Landtagssitzung am 27.02.2020 | TOP 8: Entwurf des Gesetzes zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag - Zweite Beratung

Video Landtagsrede am 27.02.2020: Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>> Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

27.02.20 –

Video Landtagsrede am 27.02.2020: Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>>

Hier zur gesamten Debatte mit allen Redebeiträgen und Drucksache 7/5740, 7/5321 und 7/5740 >>>

Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

Dorothea Frederking (GRÜNE):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Abgeordnete! Am 18. Juli 2018 hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass Privatpersonen für ihre Zweitwohnungen und ihre weiteren Wohnungen keinen zusätzlichen Rundfunkbeitrag mehr zahlen sollen. Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung für eine Gesetzesnovelle erfolgt die entsprechende verfassungskonforme Neuregelung.

Die Befreiung von der Beitragspflicht für Nebenwohnungen ist richtig. Es ist weder sinnvoll noch gerecht, einen doppelten Beitrag zu zahlen, nur weil man ein Garten- oder Wochenendhaus hat. Denn zu ein- und demselben Zeitpunkt kann man logischerweise nur einmal Rundfunk empfangen. Die neue Beitragsbefreiung bedeutet in der Konsequenz weniger Beitragsquellen und wird sich auf die Gesamteinnahmen aus den Rundfunkbeiträgen auswirken.

Beitragsgerechtigkeit heißt aber auch, dass alle beitragspflichtigen Personen bzw. Haushalte für ihre Erstwohnung tatsächlich einen Rundfunkbeitrag zahlen. Da zum Beispiel neue Wohnungen gebaut werden, sollen den Landesrundfunkanstalten auf der Grundlage eines regelmäßigen Meldedatenabgleichs, und zwar bundeseinheitlich alle vier Jahre zu einem bestimmten Stichtag, von den Meldebehörden aktuelle Daten zu allen volljährigen Personen übermittelt werden.

Das stellt einen Eingriff in die persönlichen Daten dar, der gut gerechtfertigt und verhältnismäßig sein muss. Um dem zu genügen, wird es keinen automatischen Meldedatenabgleich geben. Er findet nicht statt, wenn die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten in ihrem Bericht feststellt, dass der Datenabgleich noch hinreichend aktuell ist. Diese Regelung soll sowohl den Datenschutzinteressen als auch dem Interesse einer möglichst umfassenden Heranziehung aller Beitragspflichtigen entsprechen.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll dauerhaft Bestand haben. Denn er ist ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens und trägt auch zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Er ist gut für das Allgemeinwohl und gut für das Gemeinwesen. Mit den Gesetzesänderungen, die nun beabsichtigt sind, wird er gestärkt. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der LINKEN)


Vizepräsident Willi Mittelstädt:

Frau Frederking, Herr Tobias Rausch hat sich zu Wort gemeldet. - Herr Tobias Rausch, Sie haben das Wort.


Tobias Rausch (AfD):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kollegin Frederking, ich stimme Ihren Ausführungen zu. Ich frage Sie aber Folgendes: Würden Sie das, was Sie und die Vorredner in Bezug auf den Nebenwohnsitz gesagt haben, konsequenterweise auch auf Betriebsstätten anwenden? - Denn wie Herr Gebhardt gesagt hat: Man kann öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur einmal nutzen - egal ob ich zu Hause bin oder in der Zweitwohnung, egal ob ich zu Hause bin oder auf Arbeit. Ich frage Sie: Wären Sie - konsequent zu Ende gedacht - nicht auch dafür, die Beitragspflicht für Betriebsstätten abzuschaffen?


Vizepräsident Willi Mittelstädt:

Frau Frederking, Sie haben das Wort.


Dorothea Frederking (GRÜNE):

Für Betriebsstätten gibt es extra Regelungen und für die Dienst-Pkw gibt es auch extra Regelungen, die ich jetzt im Detail tatsächlich nicht parat habe.

Ich habe hinsichtlich der Dienst-Pkw einmal nachgefragt. Es wird, glaube ich, nicht jeder Dienst-Pkw gezählt, sondern es gilt nur eine gewisse Quote. Das müsste man sich tatsächlich im Detail anschauen. Wichtig ist, dass das Thema Beitragsgerechtigkeit ganz oben steht. Das heißt also, dass man die Regelungen so sinnvoll gestaltet, dass man zum einen Beitragspflichtige heranzieht und es zum anderen aber wirklich auch gerecht macht, damit Leute oder auch Betriebe tatsächlich nicht überfordert werden. Aber wie gesagt: Ich habe mir das hinsichtlich der Pkw einmal angeschaut und fand, dass es eigentlich eine sinnvolle Regelung ist. Das muss man sich dann im Detail anschauen.