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Unterirdische Endlagerung von CO2 Rechtssicher ausschließen

„Die unterirdische Endlagerung von Kohlendioxid birgt enorme Risiken für Mensch, Wasser und Boden“, erklärt die energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von  BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dorothea Frederking. „Aus diesem Grund werden meine Fraktion und die Fraktion Die Linke bei der kommenden Sitzung des Landtags die Landesregierung zur Erarbeitung eines Landesgesetzes auffordern, das die unterirdische Endlagerung von Kohlendioxid rechtssicher ausschließt." Speziell die Altmark ist in Sachsen-Anhalt als möglicher Standort zur unterirdischen Endlagerung von Kohlendioxid (CO2) im Gespräch. Aber auch alle anderen Regionen könnten in Betracht kommen. „Wir wollen von der Länderklausel des Bundesgesetzes zur Kohlendioxid-Speicherung Gebrauch machen und ein Landesgesetz auf den Weg bringen. In diesem Gesetz kann das Land festlegen, welche Gebiete von der Kohlendioxidendlagerung ausgeschlossen sind. Schon während der Erarbeitung des Gesetzes greift ein Moratorium, das maximal drei Jahre gilt. In dieser Zeit werden potenzielle Speicher-Standorte untersucht, um Gefahren für Mensch, Wasser und Boden auszuschließen. Aber auch andere Faktoren wie zum Beispiel die Erdwärmenutzung, Auswirkungen auf die örtliche Wirtschaft und den Tourismus müssen berücksichtigt werden“, betont die bündnisgrüne Politikerin Frederking.

12.11.12 –

„Die unterirdische Endlagerung von Kohlendioxid birgt enorme Risiken für Mensch, Wasser und Boden“, erklärt die energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von  BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dorothea Frederking. „Aus diesem Grund werden meine Fraktion und die Fraktion Die Linke bei der kommenden Sitzung des Landtags die Landesregierung zur Erarbeitung eines Landesgesetzes auffordern, das die unterirdische Endlagerung von Kohlendioxid rechtssicher ausschließt."

Speziell die Altmark ist in Sachsen-Anhalt als möglicher Standort zur unterirdischen Endlagerung von Kohlendioxid (CO2) im Gespräch. Aber auch alle anderen Regionen könnten in Betracht kommen. „Wir wollen von der Länderklausel des Bundesgesetzes zur Kohlendioxid-Speicherung Gebrauch machen und ein Landesgesetz auf den Weg bringen. In diesem Gesetz kann das Land festlegen, welche Gebiete von der Kohlendioxidendlagerung ausgeschlossen sind. Schon während der Erarbeitung des Gesetzes greift ein Moratorium, das maximal drei Jahre gilt. In dieser Zeit werden potenzielle Speicher-Standorte untersucht, um Gefahren für Mensch, Wasser und Boden auszuschließen. Aber auch andere Faktoren wie zum Beispiel die Erdwärmenutzung, Auswirkungen auf die örtliche Wirtschaft und den Tourismus müssen berücksichtigt werden“, betont die bündnisgrüne Politikerin Frederking. 

„Die Notwendigkeit der Endlagerung von COzeigt einmal mehr, wie komplex die Energiedebatte ist: Große Energiekonzerne, wie Vattenfall oder MIBRAG, verbrennen Kohle, um die Energie zu nutzen. Dabei fällt CO2 als Abfall an. Dieses CO2 muss entsorgt werden. Die Belastung für Mensch und Natur spielt bei der aktuellen Preiskalkulation leider keine Rolle. Langfristig aber werden wir dafür zahlen müssen“, warnt Frederking abschließend.

„Nur Erneuerbare Energien stehen für eine nachhaltige Energieversorgung. Nur Erneuerbare Energien sind gut für unser Klima und den Erhalt unserer Lebensgrundlagen. Bis 2030 ist eine Komplett-Versorgung mit Erneuerbare Energien im Strombereich möglich. Im Wärme- und Verkehrsbereich wollen wir dieses Ziel bis zum Jahr 2040 erreichen.“

Dorothea Frederking, energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von  BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Wir begrüßen, dass der von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN initiierte, fraktionsübergreifende Antrag von der Fraktion DIE LINKE weiter mitgetragen wird.“

Christfried Lenz, Mitglied der Bürgerinitiative „Kein CO2-Endlager in der Altmark“:

„Wir verstehen nicht, warum die Fraktionen von CDU und SPD aus den Gesprächen ausgestiegen sind. Ministerpräsident Reiner Haseloff hatte sich noch im Juni für die Länderklausel und damit gegen eine CO2-Verpressung ausgesprochen. Wieso fallen ihm jetzt die beiden Landtagsfraktionen von CDU und SPD in den Rücken?“

Hintergrund:

Die Landesregierung kann nach § 2, Abs. 5 des Bundesgesetzes zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid  vom 17. August 2012 ein Landesgesetz erarbeiten. 

Gemäß § 45, Abs. 3 werden mit der Ankündigung eines Landesgesetzes durch die Landesregierung oder einer entsprechenden Initiative durch den Landesgesetzgeber nach § 2, Abs. 5 Anträge auf Untersuchung eines potenziellen Speichers auf seine Eignung (§ 7) und Anträge auf Planfeststellung für Errichtung und Betrieb eines Kohlendioxidspeichers (§ 12) zurückgestellt. Die Ankündigung bewirkt damit ein Moratorium bis zum Inkrafttreten des Landesgesetzes. Dabei kann das Moratorium für maximal für drei Jahre gelten. 

In Mecklenburg-Vorpommern existiert bereits ein Gesetz, wonach die unterirdische Speicherung von COverboten ist.

In Niedersachsen ist bereits ein Landesgesetz angekündigt  und Schleswig-Holstein hat vor, ein Landesgesetz anzukündigen. 

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