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Landtagssitzung am 21.11.2018 | TOP 12: Änderung des Landesjagdgesetzes

Video Landtagsrede am 21.11.2018: Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>> Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 7/3574. Der Gesetzentwurf wird in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend) sowie in die Ausschüsse für Umwelt und Energie und für Inneres und Sport (mitberatend) überwiesen. Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

21.11.18 –

Video Landtagsrede am 21.11.2018: Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>>

Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 7/3574. Der Gesetzentwurf wird in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend) sowie in die Ausschüsse für Umwelt und Energie und für Inneres und Sport (mitberatend) überwiesen.

Hier zur gesamten Debatte mit allen Redebeiträgen und Drucksachen (7/3574) >>>

Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

Dorothea Frederking (GRÜNE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Novelle des Landesjagdgesetzes werden ein paar Dinge sinnvoller geregelt, als sie es bisher sind. Hervorzuheben ist die Aufnahme der Nilgans in das Jagdrecht. Das tun wir, weil die Nilgans insbesondere in Konkurrenz mit dem Rotmilan und dem Weißstorch steht und deren Nester besetzt. Hierbei haben wir es mit zwei Arten zu tun, für die wir eine besondere Verantwortung tragen.

Die Nilgans ist nicht nur aggressiv, sondern auch besonders anpassungsfähig, was den Klimawandel betrifft. Leider wird es in Zukunft zwangsweise zu solchen Infekten kommen; denn der Klimawandel verändert unsere Umwelt drastisch. Wir erleben das gerade mit der Dürre. Das war die schlimmste Dürre, die wir jemals hatten, seit Beginn der Messungen. In der letzten Woche haben wir im Landwirtschaftsausschuss gehört, wie gravierend schon jetzt der Forst durch die Trockenheit geschädigt ist. Dies stellt uns vor Herausforderungen ungeahnten Ausmaßes.

Wenn wir feststellen, dass sich unsere Flora massiv verändert, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, dass sich auch die Fauna ändert. Das bedeutet, je mehr der Klimawandel voranschreitet, desto mehr müssen wir unsere heimischen Arten schützen.

Ein weiterer Punkt in der Novelle zum Jagdgesetz ist die Duldungspflicht beim Überjagen von Jagdhunden. Dass die Hunde die Reviergrenzen überschreiten, ist zwar organisatorisch zu vermeiden, aber wenn es doch einmal vorkommt, dann sollte das kein Rechtsverfahren nach sich ziehen, was dann auch niemandem nutzen würde.

Ich bin keine große Anhängerin davon, dass viel Schusswaffenequipment im Umlauf ist, aber die Öffnung des Jagdrechts für Schalldämpfer birgt doch einige Vorteile. Der Gesundheitsschutz für die Jägerinnen und Jäger, aber auch für die Hunde wird verbessert. Weniger Lärm ist zudem für die anderen Tiere in der Umgebung eine Erleichterung.

Das Für und Wider müssen wir in den Ausschussberatungen gut gegeneinander abwägen. Es ist darauf zu achten, dass diese neue Möglichkeit, Schalldämpfer zu nutzen, nur bestehende sinnvolle Jagden ergänzt. Damit schließe ich explizit die reine Trophäenjagd aus; denn die Jagd sollte meines Erachtens das Ziel verfolgen, ein Beitrag zum Naturschutz zu sein.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dies gilt insbesondere für die Schalenwildregulierung.

Bei den Wildschweinen müssen wir kritisch bemerken, dass unsere vielen Maisfelder eine Bestandsregulierung stark erschweren. Die Jagd ist hierbei nur bedingt wirksam. Eine Änderung in der Feldbestellung, eine kleinteiligere Parzellierung, wie wir GRÜNEN das anstreben, könnte helfen, die Futtergrundlage für die Wildschweine einzuschränken. Alles in allem: Mit den übersichtlichen Korrekturen verbessern wir das Jagdgesetz. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

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