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Landtagssitzung am 30.09.2016 | TOP 21: Kleine Anfragen | Dorothea Frederking: Verordnungsermächtigung zum Mieterstrom gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Video Landtagsrede am 30.09.2016: Fragestellung und Antwort darauf >>> Die Kleine Anfrage von Dorothea Frederking und Antwort von Prof. Dr. Claudia Dalbert (Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie) befindet sich hier zum Download >>> Frage und Antwort im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

30.09.16 –

Video Landtagsrede am 30.09.2016: Fragestellung und Antwort darauf >>>

Die Kleine Anfrage von Dorothea Frederking und Antwort von Prof. Dr. Claudia Dalbert (Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie) befindet sich hier zum Download >>>

Frage und Antwort im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

Dorothea Frederking (GRÜNE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mieterstrom bezeichnet den von Mieterinnen und Mietern genutzten und auf dem Dach des von ihnen bewohnten Hauses durch eine Solaranlage erzeugten Strom. Wird die EEG-Umlage beim Mieterstrom gesenkt, kann er aus Kostengesichtsgründen attraktiv, wettbewerbsfähig, mitunter sogar günstiger als andere Stromangebote werden.

So ergibt sich neben dem Klimaschutz ein finanzieller Vorteil für Mieterinnen und Mieter. Der Bau von Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern lohnt sich für beide Seiten. So können insbesondere die Flächenpotenziale in Großstädten erschlossen werden und die Energiewende erhält einen neuen Schub.

Ich frage die Landesregierung:

1.    Inwieweit wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass die Bundesregierung von der im EEG 2017 im § 95 vorgesehenen Verordnungsermächtigung Gebrauch macht, damit analog der Eigenstromregelung auch bei Mieterstrom die EEG-Umlage auf 40 % gesenkt wird?

2.    Inwiefern hat die Landesregierung vor, auch bei Landesliegenschaften Bürgerbeteiligung an der Energiewende zu realisieren, indem der Strom auf den Gebäuden durch Solaranlagen erzeugt und an die Gebäudenutzerinnen und -nutzer geliefert wird?


Präsidentin Gabriele Brakebusch:

Vielen Dank, Frau Frederking. - Die Antwort der Landesregierung wird die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Frau Prof. Dr. Claudia Dalbert geben. Bitte, Sie haben das Wort.


Prof. Dr. Claudia Dalbert (Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich beantworte namens der Landesregierung die Frage der Abg. Frau Frederking wie folgt.

Zu Frage 1: In Ihrer Frage gehen Sie auf die Verordnungsermächtigung der Bundesregierung im EEG 2017 zur Erweiterung von Regelungen zu Mieterstrommodellen und zur Nutzung landeseigener Liegenschaften unter Bürgerbeteiligung für Solarstromanlagenprojekte ein.

Es ist unbestritten, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien mit einem erhöhten Flächenbedarf verbunden ist. Daher sind Wind-, Solar- und Biomasseanlagen vorrangig in unseren ländlichen Räumen zu finden, die auf dem Weg zu einer 100 %-Versorgung auch für die Ballungsräume grünen Strom erzeugen müssen. Dies ist nicht immer restriktions- und konfliktfrei. Somit sind die Flächen begrenzt.

In den urbanen Zentren stellt die Photovoltaik auf Dachanlagen die wichtigste erneuerbare Energietechnologie dar. Auch in Sachsen-Anhalt sind noch Potenziale zu heben, um die geeigneten Dachflächen zu nutzen. Daher begrüße ich die Verordnungsermächtigung im EEG 2017, um die Chancengleichheit für Mieterstrommodelle gegenüber der Eigenstromversorgung herzustellen. Hierbei geht es insbesondere um die Höhe der zu zahlenden EEG-Umlage.

Das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich an der derzeit laufenden Diskussion mit dem Bundeswirtschaftsministerium über die konkrete Ausgestaltung der Verordnung.

Schon heute zahlen die Mieter auf den direkt bezogenen Solarstrom keine Netzentgelte und Stromsteuern und sind somit gegenüber den übrigen Letztverbrauchern privilegiert, die die Gemeinkosten der Energieversorgung zu tragen haben.

Daher sage ich: Eine Besserstellung von Mieterstrommodellen, so begrüßenswert sie sind, darf Dritte nicht unverhältnismäßig belasten, die davon nicht profitieren können, zum Beispiel wegen ungeeigneter Dachausrichtung, Verschattung durch Bäume und anderem. Gleichzeitig muss das Modell hinreichend flexibel sein, um Mietern keine Abnahmepflicht aufzuerlegen.

Zu 2. In Ihrer zweiten Frage gehen Sie auf die Nutzung landeseigener Liegenschaften für Erneuerbare-Energien-Projekte unter Bürgerbeteiligungen ein. Dabei möchte ich auf zwei öffentliche Interessenbekundungsverfahren aus den Jahren 2008 und 2009 verweisen, zu denen insgesamt 38 Objekte, davon sechs Freiflächen, angeboten wurden.

Es konnten insgesamt sechs Mietverträge zur Nutzung von Dächern für Photovoltaik auf Landesliegenschaften, unter anderem mit dem Finanzamt Stendal, dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation sowie dem Landesverwaltungsamt Halle geschlossen werden. Es sind also sechs Mietverträge geschlossen worden.

Zum damaligen Zeitpunkt war das Interesse nur sehr begrenzt. Aus diesem Grund wurde von weiteren Verfahren abgesehen. Sofern nun wirtschaftliche Angebote für die von Ihnen angesprochenen Modelle vorliegen, sollte eine Nutzung landeseigener Liegenschaften erneut geprüft werden. Die Zuständigkeit hierfür liegt im Ministerium der Finanzen.

Im Übrigen hat eine Studie meines Hauses ein noch hohes Potenzial für Photovoltaik-Dachflächen-Anlagen im Land ermittelt. Wenn man es umrechnen will, dann entspräche dies etwa 2 300 mW Leistung. Wir werden prüfen, ob Möglichkeiten bestehen, neben dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz dieses Potenzial besser zu nutzen. Dies betrifft dann auch und vielleicht auch insbesondere Dächer auf Landesliegenschaften.   Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

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