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Schritt zwei: Mega-Schweinefabrik wird dicht gemacht

Berufsverbot gegen Straathof reicht nicht Der Landkreis Jerichower Land hatte Ende November 2014 im ersten Schritt gegen den niederländischen Schweinezüchter Adrianus Gerardus Maria Straathof, einer von Deutschlands Marktführer in diesem Segment, ein bundesweit geltendes und sofort zu vollziehendes Tierhaltungs- und Betreuungsverbot für Schweine erlassen. Hintergrund sind katastrophale tierquälerische Haltungsbedingungen. Mit diesem Verbot gegen die Person Straathof darf dieser kein Tierhalter mehr sein und hat keine Entscheidungshoheit mehr über die Haltungsbedingungen der Tiere. Zur Durchsetzung des Verbotes hat die Behörde ein Zwangsgeld in Höhe von 50.000 Euro festgesetzt. Aktuell hat die Veterinärbehörde ein zweites Mal durchgegriffen und der Schweinezuchtanlage GLAVA GmbH in Gladau bei Genthin, in der über Jahre hinweg schwerste tierschutzrechliche Verstöße festgestellt wurden, den Betrieb mit einem Tierhaltungs- und Betreuungsverbot untersagt. In dieser Mega-Schweinezuchtanlage von Straathof befinden sich rund 70.000 Schweine, die bis zum 31. August 2015 aus der Anlage entfernt werden müssen.   Dazu erklärt Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Mit Gladau wird erstmalig eine Tierhaltungsanlage in dieser Größenordnung dicht gemacht. Die Behörde im Jerichower Land greift mit diesem zweiten Tierhaltungsverbot konsequent durch und beendet Tierleid durch konkrete Maßnahmen. Die Tiere erfahren endlich die Auswirkungen des Verbotes: Sauen dürfen ab sofort nicht mehr besamt werden, Tierärztinnen und Tierärzte müssen verletzte und kranke Tiere versorgen, die Tiere müssen bis Ende August schrittweise ausgestallt werden.“

13.01.15 –

Berufsverbot gegen Straathof reicht nicht

Der Landkreis Jerichower Land hatte Ende November 2014 im ersten Schritt gegen den niederländischen Schweinezüchter Adrianus Gerardus Maria Straathof, einer von Deutschlands Marktführer in diesem Segment, ein bundesweit geltendes und sofort zu vollziehendes Tierhaltungs- und Betreuungsverbot für Schweine erlassen. Hintergrund sind katastrophale tierquälerische Haltungsbedingungen. Mit diesem Verbot gegen die Person Straathof darf dieser kein Tierhalter mehr sein und hat keine Entscheidungshoheit mehr über die Haltungsbedingungen der Tiere. Zur Durchsetzung des Verbotes hat die Behörde ein Zwangsgeld in Höhe von 50.000 Euro festgesetzt.

Aktuell hat die Veterinärbehörde ein zweites Mal durchgegriffen und der Schweinezuchtanlage GLAVA GmbH in Gladau bei Genthin, in der über Jahre hinweg schwerste tierschutzrechliche Verstöße festgestellt wurden, den Betrieb mit einem Tierhaltungs- und Betreuungsverbot untersagt. In dieser Mega-Schweinezuchtanlage von Straathof befinden sich rund 70.000 Schweine, die bis zum 31. August 2015 aus der Anlage entfernt werden müssen.  

Dazu erklärt Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Mit Gladau wird erstmalig eine Tierhaltungsanlage in dieser Größenordnung dicht gemacht. Die Behörde im Jerichower Land greift mit diesem zweiten Tierhaltungsverbot konsequent durch und beendet Tierleid durch konkrete Maßnahmen. Die Tiere erfahren endlich die Auswirkungen des Verbotes: Sauen dürfen ab sofort nicht mehr besamt werden, Tierärztinnen und Tierärzte müssen verletzte und kranke Tiere versorgen, die Tiere müssen bis Ende August schrittweise ausgestallt werden.“

„Nicht nur die Ansagen und Vorgaben von Straathof werden gestoppt, sondern auch der Betrieb einer seiner Anlagen zum Schutz der Tiere. Von Straathof eingesetzte Marionetten können damit nicht einfach weitermachen wie bisher. Eingequetschte Sauen, ein Dahinsiechen von verletzten und kranken Tieren und eiskaltes Ferkeltöten haben damit ganz praktisch und sofort endlich ein Ende – zumindest in Gladau.“

Bundesweiter Warnschuss ist Zäsur in der Schweinehaltung

„Das ist ein Anfang und hoffentlich bundesweit auch ein Warnschuss an alle Tierhalter mit ähnlich großen Anlagen und gleicher Einstellung zu den Tieren. Sie müssen nun befürchten, dass auch ihrem tierschutzwidrigen Treiben ein Ende gesetzt werden kann. Mit diesem zweiten Verbot ist nun das Stoppschild bekräftigt. Illegale Machenschaften wie in den Tierfabriken von Straathof dürfen die Landwirtschaft nicht in Verruf bringen und stigmatisieren.“

„In der Tierhaltung muss die Verantwortung für den Schutz unserer Mitgeschöpfe einen hohen Stellenwert haben. Tiere dürfen nicht als reine Bioreaktoren entwertet und missbraucht werden.“

Bessere und unangekündigte Tierschutzkontrollen müssen Standard werden

„Um den Tierschutz durchzusetzen, brauchen wir bessere Kontrollen – das heißt vollumfängliche und unangekündigte Tierschutzkontrollen. Hierfür werden wir Grünen uns einsetzen. Weiterhin machen wir uns dafür stark, dass artgerechte Haltungsbedingungen in Gesetzen und Verordnungen festgeschrieben werden, und zwar so, dass sie eindeutig und klar sind.“

Schlimmste Auswüchse der industriellen Tierhaltung beenden

„Die Tiere sind darauf angewiesen, dass wir bei Missständen hinsehen. Machenschaften wie die von Straathof sind die schlimmsten Auswüchse der industriellen Tierhaltung, die Politik, der Handel und Teile der Landwirtschaft zugelassen haben. Er bringt damit die herkömmliche Landwirtschaft in Verruf. Denn mit Landwirtschaft hat das nichts mehr zu tun. Hier bedarf es einer Kehrtwende für bessere Haltungsbedingungen.“

Hintergrund

Es gibt unter anderem folgende Rechtsverstöße 

Die Schweine bei Straathof erfahren nachweislich immer wieder massiv Schmerzen, Leiden und Schäden, weil sie:

  • auf solchen Spaltenböden leben, die den Tieren länger andauernde Schmerzen und zufügen. Diese Böden führen zu Quetschungen der Beine und zu Schwellungen und schmerzhaften Entzündungen.
  • in viel zu engen Metallkäfigen (Kastenstände) und schlechten Böden eingequetscht gehalten werden.
  • wegen Trinkwassermangels nahezu verdursten.
  • teils qualvolle Wunden aufweisen, die schlecht oder gar nicht medizinisch behandelt werden.als überzählige Ferkel ohne Versorgung teilweise völlig entkräftet sind.
  • als kranke und absolut nicht transportfähige Tiere transportiert werden.

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