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Landtagssitzung am 25.05.2018 | TOP 20: Neufassung der Heimmindestbauverordnung

Video Landtagsrede am 25.05.2018: Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>> Antrag der Fraktionen CDU, SPD & BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 7/2912. Der Antrag wird beschlossen. Beschluss Drs. 7/2939. Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

25.05.18 –

Video Landtagsrede am 25.05.2018: Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>>

Antrag der Fraktionen CDU, SPD & BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 7/2912. Der Antrag wird beschlossen. Beschluss Drs. 7/2939.

Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

Dorothea Frederking (GRÜNE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ja, liebe LINKE, wir sind ganz bei Ihnen. Die Heimmindestbauverordnung des Landes gemäß dem Wohn- und Teilhabegesetz ist überfällig, um die veraltete Heimmindestbauverordnung des Bundes abzulösen.

In dieser Bundesverordnung finden sich schließlich noch unhaltbare Mindeststandards für stationäre Einrichtungen. Frau Zoschke hat einige Beispiele genannt. Ich wiederhole das Beispiel, ein WC für acht Bewohnerinnen und Bewohner. Es ist wohl in Sachsen-Anhalt keine Einrichtung zu finden, die sich noch an diesem Standard orientiert. Aber dieses Beispiel zeigt, welcher Geist zur Zeit der Verabschiedung dieser Bundesverordnung wirkte.

Wir GRÜNEN haben bereits in der sechsten Legislaturperiode eine Verbesserung über eine entsprechende Landesverordnung eingefordert. Insbesondere setzten wir dabei auf die Einführung einer Einzelzimmerquote. Denn bereits in der Kindheit, spätestens in der frühen Jugend ist ein eigenes Zimmer die Norm. Letztlich werten wir es alle als Selbstverständlichkeit, einen eigenen Rückzugsraum zu haben. Das Recht auf Privatheit ist sehr wichtig.

Das gilt natürlich auch im Alter und für Menschen mit Behinderungen. Ein Doppelzimmer aber, das man sich mit einer fremden Person teilt, erfüllt diesen Anspruch nicht. Landesweit wohnen knapp 44 % der Bewohner und Bewohnerinnen von stationären Altenhilfeeinrichtungen in Doppelzimmern. In manchen Einrichtungen trifft es gar 80 bis 90 %. Der Koalitionsvertrag und der Alternativantrag setzen auf eine 80-prozentige Einzelzimmerquote pro Einrichtung.

Etwa 250 Einrichtungen der stationären Altenhilfe im Land verfehlen zurzeit dieses Ziel. Sie haben also etwas zu tun. Sie müssen sich auf den Weg machen, um neue Raumkonzepte zu erarbeiten. Damit dies mit genügend Vorlauf passieren kann, sind natürlich angemessene Übergangsfristen vorzusehen.

An dieser Stelle ist es ganz wichtig - das haben wir auch in unserem Antrag aufgegriffen -, dass die Bundesförderung gemäß Artikel 52 des Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt wird.

Ich will es ganz kurz ausführen. Gibt es noch eine Zweckbindung und es würde nach einer Umstrukturierung weniger Plätze für die Bewohner dieser Einrichtung geben, dann sollte mit der Umstrukturierung zu Einzelzimmern gewartet werde. Ansonsten müssten Fördermittel zurückgezahlt werden. Bei diesen Einrichtungen greift dann die Einzelzimmerquote erst nach dem Auslaufen der Zweckbindung.

In Punkt 3 des Alternativantrages gehen wir darauf ein, dass mindestens - -


Präsidentin Gabriele Brakebusch:

Sehr geehrte Kollegin Frederking, kommen Sie bitte zum Schluss.


Dorothea Frederking (GRÜNE):

Wir gehen im Prinzip darauf ein, dass wir keine Dreibett- und Vierbettzimmer mehr haben wollen. Alle Träger von Einrichtungen sind nun aufgefordert, ihre Einrichtungen umzukonzipieren.

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