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Landtagssitzung am 29.09.2017 | TOP 20: Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Landesentwicklung - Zweite Beratung

Video Landtagsrede am 29.09.2017: Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>> Beratungsgegenstand: Gesetzentwurf von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 7/1540 und Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr Drs. 7/1828. Der Beschlussempfehlung wird zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen. Gesetz vom 30.10.2017 im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr 20 08.11.2017 S. 203. Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

29.09.17 –

Video Landtagsrede am 29.09.2017: Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>>

Beratungsgegenstand: Gesetzentwurf von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 7/1540 und Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr Drs. 7/1828. Der Beschlussempfehlung wird zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.

Gesetz vom 30.10.2017 im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr 20 08.11.2017 S. 203.

Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

Dorothea Frederking (GRÜNE):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ohne einen massiven Beitrag von rund 50 % der Endenergie aus Windenergieanlagen wird die Energiewende nicht gelingen. Doch die Energiewende muss erfolgreich sein, sonst gehen wir im wahrsten Sinne des Wortes durch die Folgen des Klimawandels unter.

Wir merken es doch jeden Tag. Gegen die Folgen des Klimawandels verblassen schon heute andere Themen. Das Zeitfenster, um das Ruder noch herumzureißen und durch alltägliches und politisches Handeln noch schlimmere Auswirkungen der Klimakrise als die heutigen zu verhindern, beträgt nur noch drei bis fünf Jahre. Ein Augenschließen wird nichts nützen, und das Problem Klimawandel als Ideologie abzutun, auch nicht.

Diese Gesellschaft, also auch wir, sind hier und heute gefordert. Wir müssen da zum Handeln kommen, wo es jetzt schon einfach möglich ist.

Schwierige Fragestellungen, die auch gelöst werden müssen, sollten uns nicht lähmen, jetzt schon das Richtige zu tun, zum Beispiel die Energieverschwendung endlich zu senken. Dann werden sich neue, vorteilhafte Alltagssituationen ergeben. In der Bahn kann man ein gutes Buch lesen, Fahrgemeinschaften sind unterhaltsam. Öffentliche Einrichtungen können durch die richtige Einstellung der Heizungsregelung bis zu 30 % der Heizkosten sparen.

Das dürfte auch den Finanzminister interessieren. Er ist jetzt gerade nicht da, aber er weiß das schon von mir. Kühlschränke in den Abgeordnetenbüros sind unnütz und für die Piccolo-Flasche Sekt tut es auch der Flurkühlschrank.

(Unruhe)


Vizepräsident Willi Mittelstädt:

Frau Frederking, einen Moment, bitte. - Ich bitte um mehr Disziplin. Es stört sehr, würde ich sagen. - Ich danke.


Dorothea Frederking (GRÜNE):

Ich habe gerade darum geworben, dass wir mit der Energieeinsparung viel Geld sparen können, auch für die öffentlichen Haushalte.

Das alles senkt auf ganz einfache Weise den Energieverbrauch. Dann schaffen wir auch den erforderlichen Anteil Windenergie. Für Sachsen-Anhalt brauchen wir rund viermal mehr Windenergie als heute, aber nicht unbedingt mehr Anlagen als heute. Das hat auch Herr Scheurell ausgeführt. Denn sobald das Repowering greift, werden alte, kleinere Anlagen durch neue, leistungsstärkere Anlagen ersetzt. In größerem Umfang wird das sicherlich nach dem 31. Dezember 2020 passieren, wenn nach 20 Jahren alte Windanlagen aus der EEG-Vergütung fallen.

Wir brauchen Repowering, und mit der Änderung des Landesentwicklungsgesetzes wollen wir das erleichtern: mehr räumlicher Spielraum für die Standorte der neuen Anlagen, mehr zeitlicher Spielraum. Für bestimmte Altanlagen wird das Repowering im Verhältnis von 1 : 1 möglich. Das heißt: Abbau einer alten Anlage und Aufbau einer neuen Anlage. Zugleich werden aber auch ungünstige Altstandorte aufgegeben. Das führt zur Entlastung der Menschen, der Natur und des Orts- und des Landschaftsbildes.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die gesamte Windenergiebranche muss auch in Zukunft stark bleiben. Die aktuell bekannt gewordene Schließung der Rotorblattfertigung in Magdeburg darf nicht zum Vorboten einer Krise in der Windbranche werden. Damit es nicht zum Einbruch kommt wie bei der Solar- und bei der Bioenergie, muss die neue Bundesregierung ganz schnell das Erneuerbare-Energien-Gesetz ändern. Der Ausbaudeckel von derzeit 2 800 Megawatt für Deutschland muss massiv angehoben oder gänzlich aufgehoben werden.

Dorothea Frederking (GRÜNE):

Wir haben heute das Ausschreibungsverfahren. Das ist ja schon geändert worden. Es gibt keine feste Einspeisungsvergütung mehr. Deshalb soll das Ausschreibungsprozedere auch so geändert werden, dass Windparks, die den Zuschlag bekommen haben, auch tatsächlich gebaut werden.

Für die Erreichung der Klimaschutzziele und den Erhalt eines wichtigen Wirtschaftszweiges brauchen wir die Windenergie.

(Beifall bei den GRÜNEN)


Vizepräsident Willi Mittelstädt:

Frau Frederking, Herr Roi hat eine Frage. Wollen Sie die beantworten? - Herr Roi, Sie haben das Wort.


Daniel Roi (AfD):

Frau Frederking, Herr Kollege Loth hat vorhin schon die Windkraftanlagen angesprochen, die außerhalb von Windvorranggebieten stehen. Es sind ja in Sachsen-Anhalt sehr viele außerhalb dieser Gebiete gebaut worden. Würden Sie das als Rechtsbruch bezeichnen?


Dorothea Frederking (GRÜNE):

Nein, das ist kein Rechtsbruch. In § 35 des Baugesetzbuches steht, dass Windenergieanlagen privilegiert im Außenbereich gebaut werden können. Das trifft immer dann zu, wenn kein regionaler Entwicklungsplan vorliegt. Von daher ist das kein Rechtsbruch. Zu Beginn der 90er-Jahre war das oft der Fall.


Vizepräsident Willi Mittelstädt:

Noch eine Frage?


Daniel Roi (AfD):

Ja, eine Nachfrage. - Warum gilt die 2 : 1-Regel nicht für die knapp 1 000 Windanlagen, die ich gerade in meiner ersten Frage hinterfragt habe? Warum wollen Sie hierfür den 1 : 1 Ersatz? Können Sie das noch einmal erklären?


Dorothea Frederking (GRÜNE):

Ja. Wir wollen für bestimmte Altanlagen die 1 : 1-Regelung ermöglichen, damit die Windanlagen, die Anfang der 90er-Jahre errichtet worden sind und zum Teil an ungünstigen Standorten stehen, durch neue Anlagen ersetzt werden können. Damals wurde zum Teil auch sehr nah an die Siedlungen gebaut, weil es die Abstandsregelungen noch nicht gab. Die Anlagenbetreiber, die solche Anlagen betreiben, sollen einen Anreiz haben, eine neue Anlage einfach errichten zu können. Wenn dieser Anreiz nicht da ist, dann werden die Altanlagen einfach stehen bleiben und weiterhin die Menschen belästigen, die Natur oder auch das Landschaftsbild beeinträchtigen.

Wir sehen in der Regelung einen Vorteil, das Repowering zu vereinfachen. Das ist nur ein Baustein. Herr Scheurell hat zu den anderen Bausteinen mehr ausgeführt, als ich es in der Kürze der Zeit tun konnte. Dann hat man eben die Anreize dafür, ungünstige Altstandorte aufzugeben.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der CDU und bei der SPD)

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