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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Dorothea Frederking

ÖRR

Landtagssitzung am 10.10.2025 | TOP 11: Entwurf eines Gesetzes zum Reformstaatsvertrag

Videos Landtagsreden am 09.10.2025, Reden im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

10.10.25 –

Videos Landtagsrede am 09.10.2025: 

Hier zum Video mit der Rede von Dorothea Frederking >>>

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Dieser Link läuft zum Ende der 8. Legislaturperiode ab!

Reden im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

Dorothea Frederking (GRÜNE): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Reformstaatsvertrag wollen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk besser aufstellen, also effizienter und transparenter. Das ist wichtig, das ist notwendig und es ist unser aller Verantwortung.

Aber eines muss auch klar sein: Reformen brauchen ein Fundament, brauchen Planbarkeit. Die öffentlich-rechtlichen Sender brauchen Klarheit hinsichtlich ihrer Finanzierung. Wer Reformen fordert, aber gleichzeitig die finanzielle Grundlage verweigert, der handelt unverantwortlich. Genau das tun die CDU und die Landesregierung, wenn sie den Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag zu dem neuen Beitragsmodell in der Staatskanzlei zurückhalten

(Guido Kosmehl, FDP: Ach, zurückhalten?) 

anstatt ihn dem Landtag zuzuleiten.

(Guido Kosmehl, FDP: Der ist doch noch nicht beschlossen!)

Wir reden hier über gesetzliche Verpflichtungen und nicht über Gefälligkeiten. Wer mit dem vorliegenden Reformstaatsvertrag etwas bestellt, der muss auch der Finanzierung nachkommen. 13 Ministerpräsidentinnen haben den Staatsvertrag zur Finanzierung unterschrieben, der von Sachsen-Anhalt nicht. 

(Guido Kosmehl, FDP: Also gibt es ihn nicht!) 

Das ist ein Bruch der föderalen Verantwortung, ein gefährliches Spiel mit der Glaubwürdigkeit unseres Bundeslandes und auch mit der Stellung unseres Bundeslandes. Sollten bis zum 30. November 2025 nicht von allen Ländern Ratifizierungsurkunden vorliegen, ist der Finanzierungsstaatsvertrag gescheitert. Wir können es uns doch nicht wirklich leisten, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in die Knie zwingen zu wollen. 

Leider erleben wir immer wieder fahrlässigen Gebührenpopulismus und Angriffe auf die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Öffentlich-Rechtlichen sind ein elementarer Bestandteil unserer Demokratie. Sie sind und bleiben unverzichtbar als verlässliche Stimmen in Zeiten von Desinformation, von Hass und Verschwörungsmythen.

(Zustimmung von Wolfgang Aldag, GRÜNE)

Ihre Nutzung erfolgt schon lange nicht mehr nur linear, sondern auch digital, eben dort, wo die Menschen heute die Medien nutzen. In diesem Zusammenhang sind die Restriktionen im Reformstaatsvertrag bei Online-Textangeboten realitätsfremd und gehören bei einer nächsten Reform auf die To-do-Liste. 

Auch eine klare Formulierung zu dem kuratierten Programmauftrag unseres Kinderkanals „KiKa“ ist erforderlich. Die umfangreichen Diskussionen um die mögliche Auslegung des jetzigen Wortlautes, die wir in den Ausschüssen hatten, zeigen doch die Unklarheit auf. 

Natürlich müssen wir weiter über Reformen und eine effiziente Arbeit der Anstalt sprechen. Aber Reformpolitik darf kein Deckmäntelchen bleiben, um die Öffentlich-Rechtlichen auszuhöhlen. 

Darum sagen wir GRÜNEN ganz klar: Ja, wir wollen reformierte, moderne und sparsame öffentlich-rechtliche Medien, das aber, indem die dazugehörige und auch abgestimmte Finanzierung   denn sie ist zwischen den Bundesländern abgestimmt   auch hier im Landtag abgestimmt wird.


(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Dies war ein sehr guter Schlusssatz, der deswegen der Schlusssatz ist, weil Sie Ihre Redezeit bereits um eine halbe Minute überschritten haben. - Herzlichen Dank, Frau Frederking.

Wir kommen nun zu dem letzten Redebeitrag, dem der CDU. Es spricht der Kollege Kurze. - Bitte sehr.

(Zurufe von der FDP - Andreas Silbersack, FDP: So?)

- Was denn? - Entschuldigung. Das habe ich nicht gesehen. Frau Frederking, Sie haben die Chance. Es gibt eine Frage, wenn ich das richtig sehe, von Herrn Kosmehl. Sie wollen die natürlich zulassen, wie ich das sehe. - Na, dann los, Herr Kosmehl.


Guido Kosmehl (FDP): 

Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie mich doch noch wahrgenommen haben. - Frau Frederking, ich habe jetzt wirklich eine Frage   denn wir wollen doch immer sachlich diskutieren  : Gibt es einen Änderungsantragsstaatsvertrag zum Rundfunkbeitragsfinanzierungsstaatsvertrag, der von allen Ministerpräsidenten paraphiert ist und deshalb den Parlamenten zur Ratifizierung vorlegbar ist? Gibt es den, ja oder nein?


Vizepräsident Wulf Gallert:

Sie können antworten.


Dorothea Frederking (GRÜNE): 

Vielen Dank für die Frage. Ich habe es gesagt: 13 Ministerpräsidenten haben unterschrieben, wir haben 16. 

Drei haben also nicht unterschrieben. Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben nicht unterschrieben. In anderen Bundesländern ist der Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag den Landtagen schon zugeleitet worden. Einige haben darüber auch schon abgestimmt. 

Von daher musste ich Ihre Frage differenziert beantworten. Er ist also noch nicht von allen unterschrieben worden, ist den Landtagen zum Teil aber schon zugeleitet worden. Die Ratifizierung findet in den Landtagen statt. Alle 16 Bundesländer müssen dem federführenden Land - das ist immer noch Rheinland-Pfalz - die Ratifizierungsurkunden vorlegen. Das steht jetzt in den Sternen, und wenn das in den Sternen steht, dann ist dieser Staatsvertrag hinfällig und dann haben wir nichts.

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