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4. Oktober – Welttierschutztag: „Tiere als fühlende Mitgeschöpfe begreifen“

Statements der agrarpolitischen Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt, Dorothea Frederking, anlässlich des Welttierschutztags am 4. Oktober: „Die vom Tierschutzverband ,Animal Rights Watch‘ kürzlich veröffentlichten Bilder zu unhaltbaren Zuständen in Schweine- und Putenställen mahnen uns erneut, dass wir die Tierhaltungsbedingungen in den Ställen verbessern müssen. Dabei geht es nicht nur um tierschutzrechtliche Verstöße wie die Nichtversorgung von kranken und verwundeten Tieren oder die in grausamer Weise kupierten Körperteile. Es geht auch um das Tierleid, das selbst bei Einhaltung der legalen Regeln verursacht wird. Deshalb liegt es nun an der Politik, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verändern. Die Vorgaben müssen so verändert werden, dass die Tiere Auslauf im Freien, mehr Platz, Einstreu und ausreichend Beschäftigung erhalten.

04.10.16 –

Statements der agrarpolitischen Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt, Dorothea Frederking, anlässlich des Welttierschutztags am 4. Oktober:

„Die vom Tierschutzverband ,Animal Rights Watch‘ kürzlich veröffentlichten Bilder zu unhaltbaren Zuständen in Schweine- und Putenställen mahnen uns erneut, dass wir die Tierhaltungsbedingungen in den Ställen verbessern müssen. Dabei geht es nicht nur um tierschutzrechtliche Verstöße wie die Nichtversorgung von kranken und verwundeten Tieren oder die in grausamer Weise kupierten Körperteile. Es geht auch um das Tierleid, das selbst bei Einhaltung der legalen Regeln verursacht wird. Deshalb liegt es nun an der Politik, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verändern. Die Vorgaben müssen so verändert werden, dass die Tiere Auslauf im Freien, mehr Platz, Einstreu und ausreichend Beschäftigung erhalten.

In der Sauenhaltung müssen beispielsweise die Kastenstände, in denen die Tiere üblicherweise vier Wochen nach der Besamung eingeengt verharren müssen, abgeschafft werden. Dänemark macht uns vor, dass das funktioniert. Hier ist für alle Ställe, die ab dem 1. Januar 2015 gebaut wurden, die Haltung von Sauen in Kastenständen untersagt und nur noch im Ausnahmefall bis zu maximal drei Tagen möglich. Zur Planungs- und Investitionssicherheit gibt es für Bestandsanlagen Übergangsfristen zum Umbau. Maßgaben für alle Festlegungen von Tierhaltungsbedingungen müssen sein, die Tiere als fühlende Mitgeschöpfe zu begreifen und die Umweltverträglichkeit der Ställe ausreichend sicherzustellen."

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