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Landtagssitzung am 09.07.2020 | TOP 21: Nitratmessstellen in Sachsen-Anhalt

Video Landtagsrede am 09.07.2020: Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>> Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

09.07.20 –

Video Landtagsrede am 09.07.2020: Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>>

Hier zur gesamten Debatte mit allen Redebeiträgen und Drucksache 7/6222 >>>

Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

Dorothea Frederking (GRÜNE):

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Wir haben zu viel Nitrat im Grundwasser. In Sachsen-Anhalt liegen bei 20 % der Grundwassermessstellen Grenzwertüberschreitungen vor. Dabei ist die Landwirtschaft nicht die alleinige Verursacherin, aber doch maßgeblich an den hohen Nitratwerten im Grundwasser beteiligt.

(Zuruf)

Es gibt auch andere Ursachen für Nitrat, zum Beispiel undichte Kanalsysteme, aus Güllebehältern oder diffuse Einträge aus Abfallbeseitigungsanlagen.

Viel Nitrat ist nicht nur schlecht für das Ökosystem, sondern macht auch unsere Trinkwasseraufbereitung teurer. Frau Eisenreich hat schon darauf hingewiesen. In belasteten Gebieten berechnet das UBA die landwirtschaftlich bedingten Kostensteigerungen der Trinkwasseraufbereitung auf 32 bis 45 %.

(Zuruf)

Wir müssen den Nitrateintrag verringern. Auch die Landwirtschaft muss dazu ihren Beitrag leisten.

Auf diesen Zuruf gehe ich ein: Vorsorgeprophylaxe, also dass es nicht teurer wird.

Wir müssen, wie gesagt, den Nitrateintrag verringern. Das ist das Ziel der Düngeverordnung. Mein Ziel ist, dass die Düngeverordnung so ausgestaltet wird, dass sie auch anwendbar wird und der Nitrateintrag reduziert wird.

Einschränkungen bei der Düngung brauchen allerdings eine belastbare Grundlage. Messstellen und Messnetze müssen repräsentativ sein und auch die tatsächliche Nitratbelastung im Grundwasser wiedergeben.

Deshalb begrüße ich es, dass es auf Bundesebene eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus Sachsen-Anhalt gegeben hat; so habe ich das verstanden. Diese Arbeitsgruppe ist jetzt abgeschlossen. Sie hat zur bundesdeutschen Düngeverordnung eine Verwaltungsvorschrift erarbeitet, die wohl wiederum in einer Landesdüngeverordnung umgesetzt wird. Die Vorschrift stellt einheitliche Anforderungen an Messstellen und Messnetze, das heißt, auch an das EUA-Messnetz, Teilmessnetz Landwirtschaft. Sie legt auch bundeseinheitliche Kriterien für die Binnendifferenzierung fest.

Ich gehe davon aus - das wurde heute noch nicht genannt -, dass die Verwaltungsvorschrift auch festlegt, wie die roten Gebiete ermittelt werden sollen.

Fazit: Sobald die Vorgaben vom Bund vorliegen, werden die rund 550 Landesmessstellen inklusive der 50 EUA-Messstellen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Möglicherweise müssen auch noch neue Messstellen zugebaut werden. Ich bin ganz zuversichtlich, dass dann alle Messstellen und Messnetze aussagefähig und belastbar sein werden und es nicht zu ungerechtfertigten Einschnitten kommt.

Es kann nicht unser Ziel sein, die Düngeverordnung zu blockieren. Vor knapp einem Jahr hat die EU Deutschland per Aufforderungsschreiben ermahnt, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2018 umzusetzen. Die Düngeverordnung zu verschleppen, wie es auf Bundesebene viel zu lange getan wurde, würde schmerzhafte Strafzahlungen nach sich ziehen.


Präsidentin Gabriele Brakebusch:

Frau Frederking, Ihre Redezeit ist zu Ende. Bitte formulieren Sie den letzten Satz.


Dorothea Frederking (GRÜNE):

Ja. - Ich denke, der richtige Zeitpunkt, um den Antrag dann zu behandeln, ist, wenn die Verwaltungsvorschrift vorliegt. Ich habe es vorhin nicht ganz gehört: Liegt sie jetzt fertig vor oder noch im Entwurf?

(Zuruf: Entwurf!)

Vielen Dank.

(Zustimmung)


Präsidentin Gabriele Brakebusch:

Vielen Dank, Frau Frederking. Ich habe eine Wortmeldung für eine Frage vom Abg. Herrn Roi. Sind Sie bereit, zu antworten? - Sie bleiben stehen. Das bedeutet, ja. - Bitte, Sie dürfen Ihre Frage stellen.


Daniel Roi (AfD):

Vielen Dank. - Ich habe eine Nachfrage. Der Antrag ist aufgrund der Ausschusssitzung am 17. Juni entstanden, in der es um eine Stellungnahme des Ausschusses ging. Damals hat Herr Henke gesagt: Wenn jemand eine Vorstellung hat, dann soll er einen Antrag einbringen. - Ich kann mich noch erinnern, dass Sie an einer Stelle gesagt haben: Dann bringen wir halt einen Antrag ein. - Habe ich das damals richtig verstanden? Ich habe noch nicht in die Niederschrift geschaut, ob das darin steht. Aber ich kann mich erinnern, dass Sie das gesagt haben. Deswegen wundere ich mich jetzt, dass hier kein Antrag vorliegt. - Das ist Punkt 1.

Punkt 2 ist: Hier oben steht: „Stellungnahme des Ausschusses.“ Ich habe das so verstanden, dass die Koalition uns das vorgelegt hat. Zur Koalition gehören ja auch die GRÜNEN. Das bedeutet, dass sich die Koalition einig ist. Aber die Ministerin hat vorhin gesagt: Es gibt unterschiedliche Meinungen. Deswegen hat man sich im Bundesrat der Stimme enthalten. Was ist jetzt richtig? Ist sich die Koalition einig? - Wenn Sie hier schreiben, dass das für die Landwirte existenziell bedrohlich ist, dann erwarte ich, dass Sie sich im Bundesrat dazu nicht der Stimme enthalten, sondern mit Nein stimmen; denn wir müssen doch etwas verhindern, was für unsere Landwirte existenziell bedrohlich ist.

(Beifall)


Präsidentin Gabriele Brakebusch:

Frau Frederking, Sie haben jetzt die Möglichkeit zu antworten.


Dorothea Frederking (GRÜNE):

Vielen Dank. - Sie haben unvollständig zitiert. Darin steht ja nicht, dass die Düngeverordnung eine existenzielle Bedrohung ist. Wenn Sie die Stellungnahme ausführlich gelesen hätten, dann hätten Sie gesehen, dass darin auch Dinge stehen - - Ich weiß jetzt nicht, ob wir das, was Frau Eisenreich gesagt hat, explizit ausgedrückt haben. Ich glaube aber, sogar im Wort.

Also: Wir wollen, dass Messstellen repräsentativ sind - das ist unser Ziel -, damit sie eine belastbare Grundlage für die Einschränkungen darstellen und damit die Düngeverordnung umsetzbar wird. Darüber waren wir uns komplett einig. Das habe ich auch aus der Rede der Ministerin gehört; denn diesen Anspruch hat ja exakt auch die Arbeitsgruppe auf Bundesebene gehabt. Die Messstellen sollen jetzt alle auch evaluiert werden. Es soll vereinheitlicht werden. Es soll standardisiert werden. Diese Standardisierung ist jetzt im Rahmen der Arbeitsgruppe erfolgt. Da haben ja Fachleute zusammengesessen. Die haben sich überlegt: Welche Anforderungen müssen wir denn an solche Messstellen stellen? Wie oft müssen die Funktionsprüfungen gemacht werden usw.?

Ein Punkt war: Die Messstellen messen nicht den Zustand, der am Boden herrscht, sondern die Messstellen messen auch das, was aus dem Umkreis zufließt. Das sind natürlich auch landwirtschaftliche Nutzflächen.

Was auch gesagt wurde, ist, dass man bei der einzelnen Messung nicht exakt sagen kann, auf welches konkrete gedüngte Feld ein hoher Nitratwert zurückzuführen ist. Aber es wurde schon gesagt, dass das EUA-Messnetz, Teilmessnetz Landwirtschaft nach den jetzigen Erkenntnissen sehr wohl auch schon aussagefähig ist. Diese Einschätzung wurde vom Landeskundlichen Gewässerdienst im LHW abgegeben.

Wir haben diesen Auftrag in unserer Stellungnahme formuliert. Das muss repräsentativ sein. Das erfolgt ja jetzt. Diese Aufgabe geht man jetzt auch an.

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