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Landtag will bundesweites Anbauverbot von Genpflanzen - Länderinitiative im Bundesrat am 10. Juli 2015

MAGDEBURG. Auf Initiative der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich der Landtag von Sachsen-Anhalt am 2. Juli 2015 für ein nationales Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen ausgesprochen. Die Landesregierung ist nun beauftragt, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen. Am 10. Juli 2015 bringen die grünen Agrarminister der Länder Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein dazu einen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein. Zum Grünen Erfolg der Initiative für Gentechnikfreiheit in Sachsen-Anhalt erklärt Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Gemäß Landtagsbeschluss erwarte ich, dass Sachsen-Anhalt diese Bundesratsinitiative am 10. Juli unterstützt und Bundesminister Schmidt zu einer bundeseinheitlichen Regelung treibt. Mehrfach setzte die Grüne Landtagsfraktion in den letzten Jahren das Thema Agrogentechnik auf die Tagesordnung des Landtags. Noch im Februar 2014 warf uns der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Bernhard Daldrup, bei diesem Thema Bedrohungsrhetorik vor. Knapp 1 ½ Jahre später die 180-Grad-Wende und die CDU stimmte mit uns Grünen."

08.07.15 –

MAGDEBURG. Auf Initiative der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich der Landtag von Sachsen-Anhalt am 2. Juli 2015 für ein nationales Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen ausgesprochen. Die Landesregierung ist nun beauftragt, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen. Am 10. Juli 2015 bringen die grünen Agrarminister der Länder Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein dazu einen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein.


Zum Grünen Erfolg der Initiative für Gentechnikfreiheit in Sachsen-Anhalt erklärt Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:


„Gemäß Landtagsbeschluss erwarte ich, dass Sachsen-Anhalt diese Bundesratsinitiative am 10. Juli unterstützt und Bundesminister Schmidt zu einer bundeseinheitlichen Regelung treibt. Mehrfach setzte die Grüne Landtagsfraktion in den letzten Jahren das Thema Agrogentechnik auf die Tagesordnung des Landtags. Noch im Februar 2014 warf uns der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Bernhard Daldrup, bei diesem Thema Bedrohungsrhetorik vor. Knapp 1 ½ Jahre später die 180-Grad-Wende und die CDU stimmte mit uns Grünen."


„Ein bundeseinheitliches Verbot wird von der Bundesebene gemacht und ist für alle Bundesländer gültig. Es bietet eine viel größere Rechtssicherheit, als wenn jedes Bundesland für sich die Verbotsgründe klagesicher argumentieren müsste. Bundesweite Verbote sind somit eine entscheidende Voraussetzung für die Gentechnikfreiheit auf deutschen und damit auch sachsen-anhaltischen Äckern. Niemand will Gentechnik auf dem Acker und auf dem Teller. Der einstimmige Landtagsbeschluss ist ein klares Votum für mehr Verbraucherschutz. Gentechnikfreiheit ist auch ein Standortfaktor, weil Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft keine Einbußen durch Verunreinigungen fürchten müssen. Es ist auch ein deutliches Signal, wenn Sachsen-Anhalt als renommierter Standort der Pflanzenzüchtung von der unwirtschaftlichen Gentechnik Abstand nimmt. Pflanzenzüchtungen und Saatgutherstellung sollten stattdessen mit alternativen Züchtungsmethoden gemacht werden."


„Stimmen im Bundesrat auch CDU-geführte Länder mehrheitlich für eine bundesweite Verbotsregelung steht Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt allein auf weiter Flur. Dieser ist zurzeit der einzige, der die Verantwortung und das Risiko möglicher Klagen der Gentechnikkonzerne auf die Bundesländer abschieben will. Eine unterschiedliche Handhabung in den Bundesländern erhöht die Gefahr der Einschleppung und unkontrollierten Verbreitung von GVO. Das würde zwangsläufig zu einem Flickenteppich führen, der unbedingt verhindert werden muss. Hierzu hat Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Aeikens nun einen klaren Auftrag des Landtags."

Hintergrund:
Seit März 2015 eröffnet die EU mit der sogenannten Opt-out-Ausstiegsklausel ihren Mitgliedstaaten die Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen. Diese entsprechende EU-Richtlinie muss mit der Novellierung des deutschen Gentechnikgesetzes in nationales Recht umgesetzt werden.

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