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Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes: Vernünftige Lösungen für einen Wandel

Die Bundesregierung versucht mit ihren am 8. Mai 2014 im Bundeskabinett beschlossenen Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Erneuerbaren Energien mit Ausbaudeckeln und Förderkürzungen massiv auszubremsen. Daher bringt die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Antrag „Für eine Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eintreten und dessen Leistungskraft für Sachsen-Anhalt nutzen" Ansatzpunkte für die Überarbeitung des EEG und des Baugesetzbuches. Im Rahmen der Debatte erklärt Dorothea Frederking, energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

15.05.14 –

Die Bundesregierung versucht mit ihren am 8. Mai 2014 im Bundeskabinett beschlossenen Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Erneuerbaren Energien mit Ausbaudeckeln und Förderkürzungen massiv auszubremsen. Daher bringt die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Antrag „Für eine Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eintreten und dessen Leistungskraft für Sachsen-Anhalt nutzen" Ansatzpunkte für die Überarbeitung des EEG und des Baugesetzbuches.

Das Herzstück der Energiewende ist das erfolgreiche EEG. Es muss klug weiterentwickelt werden, sodass eine Vollversorgung mit Erneuerbaren Energien zeitnah erreicht werden kann. Es muss außerdem darum gehen die Verantwortung für den Klimaschutz in den Mittelpunkt zu rücken und die Kosten sowie Gewinn der Energiewende fair zu verteilen. Die Energieversorgung der Zukunft muss dezentral, demokratisch und unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen. Das kann eine große Chance werden. Der bündnisgrüne Antrag beinhaltet – unter anderem – folgende Punkte:

  • Sicherung des Einspeisevorrang der Erneuerbaren Energien
  • Keine Deckelung zur Einschränkung des Ausbau der Erneuerbaren Energien
  • Keine Belastung von Eigenstromverbrauch
  • Angemessene Änderung der Stichtagsregelung für Investoren
  • Anhebung der Vergütung für Bio-Energie mit vorrangiger Nutzung von Rest- und Abfallstoffen
  • Keine unzulässige Einschränkung der Windenergie mit einem Mindestabstand von 2000 Meter zwischen Windanlage und Wohnbebauung (Regelung im Baugesetzbuch)

Im Rahmen der Debatte erklärt Dorothea Frederking, energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Der Klimaschutz muss im Mittelpunkt stehen, der fossile Wahnsinn muss beendet und die Erneuerbare Energien zügig ausgebaut werden. Klimaschutz kostet, aber kein Klimaschutz ist unbezahlbar und kostet Leben."

„Wenn jetzt auf die Bremse getreten wird, wäre das fatal. Fatal für den gesamten Transformationsprozess, für den Klimaschutz, für die Landschaften, die durch Kohlebagger zerstört und vor allem für die Menschen, deren Gesundheit immer noch durch Quecksilberemissionen belastet ist."

„Für das Gelingen der Energiewende werden bürgernahe, lokal umsetzbare Lösungen benötigt. Um die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen, soll der Direktverbrauch dem Eigenverbrauch gleichgesetzt werden. Mieterinnen und Mieter müssen beispielsweise den Strom von der Solaranlage auf dem Dach unter vergünstigten Bedingungen nutzen können. Der Strom kann direkt vor Ort vermarktet werden – so wird eine mögliche soziale Schieflage sofort entschärft."

„Die Landesregierung Sachsen-Anhalts muss sich für die Interessen des Landes einsetzen und nicht die Interessen Sachsen-Anhalts verraten. Die Planungen der Bundesregierung können wir nicht hinnehmen – hier muss die Landesregierung endlich reagieren!"

Hier zu den Videos und Dokumenten der Debatte im Landtag >>>

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