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16.01.15 –
In der heutigen Sitzung des Landtagsausschusses für Landesentwicklung und Verkehr wurde mit der Mehrheit von CDU und SPD im neuen Landesentwicklungsgesetz die Regelungen zum Ersatz von alten Windenergieanlagen durch neue leistungsfähigere Anlagen, das Repowering, festgelegt. Danach sollen innerhalb eines Landkreises zwei Altanlagen abgebaut werden müssen, bevor eine Neuanlage ans Netz geht. Das von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagene Ziel, 2 Prozent der Landesfläche als Windvorranggebiete vorzusehen, wurde abgelehnt. Die energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dorothea Frederking, kritisiert, dass die Chance für einen konfliktarmen Ausbau der Windenergie vertan wurde:
„Das Verhältnis von Altanlagen zur Repoweringanlage von mindestens 2:1 bremst die Windenergie aus. Unter diesen Bedingungen haben Betreiberinnen und Betreiber in vielen Fällen keinen Anreiz, ihre Altanlagen abzubauen. So verfehlt die Landesregierung von Ministerpräsident Reiner Haseloff die Ziele des Ausbaus der Windenergie. Ungünstige Altstandorte werden so nicht aufgegeben, sodass sich das Orts- und Landschaftsbild nicht verbessert.“
„Ein weiteres Erschwernis: die Beschränkung auf den Landkreis ist nicht sinnvoll, da so die Standortauswahl unnötigerweise eingeengt wird. Besser wäre es, die regionale Planungsregion als Bezugsraum zu nehmen.“
„Ein quantitatives Flächenziel von mindestens 2 Prozent der Landesfläche als Windvorranggebietewürde den nötigen Druck auf die regionalen Planungsgemeinschaften ausüben, damit ausreichend Windflächen ausgewiesen werden. Selbst unter schwarz-gelb in Hessen wurde 2 Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung vorgesehen. Heute sind in Sachsen-Anhalt bereits mit Anlagenstandorte außerhalb von ausgewiesenen Windgebieten rund 2 Prozent der Landesfläche in Benutzung. Diese Größe muss gesichert werden, um Anlagen an ungünstigen Einzelstandorten der 90er-Jahre einsammeln und in Windparks verdichtet als neue Anlagen aufstellen zu können. Das würde Menschen, Natur und Landschaftsbild entlasten.“
„Durch die bessere Technik von Repoweringanlagen werden Schall- und Schattenwurf verringert, und die Kommunen könnten, aufgrund der höheren Leistung, mehr Gewerbesteuern bekommen. Doch diese Chance ist durch den derzeitigen Vorschlag von CDU und SPD vertan.“
„Ich fordere die Koalitionsfraktionen auf, schlussendlich noch solche Bedingungen im Landesentwicklungsgesetz zu schaffen, damit wirklich jede bestehende Anlage repowert werden kann. Für eine Vollversorgung mit Erneuerbaren Energien brauchen wir mehr Windenergie. Nur so werden wir die fossilen Energien ablösen.“
Hintergrund:
Heute werden in Sachen-Anhalt bereits rund 2 Prozent der Landesfläche mit 2500 Windenergieanlagen (WEA) und einer Gesamtleistung von 4 GW genutzt. Derzeit sind nur 0,9 Prozent der Landesfläche als Vorrang- und Eignungsgebiete ausgewiesen. 1390 WEA (entspricht 55 Prozent) stehen außerhalb dieser Windnutzungsgebiete. Sie können nur dann durch Repowering-Neuanlagen ersetzt werden, wenn es für sie Platz in ausgewiesenen Gebieten gibt. Wenn kein Platz da ist oder kein Anreiz zum Repowering besteht, bleiben diese Altanlagen stehen und belasten ihre Standorte so lange, bis sie auseinanderfallen.
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