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26.01.12 –
Dorothea Frederking, energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, begrüßt die Entwicklung in der CCS-Arbeitsgruppe. Das Gremium wurde vom Vermitt-lungsausschuss von Bundesrat und Bundestag für die Einigung über ein deutsches CCS-Gesetz ins Leben gerufen. Es traf sich am vergangenen Mittwoch zur Vorbereitung der kommenden Aus-schusssitzung am 8. Februar. „Die Vertreter der sachsen-anhaltischen Landesregierung haben sich gegen die Anwendung der CCS-Technik ausgesprochen. Nun wäre es konsequent, wenn sich die Landesregierung auch für ein Gesetz stark macht, das die unterirdische Verpressung von CO2 verbietet“, sagt Frederking.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekräftigen ihr Nein gegen eine unterirdische Speicherung von Kohlendioxid und führen als wesentliche Gründe an, dass:
1.) Gefahren existieren; wie beispielsweise Grundwasserversalzungen, Schwermetallauswaschungen und Austritt des Kohlendioxids.
2.) es unmöglich ist, die Langzeitsicherheit einer solchen Endlagerung nachzuweisen, weil nur die natürli-chen Barrieren genutzt werden sollen und Gase sowie Flüssigkeiten eine natürliche Tendenz haben, sich auszubreiten.
3.) die geologischen Gegebenheiten der Speicher so unterschiedlich sind, dass man nicht von einem Standort auf einen anderen schließen kann.
Nach Aussage von Frederking ist ihre Fraktion durchaus für die Erforschung, wie CO2 eingefangen wer-den kann, damit es anschließend weiter verwertet werden kann. „Das nennt man CCU und bedeutet Car-bon, Capture und Use. Forschung bei Capture – ja, aber nicht beim Storage. Das wären untragbare Feld-versuche und damit unverantwortlich. Die Bundesregierung wäre gut beraten, wenn sie sich endlich von dem Exportgedanken dieser gefährlichen und unausgegorenen Technik verabschieden würde."
Frederking: "Wir dürfen uns auf kein zweites Endlagerproblem in Deutschland einlassen.“
Hintergrund zu CCS: Die Abkürzung CCS steht für Carbon (Kohlendioxid), Capture (Einfangen) und Sto-rage (Einlagerung). Die drei Buchstaben beschreiben eine Technik, mit der Kohlendioxid aus Rauchgasen von Kraftwerken oder aus Prozessgasen von Industrieproduktionen (beispielsweise Zementherstellung) abgetrennt, eingefangen und durch unterirdische Verpressung weggesperrt werden sollen. Dieses Verfahren benötigt nach den EU-Vorgaben eine gesetzliche Grundlage, die es bisher in Deutschland nicht gibt. Die Verhandlungen dazu finden derzeit im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat statt.
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