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13.06.19 –
MAGDEBURG. Heute werden männliche Eintagsküken in Legehennen-Brütereien getötet, weil sie keine Eier legen können und zu wenig Fleisch ansetzen. Dieses massenhafte Töten von rund 45 Millionen Tieren jährlich allein in Deutschland soll vorerst weiter legal möglich sein. Dies entschied heute das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil.
Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt erklärt dazu:
„Auf der einen Seite begrüße ich die Feststellung des Gerichtes, dass Tierschutz über den wirtschaftlichen Interessen steht. Damit wird das Tierschutzgesetz klargestellt, dass wirtschaftliche Interessen kein vernünftiger Grund sind, um Tiere zu töten. Auf der anderen Seite ist die Gerichtsentscheidung widersprüchlich und bitter zugleich, weil das Töten nun solange noch erlaubt sein soll, bis die Geschlechtsbestimmung im Ei wirtschaftlich funktioniert.“
Frederking: „Küken sind lebende Mitgeschöpfe und keine Wegwerfware“
„Es ist für mich ethisch nicht nachvollziehbar, dass das grausame, massenhafte Töten von Tieren immer noch durch Wirtschaftlichkeit gedeckt werden darf, zumal es schon heute eine praktikable Alternative zum Kükentöten gibt. Das Mästen von männlichen Küken! Als „Stubenküken“, die weniger Gewicht als die üblichen Masthähnchen haben; oder als „Bruderhähne“, die von ihren Legehennenschwestern über teurere Eier zur Finanzierung einer längeren Mast unterstützt werden. Wir müssen wieder hin zu „Zweinutzungshühnern“ in der Eier- und Fleischproduktion und weg von der einseitigen Leistungsausrichtung auf die Eierproduktion. Das grausame Töten von jungen Küken muss beendet werden. Küken sind lebende Mitgeschöpfe und keine Wegwerfware.“
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