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Landtagssitzung am 08.07.2020 | TOP 11: Beteiligung des Haushaltsgesetzgebers bei der Verteilung von EU-Mitteln

Video Landtagsrede am 08.07.2020: Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>> Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

08.07.20 –

Video Landtagsrede am 08.07.2020: Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>>

Hier zur gesamten Debatte mit allen Redebeiträgen und Drucksache 7/6222 >>>

Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

Dorothea Frederking (Grüne)

Sehr geehrte Abgeordnete! Die große Bedeutung und der Umfang der EU-Mittel für das Land Sachsen-Anhalt sind unzweifelhaft. Es ist auch gut, dass die Landesregierung für die neue Förderperiode darauf drängt, dass die erwarteten Mittelkürzungen für das Land Sachsen-Anhalt möglichst gering ausfallen.

Wir meinen, dass sich das Parlament in die Festlegung von Fördermaßnahmen bzw. Förderschwerpunkten für unser Bundesland bezüglich der neuen Förderperiode einbringen sollte. Die verpflichtende Berichterstattung im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien, im Ausschuss für Finanzen sowie auf meine Anregung hin im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sichert die Informationen für das und die Beteiligung des Parlamentes ab.

Mit dieser Feststellung teile ich ausdrücklich die Einschätzung von Frau Heiß nicht; denn sie beklagt, dass das Parlament nicht beteiligt wird. Dieser Auffassung bin ich nicht.

(Zuruf)

Indem über die wesentlichen Entwicklungen der Vorbereitung der operationellen Programme sowie des nationalen GAP-Strategieplanes für die neue EU-Förderperiode berichtet wird, können die Fördermaßnahmen daran anschließend diskutiert werden. So können aus den Ausschüssen heraus der Landesregierung weitere Hinweise und Impulse dahin gehend gegeben werden, wohin die EUMittel fließen sollen.

Die Beteiligung ist auch deshalb wichtig, weil sich die Fördersystematiken zum Teil erheblich ändern werden. So wird es zum Beispiel im ELER in Zukunft nur noch einen GAP-Strategieplan je Mitgliedstaat geben und nicht, wie bisher, zum Beispiel für Deutschland jeweils einen Strategieplan pro Bundesland.

Das heißt, Sachsen-Anhalt kann in Zukunft nur noch Maßnahmen aus diesem nationalen Strategieplan auswählen und muss demzufolge die für das Land jetzt wichtigen Aspekte an die Bundesebene melden.

Im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten haben wir zum Beispiel ein Gespräch zu Agroforstsystemen geführt. Dabei kam heraus, dass diese Baumfeldwirtschaften und lichten Wald-Weide-Strukturen vielfältige Vorteile haben, wie Strukturierung der Agrarlandschaft für die Biotopvernetzung, auch bezüglich der Sicherung der Artenvielfalt, aber auch als Klimamaßnahme mit Verschattung, Wasserhaltung und Erosionsschutz.

Aus dem Ausschuss heraus wurde dann gegenüber der Landesregierung vorgeschlagen, auf Bundesebene dafür zu sorgen, dass Agroforstsysteme einfach und ohne Nachteile ermöglicht werden. Das soll nun im nationalen Strategieplan verankert werden.

Dieses positive Beispiel erwähne ich deshalb, um uns Abgeordnete zu ermutigen, dass wir auch mit anderen Aspekten die Fachdebatte anstoßen, in diese einsteigen und auch Ansätze für die Verteilung der EU-Mittel einbringen. - Vielen Dank.

(Zustimmung)

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