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Landtagssitzung am 01.06.2016 | TOP 8: Entwurf eines Fünften Medienrechtsänderungsgesetzes - Erste Beratung

Video Landtagsrede am 01.06.2016: Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>> Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 7/44. Der Gesetzentwurf wird in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen. Zweite Beratung folgt auf der Landtagssitzung am 01.09.2016. Dort wird der Ausschussempfehlung Drs. 7/252 zu diesem Gesetz zugestimmt. Verkündung des Gesetzes im Gesetz- und und Verordnungsblatt am 15.09.2016. Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

01.06.16 –

Video Landtagsrede am 01.06.2016: Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>>

Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 7/44. Der Gesetzentwurf wird in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen. Zweite Beratung folgt auf der Landtagssitzung am 01.09.2016. Dort wird der Ausschussempfehlung Drs. 7/252 zu diesem Gesetz zugestimmt. Verkündung des Gesetzes im Gesetz- und und Verordnungsblatt am 15.09.2016.

Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

Dorothea Frederking (Grüne):

 

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der uns im Vertragswerk vorliegende Kompromiss zwischen den 16 beteiligten Bundesländern nimmt offene Fragen des Jugendschutzes, Anpassungen bei der Beitragsfinanzierung und Herausforderungen der Zukunft mittels eines Jugendangebotes auf. Die Beauftragung von ARD und ZDF für ein Jugendangebot ist aus unserer Sicht ein richtiger Schritt. Viele junge Menschen zahlen Rundfunkbeiträge. Sie profitieren aber deutlich weniger von den bisherigen Angeboten als andere Beitragszahler und Beitragszahlerinnen. 

Qualitätsjournalismus, jugendgerecht präsentiert, und jugendgemäße Unterhaltung, die nicht von Werbung bestimmt wird, haben wir in diesen Zeiten ebenso nötig, wie die jungen Menschen einen Anspruch darauf haben. Die Fokussierung des Jugendangebotes als Netzangebot entspricht dabei der realen Mediennutzung junger Menschen. Eine Öffnung auf das klassische Fernsehen hätten wir dennoch begrüßt; denn die allein netzbasierte Konzeption birgt die Gefahr, dass Jugendliche von der Nutzung ausgeschlossen werden, da es in vielen Orten insbesondere in Sachsen-Anhalt kein Breitbandinternet gibt.

Es ist sinnvoll, dass beim Thema Jugendmedienschutz endlich ein konkreter Anlauf, unter anderem zur Vereinheitlichung von Altersstufen, unternommen wird. Auch die Mindestanforderungen für Jugendschutzprogramme sind richtig und wichtig. Aber statt das Augenmerk auf einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz zu legen, der bei der Medienkompetenz ansetzt, wird auch im 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag weiter an technischen Lösungen und alten Sichtweisen festgehalten.

Das Feld einer zeitgemäßen Medienkompetenzvermittlung durch Aufklärung und Information für Jugendliche fehlt im Vertragswerk leider. Die Wahrnehmung der jungen Menschen als lediglich passive Mediennutzer ist längst Geschichte. In sozialen Netzwerken oder auf Plattformen wie YouTube produzieren die jungen Menschen selbst schon. Von daher muss die Kompetenz der jungen Menschen auch ganz anders eingeschätzt werden.

Ein effektiver und wirksamer Jugendmedienschutz erfolgt am besten durch die Vermittlung von Kompetenzen im Umgang mit Medieninhalten. Jungen Menschen muss die Fähigkeit zur Einordnung und Wissen über Wirkungsweisen vermittelt werden. Für problematische Inhalte müssen sie sensibilisiert werden. Inhalte unzugänglich zu machen, ist nicht völlig falsch, aber immer unvollkommen; denn meistens werden die Jugendschutzprogramme gar nicht installiert. Darüber hinaus haben junge Menschen oft Zugang zu Geräten von anderen Leuten.

Wir begrüßen, dass nach einer Evaluation die Rundfunkbeiträge angepasst werden und es zu sinnvollen Entlastungen kommt. Das wurde schon mehrmals betont. Auch wir finden es richtig, dass es privilegierte soziale Einrichtungen, wie Kindergärten, Kitas, Schulen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, gibt. Auch das Vorhaben, die Zahlungsmodalitäten für kleine und mittlere Unternehmen zu ändern, findet unsere Zustimmung. Die Veröffentlichungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten haben gezeigt, dass das finanziell durchaus darstellbar ist.

Lassen Sie mich noch kritisch anmerken, dass wir in dem weiteren Meldedatenabgleich zwischen GEZ und Meldeämtern zum 1. Januar 2018 einen starken datenschutzrechtlichen Eingriff sehen. Dieser ist nicht gerechtfertigt, da die GEZ bereits einmal vollen Zugriff auf alle Meldedaten der Bürgerinnen und Bürger hatte. Eine Wiederholung dessen ist nicht verständlich; dann müsste man permanent diese Daten übermitteln. Es ist nicht klar, warum das jetzt noch einmal gemacht werden sollte.

Unter dem Strich können wir dennoch ein positives Fazit ziehen. Insgesamt führt dieser Staatsvertrag zur Verbesserung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems. Ich denke wie es Herr Hövelmann angedeutet hat, dass wir in den Ausschussberatungen auch ein positives Votum abgeben können.   Vielen Dank.

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