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Grausame Ferkelquälerei geht ohne Not weiter - Frederking: „Schweinelobby setzt sich durch - GroKo knickt ein“

Mit der bereits im Jahr 2013 beschlossenen Änderung des Tierschutzgesetzes ist das betäubungslose Kastrieren von Ferkeln, die jünger als acht Tage alt sind, nach einer fünfjährigen Übergangsfrist ab dem 01.01.2019 verboten. Heute wurde bekannt, dass die Koalitionsfraktionen im Bundestag das Ende der schmerzhaften Tierqualen um zwei weitere Jahre hinauszögern wollen. Dazu erklärt Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen-Anhalt: Kastration mit äußersten Schmerzen „Die Schweinelobby setzt sich durch und die Bundesregierung knickt ein. Junge Ferkel sollen weiter bei vollem Bewusstsein und unter äußersten Schmerzen ohne Betäubung kastriert werden dürfen. Die grausame Quälerei von Millionen Ferkeln soll ohne Not zwei Jahre weitergehen. Wieder einmal zeigt sich, dass der Politik in Berlin der Schutz der tierquälenden Schweinelobby wichtiger ist als der Schutz unserer lebenden und fühlenden Mitgeschöpfe.“

02.10.18 –

Mit der bereits im Jahr 2013 beschlossenen Änderung des Tierschutzgesetzes ist das betäubungslose Kastrieren von Ferkeln, die jünger als acht Tage alt sind, nach einer fünfjährigen Übergangsfrist ab dem 01.01.2019 verboten. Heute wurde bekannt, dass die Koalitionsfraktionen im Bundestag das Ende der schmerzhaften Tierqualen um zwei weitere Jahre hinauszögern wollen. Dazu erklärt Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen-Anhalt:

Kastration mit äußersten Schmerzen

„Die Schweinelobby setzt sich durch und die Bundesregierung knickt ein. Junge Ferkel sollen weiter bei vollem Bewusstsein und unter äußersten Schmerzen ohne Betäubung kastriert werden dürfen. Die grausame Quälerei von Millionen Ferkeln soll ohne Not zwei Jahre weitergehen. Wieder einmal zeigt sich, dass der Politik in Berlin der Schutz der tierquälenden Schweinelobby wichtiger ist als der Schutz unserer lebenden und fühlenden Mitgeschöpfe.“

5 Jahre Übergangsfrist nicht genutzt

 „Dabei sollte die Änderung des TierSchG ausschließlich der Verbesserung des Tierschutzes dienen. Der Bauernverband behauptet unverfroren, dass es keine praktikablen Alternativen zur bisherigen Praxis zur Vermeidung des Ebergeruchs beim Schweinefleisch gibt und drückt der Politik und den Verbrauchern eiskalt eine glatte Lüge aufs Auge.“

„Die Schweinehalter konnten sich 5 Jahre vorbereiten und sich anpassen. Die Mehrheit ließ die Zeit unverrichteter Dinge verstreichen und hoffte beim alten System bleiben zu können. Für mich gibt es nur ein Fazit: Wer nach 5 Jahren nicht vorbereitet ist, will einfach nicht vorbereitet sein.“

Praktische Alternativen vorhanden

„Dabei sind funktionierende Verfahren als Alternativen entwickelt. Diese Alternativen werden auch bereits vom Handel berücksichtigt. So verkaufen u.a. Aldi Süd und Aldi Nord seit dem 01. Januar 2017 kein Schweinefleisch mehr von kastrierten Schweinen. Rewe und Penny akzeptieren bei ihren Eigenmarken die Kastration unter Betäubung und die Immunokastration (Impfung gegen Ebergeruch). Der Handel prescht vor, weil die Verbraucher kein Fleisch mehr von gequälten Tieren auf ihren Tellern haben wollen.“

„Die Menschen sind bereit für den höheren Aufwand im Sinne des Tierschutzes höhere Preise zu zahlen. Dafür müssen die besseren Haltungsbedingungen und der Verzicht auf das Abschneiden von Körperteilen aber auf der Verpackung erkennbar sein.“

Keine Rückkehr zum alten System

„Der Bauernverband und die Schweinebranche insgesamt sind gut beraten den Anschluss hier nicht zu verlieren. Eine Rückkehr zum alten System wird es nicht mehr geben. Eine Übergangsfrist um zwei weitere Jahre ist unnötig und würde ohnehin ins Leere laufen.“

 

HINTERGRUND ZU ALTERNATIVEN

Wahr ist, dass schon seit Jahren drei praktikable Alternativen als gangbar angesehen werden: Die Ebermast ohne Kastration als preisgünstigste Variante, die Ebermast ohne chirurgischen Eingriff mit Impfung gegen Ebergeruch (Immunokastration) und die Kastration unter Allgemeinanästhesie (Inhalations- oder Injektionsnarkose).

Selbst Tönnies, eines der größten deutschen Schlachtunternehmen, hat im August 2018 angekündigt, dass es zukünftig unkastrierte Eber verarbeitet (geruchsbelastetes Fleisch wird aussortiert). Das Unternehmen zahlt zwar bei unkastrierten Ebern weniger, weil diese auch weniger wiegen sollen, um das „Ebergeruchsrisiko“ zu verringern, aber dennoch gibt es bei der Ebermast Vorteile, die von der Schweinelobby verschwiegen werden:

a)     Arbeitszeit- und Kosteneinsparungen durch Wegfall des chirurgischen Eingriffes

b)     deutliche Futtereinsparung bei Ebermast im Vergleich zur Kastratenmast

Die verminderten Einnahmen können durch geringere Kosten wieder ausgeglichen werden.

BEISPIELE FÜR ALTERNATIVEN IN ANDEREN EU-LÄNDERN:

Belgien: Keine betäubungslose Kastration

Über die Hälfte bis zwei Drittel der männlichen Ferkel werden unter Schmerzmittelgabe kastriert. Der Rest wird je nach abnehmender Handelskette ca. zur Hälfte als Eber gemästet und in der Mast gegen Ebergeruch geimpft.

Schweiz: Betäubungslose Kastration ist verboten

Die betäubungslose Ferkelkastration ist in der Schweiz seit 2010 verboten. Flächendeckendes Verfahren ist die Inhalationsnarkose mit Isofluran. Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) stuft die chirurgische Kastration generell als überholt ein und empfiehlt auf die Immunokastration zurückzugreifen.

Großbritannien/Irland: Ausschließlich Ebermast

In Großbritannien und Irland werden traditionell fast ausschließlich Eber gemästet.

Spanien: 80 % Ebermast

In Spanien werden vorrangig Eber gemästet. Für bestimmte Exportmärkte und die Schinkenproduktion findet sowohl bei weiblichen als auch männlichen Tieren die Immunokastration Anwendung. Etwa 20 % der Ferkel werden chirurgisch kastriert.

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