige Investoren über einen erheblichen Anteil der Fläche. In ihren Händen befanden sich im Jahr 2016 im Landkreis Anhalt-Bitterfeld 22 % der analysierten landwirtschaftlichen Flächen und im Landkreis Stendal 11 %.

Ich bitte Sie nun: Diskutieren Sie mit uns die Vorschläge in den Ausschüssen und tragen Sie gern auch zur Verbesserung bei. Denn unser Ziel muss es sein, endlich eine Verbesserung auf dem Bodenmarkt hinzubekommen. - Vielen Dank.

(Zustimmung)

 

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Debattenbeitrag von Dorothea Frederking:

Dorothea Frederking (GRÜNE):

Jetzt habe ich das Wort, vielen Dank. - Ich werde gern in die politische Debatte einsteigen. Nachdem ich vorhin sehr sachlich und informativ den Gesetzentwurf dargestellt habe, möchte ich feststellen, dass es ein großer Erfolg ist, dass der Gesetzentwurf endlich das Licht des Landtags erblickt hat. Ich denke dabei an die Vorgänge vor fünf Jahren: Als der damalige Landwirtschaftsminister Aeikens ein Agrarstrukturgesetz erarbeitet hatte, haben Lobbyinteressen die Einbringung in den Landtag verhindert. Eine breite Diskussion zur Verbesserung des Bodenmarktes und ein parlamentarisches Verfahren hat es damals nicht gegeben.

Dieser Diskussionsprozess soll nun beginnen - Herr Barth, Herr Daldrup, Sie haben darauf verwiesen  , und zwar konstruktiv in den Ausschüssen und selbstverständlich mit Anhörungen. Es sollen sich natürlich alle Verbände einbringen können.

Mit unserem Gesetzentwurf legen wir einen Vorschlag vor, der hoffentlich so praxistauglich ist, dass er das verhindert, was seit vielen Jahren von ganz vielen Seiten beklagt wird: den Ausverkauf von Grund und Boden. Die Reaktionen vom Bauernverband und vom Bauernbund, die das Gesetz schon jetzt ablehnen, können wir nicht nachvollziehen, weil die Diskussionen darüber noch gar nicht stattgefunden haben.

Stattdessen sind jetzt gute Ideen gefragt, um unseren Vorschlag gegebenenfalls noch besser zu machen. Dafür sind wir offen. Wir wollen jedenfalls erreichen, dass marktbeherrschende Stellungen am regionalen Bodenmarkt aufgebrochen werden und dass der Zugang zum Boden für alle regional verankerten Unternehmen der Landwirtschaft und auch Neugründungen möglich wird. Wir wollen erreichen, dass außerlandwirtschaftliches Kapital zurückgedrängt wird, dass Anteilskäufe zum mittelbaren Erwerb von Grundstücken reguliert werden. Mit der Regulierung von Share Deals schließen wir endlich eine oft beklagte Lücke im Grundstücksverkehr.

(Zustimmung)

Wir wollen, dass es eine breite Eigentumsstreuung gibt, weil es dann auch keine marktbeherrschende Stellung mehr geben kann und weil Vielfalt entsteht. Und natürlich soll eine gewisse Preisdämpfung bei den Landkäufen erreicht werden. Eine Gefahr, ein erheblicher Nachteil für die Agrarstruktur, die wir prioritär verhindern wollen, ist, dass landwirtschaftliche Betriebe vor Ort keinen Zugang mehr zum Boden bekommen. Genau das wollen wir verhindern, damit sich alle gut entwickeln können und Neugründungen möglich sind.

Der Handlungsdruck ist immens; denn wie soll in der Landwirtschaft ein akzeptables Auskommen erwirtschaftet werden, wenn nicht ausreichend Flächen vorhanden sind? - Wenn kleine Betriebe hohe Kauf- und Pachtpreise nicht aufbringen können, führt das zu einer Entwicklung nach dem Motto „Wachse oder weiche“, inklusive einer Intensivierung der Landwirtschaft, verbunden mit der Überforderung der Ökosysteme. All das ist nicht gewollt.

Wenn Herr Feuerborn, Präsident des Landesbauernverbandes, in der „taz“ davon spricht, dass ein Inhaber eines großen Betriebs weiterhin an auswärtige Investoren verkaufen können soll, dann sage ich: Genau das entspricht nicht dem Leitbild für die Agrarstruktur in Sachsen-Anhalt.

(Zustimmung)

Das entspricht nicht dem, wie wir es jetzt neu gefasst und beschrieben haben. Dann wäre es doch besser, dass dieser Inhaber intensiv nach ortsansässigen Landwirtinnen und Landwirten sucht. Wie wir vorhin bereits gesagt haben, haben wir den Käuferkreis erweitert. Gerade bei den Genossenschaften soll es den Mitgliedern von Genossenschaften ermöglicht werden, Boden zu kaufen.

Wir wollen mit einem starken und wirksamen Bodenrecht Ausverkauf und Landgrabbing beenden - für vielfältige und lebenswerte Dörfer. - Vielen Dank.

(Beifall)