Menü
24.02.15 –
Das Hauptsacheverfahren Straathofs gegen das vom Landkreis Jerichower Land gegen ihn verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbot ruht. Dies wurde heute während der Verhandlung vor dem Magdeburger Verwaltungsgericht von Straathofs Anwälten angestrebt. Der Landkreis Jerichower Land stimmte zu. Hintergrund ist ein noch vor dem Oberverwaltungsgericht laufendes Verfahren zur Breite von Kastenständen für Zuchtsauen im Zusammenhang mit Straathofs Anlage der DEMVA GmbH in Klein Demsin, ebenfalls im Jerichower Land. Wie in Gladau wurden auch hier massive Tierschutzverstöße aufgrund zu enger Kastenstände festgestellt. Man wolle vorerst den Ausgang des Verfahrens abwarten.
Dazu erklärt Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Das ruhende Gerichtsverfahren bedaure ich sehr. Denn das Tierhaltungsverbot ist nicht nur mit dem Halten von Sauen in viel zu engen Kastenständen begründet. Es gibt weitere gravierende Missstände. Die Schweine bei Straathof erfahren nachweislich immer wieder massive Schmerzen, Leiden und Schäden, weil sie
- auf schlechten Böden leben und sich dort verletzen,
- wegen Trinkwassermangels nahezu verdursten,
- teils qualvolle Wunden aufweisen, die schlecht oder gar nicht medizinisch behandelt werden,
- als überzählige Ferkel ohne Versorgung teilweise völlig entkräftet sind und
- als kranke und absolut nicht transportfähige Tiere transportiert werden.
„Straathof spielt offensichtlich auf Zeit. Damit ist die Weiterproduktion und Gewinnabschöpfung gewährleistet. Durch die Ruhestellung des Gerichtsverfahrens wird Unsicherheit erzeugt. Es gibt zwar das verwaltungsrechtliche und wirksame Tierhaltungsverbot, aber noch keine klare juristische Bekräftigung. Dadurch werden die anderen Landkreise und Bundesländer gehemmt, die Umsetzung des bestehenden Tierhaltungsverbots zu überprüfen und Nachdruck zu verleihen.“
„Das Agieren heute im Gericht zeigt wieder einmal, dass die Straathof-Seite trotz der erdrückenden Faktenlage zu dem immensen Tierleid auch heute noch kein Unrechtsbewusstsein hat, nicht einsichtig ist und das Wohl der Tiere mit Füßen tritt.“
„Festzuhalten ist dennoch: Das Tierhaltungs- und Betreuungsverbot des Landkreises Jerichower Land gegen Adrianus Straathof gilt unverändert bundesweit. Lediglich das Hauptsacheverfahren Straathofs gegen diesen Verbotsbescheid ruht. Das hat keine Auswirkung auf das Verbot selbst. Es hat Bestand und muss konsequent umgesetzt werden. Adrianus Straathof darf kein Tierhalter mehr sein und darf keine Entscheidungshoheit mehr über Tiere haben.“
„Der Rücktritt als Geschäftsführer allein reicht nicht aus. Denn der Tierhalter ist immer der Eigentümer. Bei Straathof sind dies die Schweine haltenden Firmen seiner Unternehmensgruppe. Hier ist Adrianus Straathof Gesellschafter und damit klarer Eigentümer und Hauptprofiteur. Ein Ausscheiden als Gesellschafter seiner Firmen ist unausweichlich.“
Die Landkreise müssen das Tierhaltungsverbot vollständig durchsetzen und Straathofs Rückzug als Gesellschafter erwirken. Die Glaubwürdigkeit staatlichen Handelns steht auf dem Spiel. Und die Tiere in seinen Megaställen leiden weiter. Ein Abwarten, Weggucken und Wegducken ist inakzeptabel.“
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für [...]
Rund 13 Millionen Menschen nutzen hierzulande das Deutschlandticket. Ein Erfolgsmodell! Ob das Ticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen kann, [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]