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Landtagssitzung am 30.08.2018 | TOP 17: Hände weg vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Video Landtagsrede am 30.08.2018: Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>> Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

30.08.18 –

Video Landtagsrede am 30.08.2018: Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>>

Hier zur gesamten Debatte mit allen Redebeiträgen und Drucksachen (7/1985, 7/3110, 7/3307) >>>

Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

Dorothea Frederking (GRÜNE):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine starke Demokratie braucht eine Öffentlichkeit für alle. Sie braucht quasi einen Treffpunkt, an dem sich alle treffen können. Das gilt gerade in Zeiten von Filterblasen und Fake News.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender bieten diesen Treffpunkt. Sie bieten ein vielfältiges Angebot, das unterschiedliche Interessen berücksichtigt. Sie bringen gesamtgesellschaftliche Themen und führen die entsprechenden Debatten. Sie stellen damit eine notwendige Öffentlichkeit und eine Gemeinsamkeit, also gemeinsame Werte dar. Auch ein Wertekonsens wird hergestellt.

Gleichzeitig wird die Meinungsvielfalt gestärkt. Sie stellen möglichst vielfältige Sichtweisen dar und bieten Fakten und Wissen für die eigene Meinungsbildung an. Dies erfolgt im Fernsehen und im Radio und nun eben auch online. Es ist daher richtig, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die zeitgemäße Verwendung sogenannter internetspezifischer Gestaltungsmittel für ihre Telemedienangebote rechtlich sauber zu ermöglichen.

Ausgangspunkt für die Debatte, für den Antrag der Fraktion DIE LINKE war ja der Vorschlag von Herrn Robra - so klang es an -, die „Tagesschau“ abzuschaffen. Die „Tagesschau“ kann unabhängig von dem jetzigen linearen Programm im Fernsehen zukünftig auch Informationen online zur Verfügung stellen, durch vielfältige Möglichkeiten auch als GIF oder Snap-Chats.

Das sind Formate, die über Radio oder Fernsehen gar nicht funktionieren würden, aber bei der jüngeren Zielgruppe viel besser ankommen. Also können auch sie sich mit diesen Informationen versorgen. Durch die zeitgemäße Gestaltung der Telemedienangebote wird allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht. Dafür brauchen wir einen modernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und zwar beitragsfinanziert, um die Unabhängigkeit sicherzustellen.

Zur Frage der finanziellen Ausstattung läuft ja demnächst das Verfahren der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten. Die politischen Auseinandersetzungen erleben wir bereits jetzt.

Wir finden, dass diese Unabhängigkeit wichtig ist, damit die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht von quotenorientierten Werbekunden abhängig sind oder von Regierungskonstellationen, die je nach Gefälligkeit den Geldhahn zu- oder aufdrehen.

Noch einen Satz zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Natürlich ist für uns auch klar, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, keinen Rundfunkbeitrag für einen Zweitwohnsitz zu erheben, dann auch zügig rechtlich umgesetzt werden muss.


Vizepräsident Willi Mittelstädt:

Frau Frederking, Ihre Redezeit ist um. Aber es gibt drei Fragen. - Zunächst hat Herr Gebhardt von der Fraktion DIE LINKE das Wort.


Stefan Gebhardt (DIE LINKE):

Vielen Dank. - Frau Kollegin Frederking. Ich habe zwei Fragen. Zunächst bin ich Ihnen dankbar, dass Sie noch einmal auf den Ursprung der Debatte, die wir hier im Landtag dazu hatten, hingewiesen haben.

Ich wollte Sie aber fragen, warum bei der Beschlussempfehlung, die auch von Ihrer Fraktion mit eingereicht wurde, ausgerechnet diese Punkte aus unserem Antrag herausgestrichen worden sind, in denen es um die ARD ging, was ja der zentrale Punkt in der Auseinandersetzung war. Ansonsten haben Sie ja fast alles aus unserem Ursprungsantrag übernommen.

Die Frage ist nur, was stört Sie an dem Satz „Der Landtag lehnt jegliche Absichten, das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem bestehend aus ARD, ZDF und Deutschlandradio infrage zu stellen, ab.“?

Zu der zweiten Frage, die ich habe. Ich finde tatsächlich einen Widerspruch in der Beschlussempfehlung in Punkt 1 und Punkt 3. In Punkt 1 steht - das hat die Koalition so formuliert  , dass sich an dem Grundsatz der Beitragsstabilität auch über das Jahr 2020 hinaus nichts ändern soll. Und in Punkt 3 steht, dass der Beitrag von der KEF weiterhin staatsfern ermittelt werden soll. Jetzt ist die Frage, was man denn machen will. Welchen Punkt will man umsetzen? Punkt 3, das ist ja der erste Schritt. Wenn die KEF vorschlägt, ab 2020 einen höheren Beitrag zu zahlen, wir aber beschlossen haben, dass sich an der Beitragsstabilität nichts ändern soll, wir aber eigentlich die Festsetzung durch die KEF berücksichtigen wollen, welcher Punkt gilt denn dann im Zweifelsfall?


Vizepräsident Willi Mittelstädt:

Frau Frederking, Sie haben das Wort.

Dorothea Frederking (GRÜNE):

Nach meinem Verständnis schlägt die KEF etwas vor, und das muss dann noch dem Landtag vorgelegt werden. Das heißt, wir als Gesetzgeber diskutieren noch einmal darüber, inwieweit wir die Vorschläge     Das wird ja nicht nur eine Zahl sein, die die KEF in den Raum stellt, sondern es wird ja auch begründet sein, welchen Beitragssatz sie für angemessen erachtet. Diese Diskussion werden wir seriös nachvollziehen und uns dann entscheiden. Das Plenum ist ja schon einmal von einem Vorschlag der KEF abgewichen.

Den dritten Satz, den Sie in Ihrem Änderungsantrag formuliert haben, finde ich persönlich in Ordnung. Wir haben uns aber darauf verständigt, dass wir in der Beschlussempfehlung Bezug nehmen auf vorherige Beschlüsse. Da bekennen wir uns auch zu dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk besteht ja aus ARD, ZDF und Deutschlandradio. Daher ist das eine Selbstverständlichkeit.

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