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17.02.12 –
Die Antworten der Landesregierung vom 07.11.2011 auf meine Kleine Anfrage zu "Bauvorlageberechtigung bei Bauvorlagen" - Drucksache 6/544 - hatte ergeben, dass bei bestimmten Bauvorhaben die Einbindung von Bauvorlageberechtigen nicht erforderlich ist - die Landesregierung wirkt nun darauf hin, dass diese rechtswidrige Praxis geändert wird.
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