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Gerichtsentscheidung zur Schweineanlage Gerbisbach nach 10 Jahren Betrieb: Genehmigung rechtswidrig und nicht vollziehbar

MAGDEBURG/HALLE/GERBISBACH. Von den Menschen vor Ort im Jessener Ortsteil Gerbisbach war die am 10. August 2009 vom Landesverwaltungsamt (LVwA) genehmigte Schweinehaltungsanlage in Gerbisbach mit 20.160 Schweinemastplätzen und 7.962 Tierplätzen zur Aufzucht von Ferkeln nie gewollt. Gestern hat das Verwaltungsgericht in Halle die Genehmigung für die Schweinemastanlage in Gerbisbach neu verhandelt.   Nach mehr als 8 Stunden Verhandlung kam dann das Ergebnis:   Das Gericht folgt weitgehend dem Klageantrag des BUND Sachsen-Anhalt und erklärte die Genehmigung des LVwA aus dem Jahr 2009 für rechtswidrig und nicht vollziehbar.  Eine solche Feststellung bedeutet allerdings laut Verwaltungsgericht nicht, dass die Genehmigung jetzt schon endgültig aufgehoben sei. Ob die vom Gericht festgestellten Fehler der Genehmigung repariert werden können, sei offen.

27.02.19 –

MAGDEBURG/HALLE/GERBISBACH. Von den Menschen vor Ort im Jessener Ortsteil Gerbisbach war die am 10. August 2009 vom Landesverwaltungsamt (LVwA) genehmigte Schweinehaltungsanlage in Gerbisbach mit 20.160 Schweinemastplätzen und 7.962 Tierplätzen zur Aufzucht von Ferkeln nie gewollt. Gestern hat das Verwaltungsgericht in Halle die Genehmigung für die Schweinemastanlage in Gerbisbach neu verhandelt.

 

Nach mehr als 8 Stunden Verhandlung kam dann das Ergebnis:

 

Das Gericht folgt weitgehend dem Klageantrag des BUND Sachsen-Anhalt und erklärte die Genehmigung des LVwA aus dem Jahr 2009 für rechtswidrig und nicht vollziehbar.  Eine solche Feststellung bedeutet allerdings laut Verwaltungsgericht nicht, dass die Genehmigung jetzt schon endgültig aufgehoben sei. Ob die vom Gericht festgestellten Fehler der Genehmigung repariert werden können, sei offen.

Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erklärt zum Ausgang der Gerichtsverhandlung:

„Es ist gut, dass mit der gerichtlichen Entscheidung nun den schwerwiegenden Bedenken der Bürgerinitiative und des BUND Rechnung getragen wurde und das Verwaltungsgericht Halle nun Klarheit gebracht hat. Ein Weiterso kann es vom Betreiber der Schweineanlage in Gerbisbach nicht geben. Zahlreiche und gravierende Mängel sind bei der mündlichen Verhandlung zur Sprache gekommen und führten gestern zur Entscheidung des Gerichts.“

„Als Beispiel sei genannt, dass die FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht den an sie zu stellenden Anforderungen genügt. Vor dem Hintergrund, dass sich der Anlagestandort in unmittelbarer Nähe des ‚FFH-Gebietes 4244-302 Gewässersystem Annaburger Heide südöstlich Jessen‘ befindet, das aus einem System von Gräben und Bächen besteht, ist dies ein äußerst wichtiger Faktor, wo zweifelsfrei nachgewiesen werden muss, dass das FFH-Schutzgebiet nicht gefährdet ist“, erläutert Frederking.

„Zwar ist zu vermuten, dass das Landesverwaltungsamt in Berufung beim Oberverwaltungsgericht gehen wird, aber dennoch ist die gestrige gerichtliche Entscheidung sehr großer Teilerfolg des jahrelangen und unermüdlichen Engagements der Bürgerinitiative und des BUND, welches wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Kreisverband vor Ort und durch die Landesebene stets unterstützt haben und auch weiterhin unterstützen werden.“

„Zudem ist meine Einschätzung, dass vor dem Hintergrund der Klimakatastrophe große Tierfabriken keine Zukunft mehr haben werden. Wir haben jetzt schon große Probleme wie Futtermittelmangel und schlechte Ernten.“ 

Hintergrund:

Seit Genehmigung der Anlage des Betreibers Van Gennip TZAen GmbH & Co.KG vor 10 Jahren wurde der Bescheid der Behörde durch viele Instanzen juristisch vom BUND und dem „Initiativkreis gegen die Schweinefabrik Gerbisbach“ bestritten, mit Erfolg.

Zuletzt entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass sich das Verwaltungsgericht in Halle erneut mit der umstrittenen Genehmigung der Schweineanlage in Gerbisbach befassen muss. Daher wurde gestern die Klage des BUND Sachsen-Anhalt gegen den damaligen Genehmigungsbescheid vor dem Verwaltungsgericht in Halle (Saale) neu verhandelt. Das Ziel der Klage war: Die Genehmigung für die Schweinemast in Gerbisbach soll wieder aufgehoben werden. 

 

 

 

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