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Landtagssitzung am 21.03.2024 | TOP 8: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (2. Lesung)

Videos Landtagsreden am 21.03.2024, Reden im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

21.03.24 –

Videos Landtagsrede am 21.03.2024: 

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Reden im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

Dorothea Frederking (GRÜNE): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Heute befassen wir uns in zweiter Lesung mit der Änderung des Mediengesetzes Sachsen-Anhalts. Uns liegt eine Beschlussempfehlung vor, die ohne Anhörung im Ausschuss beschlossen wurde und über die ohne Anhörung abgestimmt worden ist. Das ist der Tatsache geschuldet, dass der Gesetzentwurf erst im Januar in erster Lesung in den Landtag eingebracht wurde, aber eben rechtzeitig vor den anstehenden Kommunalwahlen verkündet werden soll, damit die im Gesetz neu geschaffene Möglichkeit von Wahlwerbung im kommerziellen lokalen oder regionalen Fernsehen von Parteien, Wählergruppen sowie Einzelbewerberinnen und -bewerbern genutzt werden kann. 

Wir begrüßen diese Neuerung, analog zu den Europa-, Bundestages- und Landtagswahlen auch Werbung zu den Kommunalwahlen zu erlauben. Zudem geht es hierbei auch um Regionalität und um die Information zur Wahl vor Ort. 

Es ist gut, dass die Medienanstalt Sachsen-Anhalt eine Handreichung für die Ausstrahlung erarbeitet, und zwar mit den Schwerpunkten abgestufte Gleichbehandlung, Umgang mit rechtswidrigen Inhalten, Zeitraum der Ausstrahlung. 

Neu im Gesetz ist die Festschreibung, dass kommerzielle Regionalsender eine Förderung, insbesondere für die technische Infrastruktur von der Medienanstalt erhalten können, soweit die Medienanstalt hierfür Haushaltsmittel des Landes oder Mittel Dritter zur Verwendung erhält. Wir hätten uns allerdings gewünscht, dass diese Förderung auch für die nichtkommerziellen, die Bürgermedien, festgeschrieben worden wäre. 

Im Gesetz wird jetzt das UKW-Abschaltdatum gestrichen. Damit wird der Lebenswirklichkeit von vielen Menschen Rechnung getragen, die UKW hören, allerdings ist das Vorhalten dieses Ausstrahlweges mit enormen Kosten verbunden. Die KEF berichtet, dass hierfür allein für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk jährlich Kosten in Höhe von 100 Millionen € anfallen. 

Alle Menschen haben ein Recht darauf, mit Rundfunk versorgt zu werden. Es ist aber nicht verbrieft, dass sie eine Wahl haben, wie sie den Rundfunk empfangen, also in dem Fall, ob über UKW oder DAB.

(Tobias Rausch, AfD: Es gibt doch nicht überall ein DAB-Netz! Da geht es doch schon los!)

Von daher halten wir es durchaus für möglich, dass Politik künftig doch noch eine andere Entscheidung trifft und künftig die UKW-Abschaltung beschließt.

Wir haben im Ausschuss darüber gesprochen. Haben wir einen zeitlichen Rahmen? - Den haben wir jetzt nicht. Also, es gibt keinen Horizont von zehn Jahren oder so. Das steht nicht im Raum. Wir haben es so besprochen, dass es im Prinzip ein Monitoring geben wird, wie zeitgemäß ist UKW wirklich noch und wie sieht es mit den Kosten aus.

Ich erinnere an die Debatte gestern, als es um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ging. Die Kosten spielen dabei eine Rolle. Von daher ist jetzt erst einmal ein Wort gesprochen, aber vielleicht noch nicht das letzte Wort. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE)

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