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Landtagssitzung am 29.09.2016 | TOP 4a: Repowering von Windenergieanlagen erleichern

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29.09.16 –

Video 1. Landtagsrede (Einbringungsrede) am 29.09.2016: Grüne Vorstellung des Antrages durch Dorothea Frederking >>>

Video 2. Landtagsrede (Entgegnungsrede) am 29.09.2016: Weiterer Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>>

Antrag der Fraktionen CDU, SPD & BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 7/331. Der Antrag wird beschlossen. Beschluss Drs. 7/426. Beschlussrealisierung Drs. 7/726.

Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

Einbringungsrede am 29.09.2016:

Dorothea Frederking (GRÜNE):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal an das Klimaabkommen von Paris erinnern. Dieses gibt der Staatengemeinschaft vor, den weltweiten Temperaturanstieg auf unter 2 °C zu begrenzen. Dass der Klimawandel im vollen Gang ist, merken wir ganz deutlich. In den letzten 16 Monaten sind weltweit die höchsten Temperaturrekorde seit der Wetteraufzeichnung festzustellen gewesen. Der August 2016 lag mit 0,5 °C über der Durchschnittstemperatur vom August des Vorjahres. Der Klimawandel vollzieht sich ganz rapide. Die Energieerzeugung hat den größten Anteil an den CO2-Emissionen. Das heißt, wir brauchen eine CO2-neutrale Energieversorgung. Wir müssen so schnell wie möglich auf eine 100-prozentige Versorgung mit erneuerbaren Energien bei gleichzeitiger Senkung des Energieverbrauchs umstellen.

Die erneuerbaren Energien dürfen nicht ausgebremst werden. Im Gegenteil, ihr Ausbau muss beschleunigt werden. Das, was wir als Land dafür tun können, sollten wir auch tun. Die Windenergie ist die tragende Säule der Energiewende. Ihr Anteil an der Energieproduktion muss deutlich erhöht werden. Sie muss zukünftig auch für Wärme und Verkehr zur Verfügung stehen, zum Beispiel für Wärmepumpen und Elektroautos. Nach den Berechnungen von uns Grünen kann das auch funktionieren, ohne dass das gesamte Land mit Windenergieanlagen zugebaut wird. 

(Frank Scheurell, CDU: Das wäre schön! - Zustimmung von Andreas Schumann, CDU) 

Wir haben errechnet, dass bei einer 100-prozentigen Versorgung mit erneuerbaren Energien in Sachsen-Anhalt kaum mehr Anlagen als die heutigen 2 731 aufgebaut werden müssen. Je nach Annahme brauchen wir nur noch 150 bis 400 Windenergieanlagen mehr, um Sachsen-Anhalt und anteilig Ballungsräume mit erneuerbaren Energien zu versorgen.

Das Fazit für die zukünftige Entwicklung: erheblich mehr Windenergie bei geringer Erhöhung der Anlagenanzahl. Diese Anlagen der Zukunft werden größer und sollen rund viermal mehr Energie als die heutigen Anlagen produzieren. Um mehr Kilowattstunden produzieren zu können, müssen alte, kleinere Anlagen abgebaut und durch moderne, größere, leistungsfähigere und ertragsstärkere Windenergieanlagen ersetzt werden. 

Diese zwingende Verknüpfung von Rückbau und Neubau in einem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang nennt man Repowering. Leider haben sich die bundespolitischen Rahmenbedingungen verschlechtert. Mit dem EEG 2014 wurde der Repoweringbonus abgeschafft. Deshalb wollen wir Grünen nun zusammen mit unseren Koalitionspartnern die Türen in Sachsen-Anhalt aufstoßen, um Repowering zu erleichtern und anzuregen. Zentral geht es uns um die folgenden beiden Punkte: Sicherstellung von ausreichend Fläche für das Repowering und Ermöglichung des Repowerings im Verhältnis 1 : 1 für solche Einzelwindanlagen, die heute außerhalb von Vorrang- und Eignungsgebieten stehen. 

Dieser Konsens sollte länger als eine Legislaturperiode bestehen, weil Investitionen in Anlagen und Infrastrukturen von erneuerbaren Energien langfristig angelegt sind. Unsere jetzigen Aktivitäten und Maßnahmen werden sich besonders nach dem 31. Dezember 2020 positiv auswirken, weil dann Windenergieanlagen in erheblichem Umfang aus der EEG-Vergütung herausfallen. Zu diesem Zeitpunkt ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass sich der wirtschaftliche Betrieb dieser alten Anlagen allein durch den Verkauf des Stroms an der Börse nicht mehr rechnen wird. Die Betreiberin oder der Betreiber einer Anlage steht dann vor der Frage, ob die Anlage ersatzlos abgebaut oder ob sie repowert wird. Spätestens zu diesem Zeitpunkt werden dann gute Rahmenbedingungen für das Repowering auch wirklich greifen. 

Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf Seite 110 dazu verständigt, dass die Windenergieproduktion in den Vorrang- und Eignungsgebieten erhöht werden muss. Dazu sind insbesondere die Potenziale des Repowerings zu nutzen. Bei einer heutigen Beanspruchung von ca. 2 % der Landesfläche für die Windenenergie sind lediglich 0,9 % als Vorrang- und Eignungsgebiete raumordnerisch ausgewiesen.

Diese heute ausgewiesenen Windnutzungsgebiete müssen Platz für folgende Konstellationen bieten: erstens für den Neubau bzw. reinen Zubau von Anlagen, zweitens für das Repowering von Anlagen, die heute bereits in diesen Vorrang- und Eignungsgebieten stehen, und drittens müssen diese ausgewiesenen Gebiete auch die Repoweringanlagen aufnehmen, bei denen die Altanlagen heute außerhalb der Vorrang- und Eignungsgebiete stehen. Außerhalb stehen heute rund 1 400 Anlagen, innerhalb ungefähr 1 300 Anlagen. Zudem ist es so, dass die ausgewiesenen Windnutzungsgebiete heute bereits fast vollständig belegt sind. Außerdem müssen größere Anlagen, also höhere Anlagen aufgrund der stärkeren Turbulenzen zur Sicherstellung ihrer Standsicherheit weiter auseinander stehen. Wir brauchen also noch mehr Platz. 

Diese beiden Aspekte verdeutlichen, dass wir mehr Windnutzungsfläche brauchen werden. Deshalb sollen die regionalen Planungsgemeinschaften gebeten werden, zu prüfen und zu ermitteln, welcher Handlungsbedarf bei der Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten zur Windenergienutzung besteht, um das Ziel des vollständigen Repowerings aller Bestandsanlagen grundsätzlich zu ermöglichen.

Um Mensch, Natur und Landschaftsbild so wenig wie möglich zu beeinträchtigen, bleibt es dabei, den Bau von Windenergieanlagen räumlich zu steuern und in den ausgewiesenen Gebieten zu konzentrieren. Das im Jahr 2015 in Kraft getretene Landesentwicklungsgesetz bietet die Möglichkeit, Gebiete zur Nutzung der Windenergie auszuweisen, die ausschließlich dem Repowering vorbehalten sind. Eine derartige Flächenausweisung schafft einen zusätzlichen Anreiz, aus Gründen des Anwohnerschutzes, des Natur- und Artenschutzes sowie der Effizienz den Kraftwerkspark zu erneuern.

Eine gezielte Steuerung in der Regionalplanung kann dazu beitragen, besonders Standorte mit wenigen Anlagen zurückzubauen und somit schnell und wirksam Erleichterungen für Mensch, Natur und Landschaft zu schaffen. Nach dem derzeit geltenden Landesentwicklungsgesetz muss das Repowering im Verhältnis von mindestens 2 : 1 erfolgen. Das heißt, zwei Altanlagen müssen abgebaut werden, um eine neue Windenergieanlage in einem Vorrang- oder Eignungsgebiet in demselben Landkreis oder in derselben kreisfreien Stadt errichten zu können. Diese Vorgabe soll nun so gelockert und geändert werden, dass für die überschaubare Anzahl von alten Einzelanlagen, die heute außerhalb der ausgewiesenen Gebiete stehen, ein Repowering im Verhältnis 1 : 1 möglich wird. Denn dann bekommen die Betreiber von bestehenden Einzelwindenergieanlagen einen Anreiz für einen schnellen Rückbau.

Die Landesregierung wird nun gebeten zu klären, was unternommen werden muss, damit dies entsprechend umgesetzt werden kann. Im ersten Absatz unseres Antrages haben wir diese Einzelwindenergieanlagen in besonderer Weise hervorgehoben. An dieser Stelle möchte ich einen Vorschlag einbringen, wie Einzelwindenergieanlagen definiert werden können. Ich zitiere aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2004:„[Der deutsche Gesetzgeber] unterscheidet zwischen Anlagen, die eine Windfarm bilden, und Einzelanlagen. […] Von einer Windfarm ist mithin erst dann auszugehen, wenn drei oder mehr Windkraftanlagen einander räumlich so zugeordnet werden, dass sich ihre Einwirkungsbereiche überschneiden oder wenigstens berühren.“

Zum Einwirkungsbereich heißt es - Zitat  : „So wurde davon ausgegangen, dass bei Überschreiten eines Abstandes in Höhe des zehnfachen Rotordurchmessers zwischen den einzelnen Windenergieanlagen regelmäßig nicht mehr von einem gemeinsamen Einwirkungsbereich auszugehen sei.“ 

Das heißt also übersetzt in unseren Vorschlag: Was sind Einzelwindenergieanlagen? Anlagen, die keine Windfarm bilden, sind Einzelanlagen. Ab dem zehnfachen Rotordurchmesser kann man davon ausgehen, dass sich die Einwirkungsbereiche nicht mehr überschneiden oder berühren. Das heißt, eine oder zwei Windenergieanlagen, deren Abstand zu weiteren Windenergieanlagen mehr als zehn Rotordurchmesser beträgt, sind Einzelanlagen.

Ich möchte noch etwas zu den Chancen von Repowering sagen. Repowering bietet auch die Chance, jene Altstandorte aufzugeben, an denen es bisher zu erheblichen Beeinträchtigungen gekommen ist. Werden diese Altanlagen abgebaut, wird das Orts- und Landschaftsbild verbessert und die Störungen für Mensch und Natur werden beseitigt. Windenergie lässt sich inzwischen sehr präzise vorhersagen. Neue Anlagen sind vom Netzbetreiber fernsteuerbar, sie tragen zur Frequenzhaltung bei und fangen Schwankungen bei anderen erneuerbaren Energien ab. So können Windenergieanlagen zur Netzstabilität beitragen. Moderne Windkraftanlagen kommen heute auf mehr als 7 000 Betriebsstunden, da bereits ab einer Windgeschwindigkeit von 3 m/s die Stromproduktion beginnt.

Im Zusammenhang mit Höhe und Rotordurchmesser nimmt das Band der kontinuierlich zur Verfügung stehenden Kilowattstunden weiter zu. Man geht heute schon davon aus, dass ein Anteil von 30 % der Windenergie ständig zur Verfügung steht. Produktionsspitzen lassen sich zukünftig auch leichter über Power-to-gas- oder Power-to-heat-Projekte nutzen.

Sachsen-Anhalt ist ein wichtiger Produktionsstandort für eine in Maschinenbau und Elektrotechnik verankerte Branche; dazu gehört auch die Windenergieanlagenproduktion. Wir haben 70 % Exportleistung und einen Weltmarktanteil von 20 %. Das trägt natürlich auch erheblich zum volkswirtschaftlichen Nutzen unseres Landes bei. Das Land muss ein Interesse an einem hochmodernen erneuerbaren Energie- und Kraftwerkpark haben, und Repowering kann dazu beitragen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

 

Entgegnungsrede am 29.09.2016:

Dorothea Frederking (GRÜNE):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Scheurell, vielleicht konnten Sie meinen Zwischenruf nicht hören. Auf die Frage, wie wir mit den Fledermäusen umgehen, lautete die Antwort: Wir schalten die Windanlagen ab, wenn sie fliegen. 

(Zuruf von Frank Scheurell, CDU) - Doch, das haben Sie gehört. –

Das ist durchaus praktikabel. Denn man weiß, es gibt nur ein ganz bestimmtes Zeitfenster. Das kann man wunderbar lösen. Die Energiewende auf Kostensteigerungen zu reduzieren, wird in keiner Weise den Herausforderungen gerecht, vor denen wir stehen. Wir haben es schon jetzt mit massiven Folgen der Klimakatastrophe zu tun, die nicht nur bei uns Schäden in Milliardenhöhe -Stichwort Hochwasser - verursacht, sondern die auch die Lebensgrundlagen für Menschen in den Gebieten bedroht, wo die Landwirtschaft aufgrund von Dürren oder von Überschwemmungen mit Salzwasser unmöglich wird.

Ich möchte daran erinnern: Geld kann man nicht essen. Wir müssen deshalb das erhalten, was uns erhält. Auch wir halten das Thema „Teilhabe an der Energiewende“ für sehr wichtig für ihre Akzeptanz. Es müssen auch möglichst viele von ihr profitieren können. Deshalb hatte die grüne Landtagsfraktion bereits im September 2013 einen Antrag gestellt, der genau dieses Anliegen aufgegriffen hatte. 

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. Bei dem Punkt finanzielle Beteiligung bin ich mir nicht sicher, ob es ausreichend ist, um einen Mehrwert in der Region zu erreichen oder ob noch andere Optionen infrage kommen. Beispielweise gibt es in Dänemark die Vorgabe, dass die jeweilige Kommune einmalig einen Betrag vom Windpark erhält. Es gibt auch die Überlegung, dass pro Bürgerin oder Bürger in einem gewissen Umkreis des Windparks ein bestimmter Betrag bezahlt wird. So könnten auch diejenigen profitieren, die keine finanziellen Spielräume für risikobehaftete Anteilskäufe haben. 

Die im Antrag genannten Kriterien sind grundsätzlich richtig. Darüber, inwieweit diese allerdings in der Praxis unter den Rahmenbedingungen von Ausschreibungen noch angewandt oder wirksam werden können, müsste im Ausschuss diskutiert werden. Es müsste auch über die Frage diskutiert werden, inwieweit ein Siegel die gewünschte Akzeptanzwirkung entfaltet. Ferner geht es um die Frage, welche Folgen es haben soll, wenn ein Unternehmen eben kein Siegel hat. Also, was folgt daraus? Die Erfahrungen aus Thüringen können hier sicherlich hilfreich sein. 

Gegenüber der Forderung, die Landesenergieagentur Lena als Servicestelle für faire Windenergie insbesondere hinsichtlich der Beratung vorzusehen, sind wir sehr skeptisch. Erstens sollten wir uns genau überlegen, ob die Lena neue Aufgaben bekommen soll und ob der damit verbundene Stellenaufwuchs vertretbar wäre. 

(Siegfried Borgwardt, CDU: Warum denn nicht?)

Zweitens ist die Lena in der Sache schon tätig geworden. Als Ergebnis der von mir erwähnten parlamentarischen Initiative aus dem Jahr 2013 hat die Lena zum Beispiel eine Analyse durchgeführt, wo es Energiegenossenschaften, Erneuerbare-Energie-Vereine oder Agrargenossenschaften oder Wohnungsbaugenossenschaften gibt, die sich mit erneuerbaren Energien beschäftigen. Ferner wurde im zeitlichen Vorausblick der Lena festgehalten, dass das Thema in Energieforen beraten werden soll. Wenn man die Internetseite der Lena besucht, dann findet man dort die Maßnahmen. Sie haben das wunderbar in einem Schaubild dargestellt. Erstes Halbjahr 2016: Kontakt zu den vorhandenen Bürgerenergieakteuren aufbauen. Zweites Halbjahr 2016 - in diesem Zeitraum befinden wir uns gerade -: Energieforum „Bürgerenergie Sachsen-Anhalt“. Für das Jahr 2017 gibt es den Ausblick mit der Überlegung, gegebenenfalls ein Landesnetzwerk Bürgerenergie zu gründen.

Diese Schritte, die bei der Lena angegeben sind, sollten wir dann auch wirklich im Ausschuss beraten und schauen, was bereits erledigt worden ist und wo man nachsteuern müsste, was man besser machen könnte und welche Ideen es noch gibt. Wichtig für alle Forderungen nach Beteiligung ist allerdings die Voraussetzung, dass es etwas zu beteiligen gibt. Wir müssen feststellen, dass wir beim Windenergieausbau weiter sind als das Land Thüringen. Das hat Frau Schindler ausgeführt. In Bezug auf die reine Zahl der Windenergieanlagen haben wir die Energiewende in Sachsen-Anhalt ja schon fast vollzogen. Bei uns wird es in den nächsten Jahren verstärkt auf die Beteiligungsmöglichkeiten bei Repowering-Anlagen ankommen. Hier schließt sich auch der Kreis zum Antrag der Koalitionsfraktionen und zu der Frage von Frau Eisenreich, welche Anlagen repowert werden sollen. Die Antwort ist ganz klar: Grundsätzlich alle Anlagen gemäß den gesetzlichen Regularien. 

Damit das überhaupt praktikabel wird, meinen wir als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass es notwendig sein wird, Windnutzungsgebiete auszuweisen, die ausschließlich für Repowering vorgesehen sind, oder zumindest in allen Vorranggebieten künftig Teilbereiche ausschließlich dem Repowering zuzuweisen. 

Vizepräsident Wulf Gallert: Frau Frederking, kommen Sie bitte zum Ende.

Dorothea Frederking (GRÜNE):

Wichtig ist natürlich, dass dabei die Belange des Landschaftsbildes - ich beziehe mich hier auf die Diskussion um die Windanlagen in der Sichtachse zum Dessau-Wörlitzer Gartenreich - sowie die Belange des Natur- und Artenschutzes berücksichtigt werden. 

(Zustimmung von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)

Nur so werden nach unserer Einschätzung     

Vizepräsident Wulf Gallert:Frau Frederking, das war eben mehr als ein netter Hinweis. 

Dorothea Frederking (GRÜNE):

Wir meinen, dass nur so genügend Flächen zur Verfügung stehen und dass die Kontinuität der Energiewende gewährleistet ist. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vizepräsident Wulf Gallert: Sie haben sogar die Chance, noch länger zu reden. 

Dorothea Frederking (GRÜNE): Hatte ich nicht mehr Redezeit? 

Vizepräsident Wulf Gallert: Die Zeit, die Sie hatten, haben Sie mehr als verbraucht. Ich habe Sie nach der doppelten Redezeit ermahnt, Frau Frederking. Sie können mir glauben, dass ich das ordentlich mache. Aber Sie haben sogar noch die Chance, weiter zu reden, weil Herr Schmidt eine Frage an Sie hat. - Bitte sehr, Herr Schmidt. 

Jan Schmidt (AfD): Sie haben uns erklärt, wenn Fledermäuse dort entlangfliegen, dann wollen Sie die Windräder ausschalten. Von welchem Zeitraum sprechen wir denn hier, in dem die Fledermäuse kommen? Wie lange ist das? Je mehr Windräder wir haben, umso größer ist ja der Energieausfall. Wie wollen Sie das ersetzen? Wollen Sie dann wieder Kohlekraftwerke oder die guten alten Atomkraftwerke nutzen?

Dorothea Frederking (GRÜNE):

Das läuft im Rahmen der normalen Prognosen. Man weiß, wo die Fledermäuse entlangfliegen. Man weiß auch, wann sie ziehen, also in welchen Monaten. Man kennt auch die Tageszeiten. Das kann man wunderbar prognostizieren, genau so wie man die Windenergie, die morgen anfällt, aufgrund der Wetterdaten prognostizieren kann. Das nivelliert sich einfach. Sie fliegen nicht überall entlang, sondern man weiß genau, wo sie fliegen, also in welchen     

Jan Schmidt (AfD): Über mehrere Monate? 

Dorothea Frederking (GRÜNE):

Auch die Monate und die Tageszeiten natürlich, jawohl. 

Jan Schmidt (AfD): Wie wollen Sie das ausgleichen? 

Vizepräsident Wulf Gallert: 

Herr Schmidt, wenn Sie eine Nachfrage haben, müssen Sie normalerweise an ein Mikrofon gehen. Aber ich glaube, wir haben Sie alle verstanden. Frau Frederking kann darauf antworten, falls sie das möchte. - Wie Sie das ausgleichen wollen, hat er gefragt.

Dorothea Frederking (GRÜNE):

Ich glaube, ich habe das ausreichend beantwortet. Man kann einen Rhythmus programmieren. Die Anlagenbetreiber schalten die Anlagen dann selber für diese kurzen Zeiträume aus. 

Vizepräsident Wulf Gallert: 

Frau Frederking, es gibt noch eine Nachfrage. - Herr Raue will nicht mehr. Dann haben wir die Debatte beendet und kommen nunmehr zum Abstimmungsverfahren. 

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