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Zielführende Schwerpunkte um die Landwirtschaft widerstandsfähiger gegen die Auswirkungen der Klimakatastrophe zu machen

19.01.23 –

Die Klimakatastrophe und ihre Folgen werden auch hier immer spürbarer. Deswegen ist es dringend notwendig, die Landwirtschaft widerstandsfähiger gegen die Auswirkungen der Klimakatastrophe aufzustellen.

Einige Schwerpunkte hierfür hat Dorothea Frederking auf dem Neujahrsempfang der Landtagsfraktion 2023 unter dem Titel “Nachhaltige Landbewirtschaftung macht die Landwirtschaft widerstandsfähiger" vorgestellt.

Als Präsentationsfolien aufbereitet finden Sie diese hier >>>

Stichpunktartig hier im Klartext:

Nachhaltige Landbewirtschaftung macht die Landwirtschaft widerstandsfähiger

  • Vielfältige Strukturen und Kulturen mit Eiweißpflanzen stabilisieren die Ökosysteme und verbessern die Wasserverfügbarkeit im Boden.
  • Nur so können unter den Auswirkungen des Klimawandels mit Dürren und Trockenheit die Ernten gesichert werden.

Agroforst

  • Ohne Nachteile sind Gehölzstrukturen mit max. 40% Flächenanteil möglich (inkl. Bereich um die Bäume herum).
    Was bedeutet das? -> Andere Flächenprämien werden auch am Standort der Bäume gezahlt; Fällung von Bäumen prinzipiell wieder möglich.
  • „Brotbäume“ wie Obst/Esskastanien/Nüsse, Stammholz, Energieholz
  • Ab GAP 2023 jährlich 60€/Hektar über 1. Säule als Eco-Schemes/Öko-Regelung
  • Keine Investitionsförderung über die 2. Säule.

PV auf dem Acker

  • Ziel: Jährlicher Zubau von 22 GW bis 2030,
    in 2022 in Deutschland: 7,9 GW
  • PV auf Dächer, an Fassaden, auf Konversionsflächen und eingeschränkt auch auf Acker und Grünland
  • Großflächige Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen tragen zur Energiewende bei, können Bodenqualität verbessern, können Einkommenssituation der Landwirtschaft verbessern
  • Gemeinden sollen ein gemeindliches PV-Konzept mit Dafür- und Ausschlusskriterien für den Standort und projektbezogene Bedingungen erstellen

Ökolandbau

  • Mit seinen ressourcen-, umwelt- und klimaschonenden Methoden ist der ÖL ein(!) Baustein für eine Agrarwende, die zum Selbstschutz der LW immer dringlicher wird.
  • Status in LSA: 9,4% ÖL mit 110-tausend ha,
    Grüner Erfolg: Ökoprämie in 2023 und 2024 noch 270€/ha, ab 2025 2040€/ha
  • Landesregierung will bis auf Weiteres keinen Ausbau, obwohl sie selbst ein Ausbauziel von 20% bis 2030 in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie hat.
  • Grünes Ziel: 12.000 ha Zubau jährlich bis 2030, um eine Verdoppelung zu erreichen.
  • Absatz von Bio-Produkten in Fachgeschäften und der Direkt-Vermarktung ist eingebrochen und findet z.Zt. hauptsächlich im Billigsegment statt.
  • Verlässlichen Absatz von Bio-Produkten über öffentliche Kantinen und Außer-Haus-Verpflegung (AHV) schaffen, um das bundesweite 30%-ÖL-Ziel bis 2030 zu erreichen
    -> BMEL fördert Beratung mit bis zu 35.000€

Flächengebundene Fütterung

  • erforderlich: Reduzierung der Tierzahlen, um Tierwohl zu stärken und Flächenpotentiale für eine verstärkte pflanzliche Ernährung für Menschen freizusetzen (weniger Tierfutter)
  • Eingebettet in das Gesamtkonzept rund um die Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs, um Tierwohl sowie Umwelt und Klimaschutz zu stärken.
    -> Eine Maßnahme: Änderung im BauGB §201: Privilegierung von großen Nutztierhaltungen im Außenbereich nur noch, wenn Betriebe mehr als 50% des Futters tatsächlich selbst anbauen.
  • Verstärkter Anbau von Eiweißpflanzen.
  • Weg von Sojaimporten - stattdessen getoastete Erbsen und Lupinen, aufbereitete Luzerne (Technik noch nicht ausgereift), „Donausoja“ (Europa) für junge Schweine und junge Küken.
  • Weniger Mais - stattdessen für Rinder Klee-Gras-Silage und im Sommer Weide, für Schweine und Geflügel durchaus noch Mais

Weidetierhaltung

  • Beweidung positiv für Tierwohl, Artenvielfalt, Landschaftspflege und Düngung - leider sind die Beweidungsprogramme in Sachsen-Anhalt im Rahmen der GAP, 2. Säule nicht mehr gut ausgestattet
  • Tierprämien (jährlich: 34 €/Mutterschaf und -ziege, 76 €/Kuh) und Öko-Regelungen (ca. 100 €/ha bei GL-Extensivierung, ohne PSM, ohne Düngung, max. 1,4 RGV) reichen nicht für Wirtschaftlichkeit
  • Tierprämien perspektivisch nicht nur auf Muttertiere beschränken und Weidegang verpflichtend machen
  • Verbindung zwischen Schafhaltung und Ackerbau schaffen
    -> verbessert Flächenausstattung und Futtersituation im Herbst/Winter durch Abgrasen von Zwischenfrüchten, durch Tierdung werden Stoffkreisläufe geschlossen und Bodenfruchtbarkeit nimmt durch Struktur- und Humusbildung zu

Bewässerung/Beregnung als ein Baustein zur Verbesserung der Wasserverfügbarkeit

  • Seit 2018 Dürre und Trockenheit durch weniger Regen und mehr Verdunstung -> fundamentale Änderungen bei der Wasserverfügbarkeit
  • Bsp. Börde: Grundwasserneubildung ist Null - davor 25 l/qm (zum Vgl.: in Nds. z.T. Grundwasserneubildung von 300 l/qm), Kartoffelanbau funktioniert nur noch mit Beregnung
  • Mehr Beregnungsverbände?
  • Wasserspeicherbecken entlang der Flüsse?

 

Bitte beachten Sie, dass diese Themen hier nur stichpunktartig dargestellt sind. Sie dienen nur der groben Orientierung hinsichtlich einiger notwendiger Schwerpunkte.

Für Anregen und Fragen stehen Ihnen Dorothea Frederking und ihr Büro gern zur Verfügung.
dorothea-frederking.de/altmark-buero-kontakt

 

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