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Bürgerinitiative und Grüne atmen auf: Megamastanlage Schwarzholz steht auf der Kippe

In einem Brief forderte die bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Dorothea Frederking das Landesverwaltungsamt auf, die Genehmigung einer Mega-Geflügelanlage in Schwarzholz mit 460.000 Tierplätzen aufgrund der geltenden Rechtslage abzulehnen. Die Antwort der Landesbehörde liegt nun vor und offenbart die Unzulässigkeit des Vorhabens. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bürgerinitiative „Pro Region“ sehen sich bestätigt und atmen auf. Frederking: Nicht immer wieder den roten Teppich ausrollen Die Landtagsabgeordnete Dorothea Frederking erklärt: „Der Antrag der Inno Agrar GmbH kann bauplanungsrechtlich nicht genehmigt werden. Dies geht klar und deutlich aus der Antwort des Landesverwaltungsamtes hervor, die über eine entsprechende Beurteilung zur Unzulässigkeit durch den Landkreis Stendal informiert. Die Prüfungen dauern aber noch an. Darüber hinaus ist klar, dass der Antragsteller über Jahre hinweg seiner Verantwortung nicht nachgekommen ist. Immer wieder wurden Fristen nicht eingehalten. Hinzu kommt, dass Unterlagen stets nur unvollständig nachgereicht wurden.“

18.06.15 – von DF/MF –

In einem Brief forderte die bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Dorothea Frederking das Landesverwaltungsamt auf, die Genehmigung einer Mega-Geflügelanlage in Schwarzholz mit 460.000 Tierplätzen aufgrund der geltenden Rechtslage abzulehnen. Die Antwort der Landesbehörde liegt nun vor und offenbart die Unzulässigkeit des Vorhabens. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bürgerinitiative „Pro Region“ sehen sich bestätigt und atmen auf.

Frederking: Nicht immer wieder den roten Teppich ausrollen

Die Landtagsabgeordnete Dorothea Frederking erklärt: „Der Antrag der Inno Agrar GmbH kann bauplanungsrechtlich nicht genehmigt werden. Dies geht klar und deutlich aus der Antwort des Landesverwaltungsamtes hervor, die über eine entsprechende Beurteilung zur Unzulässigkeit durch den Landkreis Stendal informiert. Die Prüfungen dauern aber noch an. Darüber hinaus ist klar, dass der Antragsteller über Jahre hinweg seiner Verantwortung nicht nachgekommen ist. Immer wieder wurden Fristen nicht eingehalten. Hinzu kommt, dass Unterlagen stets nur unvollständig nachgereicht wurden.“

„Das Vorhaben geht an den gesellschaftlichen Realitäten vorbei. Die Menschen möchten kein Fleisch mehr aus Mega-Mastanlagen. So ist es unverständlich, wenn das Landesverwaltungsamt solchen Firmen immer wieder den roten Teppich ausrollt und ihnen die Nichteinhaltung von Fristen nachsieht und Jahr um Jahr Fristverlängerungen einräumt“, so Frederking.

Bürgerinitiative: Inno Agrar GmbH sollte Antrag zurückziehen

Olaf Schmidt, Sprecher der Bürgerinitiative „Pro Region“ äußert sich:  „Ich begrüße die Beurteilung des Landkreises Stendal vom 20.05.2015, nach der das Vorhaben bauplanungsrechtlich unzulässig ist. Damit wird die Verweigerung des Gemeindlichen Einvernehmens durch die Gemeinde Hohenberg-Krusemark zum geplanten Bauvorhaben und die jahrelange Position der Bürgerinitiative durch den Landkreis gestützt und bestätigt.“

„Die BI "Pro-Region" fordert die Investoren insbesondere Kai- Richard Schlichting auf, endlich die längst überfällige Rücknahme des Antrages zum Bau der Mega-Mastanlage zu treffen. Diese Mastanlage ist nicht mit dem Tierschutz vereinbar und beeinträchtigt das Leben der Menschen in den umliegenden Dörfern in ihrer Lebensqualität erheblich. Diesen Mega-Stall will und braucht keiner.“

Hintergrund:

Konkret geht es um den seit 2011 vorliegenden Antrag der Firma Inno Agrar GmbH zur Errichtung einer Hähnchenmastanlage mit 460.000 Tierplätzen am kleinen Ort Schwarzholz in der Gemeinde Hohenberg-Krusemark (Landkreis Stendal).

Aus dem Schreiben der Hallenser Genehmigungsbehörde geht hervor, dass der Landkreis Stendal in seiner Beurteilung gegenüber der Landesbehörde das Vorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht als unzulässig ansieht. Grund: Keine gesicherte Erschließung und die Beeinträchtigung folgender öffentlicher Belange:

  • wirksamer Flächennutzungsplan „Umspannwerk Schwarzholz“ steht Vorhaben entgegen
  • Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft durch den Neubau der Anlage
  • Vorhaben führe zur Zersiedelung des Außenbereiches

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