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Pelztierzucht in Sachsen-Anhalt ist beendet - Tiere fristeten ihr Leben unter unzumutbaren, qualvollen Zuständen

Die Pelztierzucht in Sachsen-Anhalt ist beendet. Endlich sind die tierquälerischen Haltungsbedingungen in der letzten Nerzfarm des Landes Geschichte. In der Nerzfarm Heideblick in Söllichau (Landkreis Wittenberg) wurden die Haltungsbedingungen des neuen Tierschutzrechtes nie umgesetzt. Bereits 2013 skandalisierte ich mehrfach, dass die Tiere ihr Leben unter unzumutbaren, qualvollen Zuständen fristeten. An dieser Stelle auch ein großes DANKESCHÖN für das Engagement und die Zusammenarbeit mit der Tierschutzorganisation PETA und den Grünen in Sachsen sowie den Grünen im KV Wittenberg.

29.07.16 –

Die Pelztierzucht in Sachsen-Anhalt ist beendet. Endlich sind die tierquälerischen Haltungsbedingungen in der letzten Nerzfarm des Landes Geschichte. In der Nerzfarm Heideblick in Söllichau (Landkreis Wittenberg) wurden die Haltungsbedingungen des neuen Tierschutzrechtes nie umgesetzt. Bereits 2013 skandalisierte ich mehrfach, dass die Tiere ihr Leben unter unzumutbaren, qualvollen Zuständen fristeten. An dieser Stelle auch ein großes DANKESCHÖN für das Engagement und die Zusammenarbeit mit der Tierschutzorganisation PETA und den Grünen in Sachsen sowie den Grünen im KV Wittenberg.

Hier zum Artikel der Leipziger Volkszeitung vom 29.07.2016 "Umstrittene Nerzfarm bei Bad Düben stellt Betrieb ein" >>>

Hintergrund:

Seit dem 11. Dezember 2011 gilt eine neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV). Seitdem sind neue Richtlinien zur Haltung von Pelztieren in Kraft. Beispielsweise dürfen Käfige zur Zucht von Nerzen nicht mehr übereinandergestapelt werden. Jedem Nerz muss mindestens ein Quadratmeter, bei einer Minimum-Käfiggröße von drei Quadratmetern, zur Verfügung stehen.

Die Nerzfarm im Ortsteil Söllichau der Stadt Bad Schmiedeberg im Landkreis Wittenberg verstoß unbeeindruckt von den neuen gesetzlichen Haltungsrichtlinien weiterhin gegen den Tierschutz.

Zu diesem Ergebnis kam bereits 2013 auch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Dorothea Frederking von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt (siehe Link unten): „Die Haltungseinrichtungen weisen nicht die nach § 33 Absatz 5 Nummer 1 Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorgeschriebenen Grundflächen für Nerze auf.“

Hier zur Kleinen Anfrage von Dorothea Frederking im Landtag von Sachsen-Anhalt:

Drs. 6/1987 Sachstand Nerzfarm Heideblick GmbH in Söllichau KA6/7805 Dorothea Frederking MdL

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