Landgericht Magdeburg bestätigt Freispruch gegen Tierschützer-Filmteam

Starkes Signal für den Tierschutz Vor dem Magdeburger Landgericht fand heute die Berufungsverhandlung im Fall eines Filmteams der Tierschutzorganisation Animal Rights Watch statt. Die Tierschützer von ARIWA veröffentlichten 2013 heimlich aufgenommenes Filmmaterial aus der „van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH“ in Sandbeiendorf, das gravierendes Tierleid zeigte. Dazu waren sie in die Ställe eingedrungen. Das Amtsgericht Haldensleben hatte das Filmteam im Jahr 2016 für diesen Hausfriedensbruch mit der Begründung des rechtfertigenden Notstandes freigesprochen. Dieser Freispruch wurde heute vom Landgericht Magdeburg in zweiter Instanz bestätigt. Dazu äußert sich Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Sachsen-Anhalt, die sich auch mit den tierschutzwidrigen Zuständen in der 65.000 Tierplätzen umfassenden Anlage von van Gennip befasste: „Das ist ein starkes Signal für den Tierschutz und die heutige gerichtliche Entscheidung wird Geschichte schreiben. Tiere brauchen unseren Schutz. Wir müssen bei Tierleid hinsehen. Es ist richtig, dass couragierte Menschen handeln, wenn der Staat versagt und die Tiere nicht schützt. Es ist gut, dass Tierschützer verbotene Tierquälerei dokumentieren und aufdecken, wenn Kontrollbehörden mangelhaft arbeiten.“

11.10.17 –

Starkes Signal für den Tierschutz

 

Vor dem Magdeburger Landgericht fand heute die Berufungsverhandlung im Fall eines Filmteams der Tierschutzorganisation Animal Rights Watch statt. Die Tierschützer von ARIWA veröffentlichten 2013 heimlich aufgenommenes Filmmaterial aus der „van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH“ in Sandbeiendorf, das gravierendes Tierleid zeigte. Dazu waren sie in die Ställe eingedrungen. Das Amtsgericht Haldensleben hatte das Filmteam im Jahr 2016 für diesen Hausfriedensbruch mit der Begründung des rechtfertigenden Notstandes freigesprochen. Dieser Freispruch wurde heute vom Landgericht Magdeburg in zweiter Instanz bestätigt.

Dazu äußert sich Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Sachsen-Anhalt, die sich auch mit den tierschutzwidrigen Zuständen in der 65.000 Tierplätzen umfassenden Anlage von van Gennip befasste:

„Das ist ein starkes Signal für den Tierschutz und die heutige gerichtliche Entscheidung wird Geschichte schreiben. Tiere brauchen unseren Schutz. Wir müssen bei Tierleid hinsehen. Es ist richtig, dass couragierte Menschen handeln, wenn der Staat versagt und die Tiere nicht schützt. Es ist gut, dass Tierschützer verbotene Tierquälerei dokumentieren und aufdecken, wenn Kontrollbehörden mangelhaft arbeiten.“

„Der Richter stellte den Tierschutz als hohes Rechtsgut heraus und verwies auf die Verankerung im Grundgesetz. Er fand klare Worte für die Tiere und begründete die Gerichtsentscheidung damit, dass die Behörden zuvor versagt hätten und die Tiere keine wirksame staatliche Hilfe erfuhren. Bei diesem Versagen von staatlichen Organen sei das Eingreifen der Bürgerinnen und Bürger gerechtfertigt und sogar nötig und richtig. Der Hausfriedensbruch sei in diesem Fall ein geeignetes Mittel gewesen, um eine Grundlage für eine Strafanzeige gegen den Tierhalter zu haben und die Tiere letztendlich von ihren Qualen zu befreien.“

„Es ist erschütternd, dass unsägliche Tierqualen, Schmerzen, Schäden und Leiden, wie im Fall von van Gennips Anlage in Sandbeiendorf, häufig erst durch Foto- und Filmaufnahmen von engagierten Tierschützern aufgedeckt werden. Das wirft ein schlechtes Licht auf Tierhalter und Kontrollbehörden.“

„Aber nicht nur Rechtsbrüche verursachen Tierleid, auch die rechtlich erlaubte Haltung von Tieren genügt den Ansprüchen des Tierschutzes nicht. Hier bringen auch Kontrollen den von Leid geplagten Tieren nichts, weil sie das heutige industrielle Tierhaltungssystem nicht ändern. Wir brauchen endlich eine grundlegend andere Tierhaltung mit mehr Platz im Stall, Auslauf, Einstreu, ausreichend Beschäftigungsmaterial und kein Abschneiden von Körperteilen. Doch leider greifen selbst vier Jahre nach der Veröffentlichung der unhaltbaren Zustände noch keine grundlegenden Verbesserungen in der Schweinehaltung. Es wird viel geredet, aber noch zu wenig getan.“

„Immerhin soll die betäubungslose Ferkelkastration ab 2019 ein Ende haben und die grüne sachsen-anhaltische Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert bemüht sich in Berlin um die Abschaffung der Kastenstände in der Sauenhaltung.“

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