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15.03.12 –
Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern behandelte in der gestrigen Sitzung in erster Lesung einen Gesetzentwurf der dortigen CDU-SPD-geführten Landesregierung für ein Kohlendioxid-Speicherungsausschlussgesetz. Mit dem Gesetzentwurf soll die Speicherung von Kohlendioxid in geologischen Schichten auf dem Territorium des Bundeslandes strikt ausgeschlossen werden. Im Gesetz heißt es im Paragraf 1: „Auf dem Hoheitsgebiet von Mecklenburg-Vorpommern, einschließlich des Küstenmeeres innerhalb der 12-Seemeilenzone, wird die geologische Speicherung von Kohlendioxid ausgeschlossen.“ Auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen diese Gesetzesinitiative.
Dorothea Frederking, energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen-Anhalt begrüßt die Entscheidung ihrer Kollegen Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern.
„Dieses Gesetz, dass nun zwar in den Fachausschüssen des Landtags behandelt wird, trifft schon jetzt auf breite Zustimmung bei allen demokratischen Fraktionen im Schweriner Landtag. Dies hat Signalwirkung für ganz Deutschland und natürlich auch für Sachsen-Anhalt“, ist sich die Abgeordnete sicher. „Es ist nun an der Zeit, dass sich auch unsere CDU-SPD-geführte Regierung in Sachsen-Anhalt endlich klar und deutlich gegen eine CO2 Endlagerung unter der Erde in unserem Bundesland einsetzt und diese Haltung auch im Bundesrat deutlich macht. Die Initiative unseres Nachbarlandes wäre auch auf Sachsen-Anhalt übertragbar“, erklärt Frederking. „Langes Warten ist unnötig und nicht zielführend. Während die Bundesregierung herumlaviert, wie sie die europäische CCS-Richtlinie in nationales Recht umsetzt, würde nicht nur Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch Sachsen-Anhalt eindeutige Fakten schaffen. CCS ist eine Risikotechnologie und die damit verbundene unterirdische Verpressung von Kohlendioxid ist eine energiepolitische Sackgasse und soll einzig und allein bestehende und geplante Kohlekraftwerke, wie das für Profen vorgesehene 660 MW Braunkohlekraftwerk, legitimieren“, so die Energiepolitikerin.
Hintergrund
Mit der so genannten CCS-Richtlinie aus dem Jahr 2009 regelt die EU die geologische Speicherung von Kohlendioxid [Englisch: Carbon Dioxide Capture and Storage (CCS) = Kohlendioxidabscheidung und -speicherung]. Die Mitgliedsstaaten der EU müssen bis zum 25. Juni 2011 nationale Gesetze über die Abscheidung, den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid erlassen. Deutschland hat eine solche nationale Gesetzgebung bisher nicht vollzogen, wodurch nun Strafzahlungen an die EU drohen. Auch wenn die EU die CCS-Technologie insgesamt fördern will, sind nach Art. 4 Abs. 1Satz 2 der CCS-Richtlinie die EU-Mitgliedsstaaten nicht verpflichtet, die CCS-Technologie einzuführen. Sie sind berechtigt, ihr Hoheitsgebiet für diese Technologie zu sperren und die Speicherung von Kohlendioxid auszuschließen.
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