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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Dorothea Frederking

Landesentwicklungsgesetz: konfliktarmer Ausbau der Windenergie

Repowering entlastet Mensch, Natur und Landschaftsbild „Wir setzen uns schon lange dafür ein, dass das Repowering von Windenergie-Anlagen, der Ersatz von alten kleineren Anlagen durch neue leistungsstarke Anlagen, einfacher möglich wird. Damit können ungünstige Altstandorte aufgegeben werden. Das entlastet Mensch, Natur und Landschaftsbild. Es ist ein grüner Erfolg, dass dieses nun mit der Novellierung des Landesentwicklungsgesetzes möglich wird.“ Das sagte Dorothea Frederking, energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Landesentwicklung. „Für Sachsen-Anhalt brauchen wir rund vier Mal mehr Windenergie als heute, mit dem Repowering aber nicht mehr Anlagen als bisher“, betonte Frederking. Die Novellierung des Landesentwicklungsgesetzes sieht Vereinfachungen beim Repowering vor, die Frederking erläuterte:

29.09.17 –

Repowering entlastet Mensch, Natur und Landschaftsbild

„Wir setzen uns schon lange dafür ein, dass das Repowering von Windenergie-Anlagen, der Ersatz von alten kleineren Anlagen durch neue leistungsstarke Anlagen, einfacher möglich wird. Damit können ungünstige Altstandorte aufgegeben werden. Das entlastet Mensch, Natur und Landschaftsbild. Es ist ein grüner Erfolg, dass dieses nun mit der Novellierung des Landesentwicklungsgesetzes möglich wird.“ Das sagte Dorothea Frederking, energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Landesentwicklung.

„Für Sachsen-Anhalt brauchen wir rund vier Mal mehr Windenergie als heute, mit dem Repowering aber nicht mehr Anlagen als bisher“, betonte Frederking. Die Novellierung des Landesentwicklungsgesetzes sieht Vereinfachungen beim Repowering vor, die Frederking erläuterte:

  • Mehr räumlicher Spielraum für die Standorte der neuen Anlagen. Dies bedeutet, dass neue Anlagen auch im angrenzenden Landkreis der Altanlage gebaut werden können. Bisher gab es die Beschränkung auf denselben Landkreis bzw. dieselbe kreisfreie Stadt.
  • Mehr zeitlicher Spielraum: Der Rückbau der Altanlage wird auch dann akzeptiert, wenn er zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Anlage maximal fünf Jahre zurückliegt. Das ist auch sinnvoll, denn die Realisierung von neuen Anlagen dauert oft viereineinhalb Jahre.
  • Für bestimmte Altanlagen wird das Repowering im Verhältnis 1:1 möglich, das heißt Abbau einer alten Anlage und Aufbau einer neuen Anlage.

Weiterhin appellierte sie, endlich auch den Energieverbrauch zu senken: „Wir müssen ins Handeln kommen, weil wir in der Pflicht sind, etwas für den Klimaschutz zu tun. Zum Beispiel können durch die richtige Einstellung der Heizungsregelung bis zu 30 Prozent der Heizkosten gespart werden.“

Hier zur Rede von Dorothea Frederking im Landtag am 29.09.2017 - Tagesordnungspunkt 20 >>>

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