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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Dorothea Frederking

Landtagssitzung am 12.06.2024 | TOP 23: Gesetz zur Änderung tierseuchenrechtlicher Regelungen

Videos Landtagsreden am 12.06.2024, Reden im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

12.06.24 –

Videos Landtagsrede am 12.06.2024: 

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Dieser Link läuft zum Ende der 8. Legislaturperiode ab!

Reden im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

Dorothea Frederking (GRÜNE): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Für uns ist klar, Tierhalterinnen sind in der Pflicht, sich auch um ihre toten Tiere zu kümmern. Die ordnungsgemäße Beseitigung von sogenannten Falltieren - das können z. B. verendete Tiere aufgrund von Krankheit sein - ist quasi Teil der Produktionskette und sollte deshalb auch von den Tierhalterinnen bezahlt werden. 

Tierkörperbeseitigung ist eine tragende Säule der Tierseuchenprävention und der Tierseuchenbekämpfung. Wie verletzlich die Prozesskette aussehen kann, sehen wir an der aktuellen und erstmaligen Feststellung der Afrikanischen Schweinepest in Sachsen-Anhalt mit den aus Mecklenburg-Vorpommern im Schlachthof Weißenfels angelieferten Schweinen. 

Deshalb muss jeder Prozessschritt so gemanagt werden, dass keine Seuche ausbricht. Das darf eben kein Zufall bleiben. Doch der Gesetzgeber hat es nach unserer Meinung gar nicht in der Hand, ob eine Tierhalterin in prekärer finanzieller Situation vielleicht sagt, für 10 € mehr oder weniger schmeiße ich mein totes Tier in den Straßengraben oder eben nicht. Die absolute Förderhöhe für den einzelnen Kadaver ist viel zu klein, als dass eine steuernde Wirkung mit der Wiedereinführung von 25 % Landeszuschuss zur Tierkörperbeseitigung erzielt werden könnte. Kurz gesagt: Der Landeszuschuss stellt die ordnungsgemäße Entsorgung überhaupt nicht sicher.

Wir wissen doch alle, dass die großen Tierhaltungen ordnungsgemäß entsorgen und nur die kleineren Betriebe, insbesondere Schafhaltungen, tote Tiere vergraben, in den Straßengraben werfen oder auf der Weide liegen lassen. Doch der Landeszuschuss soll allen zugutekommen. Diese Förderung mit der Gießkanne macht überhaupt keinen Sinn. Außerdem bleiben die kleineren Tierhaltungen relativ benachteiligt, weil sie bei weniger Falltieren die gleichen Kosten für die sogenannte Entfernung, also für den Transport haben. In der Summe handelt es sich um sage und schreibe 1,55 Millionen € im Landeshaushalt. Für uns ist das Steuergeldverschwendung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Von diesem Geld gehen überhaupt keine Impulse, keine Entwicklungen aus. Dieses Geld könnte besser im Obstbau eingesetzt werden.

(Zuruf von Siegfried Borgwardt, CDU)

Die Marktpreise müssen die Wahrheit über den Produktionsaufwand von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sprechen. Das schafft faire Erzeugerpreise und die Grundlage, die Kosten für die Tierkörperbeseitigung auch bezahlen zu können. 

Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.

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