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Landtagssitzung am 20.06.2017 | TOP 19: Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Landesentwicklung - Erste Beratung

Video Landtagsrede am 20.06.2017: Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>> Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, SPD & BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 7/1540. Der Gesetzentwurf wird in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen. Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

20.06.17 –

Video Landtagsrede am 20.06.2017: Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>>

Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, SPD & BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 7/1540. Der Gesetzentwurf wird in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen.

Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

Dorothea Frederking (GRÜNE):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Windenergie ist und bleibt die tragende Säule der Energiewende.

(Zuruf von Hannes Loth, AfD)

Ihre Akzeptanz muss erhöht und darf nicht verspielt werden.

(Daniel Roi, AfD: Es ist genug!)

Wir brauchen deshalb eine kluge Steuerung für den Bau von neuen Anlagen, sodass es nicht zu einem inakzeptablen Wildwuchs an ungünstigen Standorten kommt.

(Zustimmung von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)

Heute ist es so, dass Windenergieanlagen nach § 35 des Baugesetzbuches privilegiert im Außenbereich gebaut werden dürfen, wenn keine rechtswirksamen Regelungen zur Windkraftnutzung in den regionalen Entwicklungsplänen vorliegen und soweit der Bau der Anlagen weiteren Zielen der Regionalplanung nicht entgegensteht.

Wird von § 35 Gebrauch gemacht, dann kann es sein, dass Windkraftanlagen auch dort stehen, wo sie wirklich niemand haben will. Das würde nicht wirklich zur Akzeptanz beitragen und kann nicht gewollt sein.

Wir begrüßen deshalb, dass im vorliegenden Gesetzentwurf die Vorgaben aus dem Raumordnungsgesetz des Bundes nachvollzogen werden und die regionale Planungsgemeinschaft die Entscheidung für raumbedeutsamen Vorhaben, wie es bei der Windenergienutzung der Fall ist, befristet für bis zu drei Jahre gegenüber der Genehmigungsbehörde auch dann schon untersagen kann, wenn sich der regionale Entwicklungsplan erst in Aufstellung befindet.

Wenn also zu erwarten ist, dass im künftig beschlossenen regionalen Entwicklungsplan der vorgesehene Standort nicht ausgewiesen sein wird, dann soll dort auch jetzt schon nicht mehr gebaut werden.

Mit dem Entwurf eines regionalen Entwicklungsplans wird somit Wildwuchs vermieden;

(Zustimmung von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)

denn dem Plan liegt ein fairer Ausgleich der Interessen von Menschen, vom Naturschutz und vom Landschaftsbild zugrunde.

Auch Erleichterungen beim Repowering, das heißt dem Ersatz von bestehenden durch neue, leistungsstärkere Anlagen, tragen zur Begrenzung des Wildwuchs bei und konzentrieren Windräder in ausgewiesenen Vorrang- oder Eignungsgebieten.

Mit der im Koalitionsvertrag verankerten 1:1-Repowering-Regelung und der Erweiterung der Standortauswahl für neue Anlagen erhalten die Betreiberin und Betreiber von Windrädern einen größeren Anreiz, bestehende Anlagen abzubauen. Das führt bei ungünstigen Altstandorten zu Entlastungen des Orts- und Landschaftsbildes. So erreichen wir einen konfliktarmen Ausbau der Windenergie. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

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