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14.10.15 –
„Aus Tierschutzgründen muss die Haltung von Mastputen verbessert werden. Die Vorschläge von Nordrhein-Westfalen zur Anhebung der Haltungsstandards und ihrer rechtsverbindlichen Verankerung in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung muss Sachsen-Anhalt deshalb im Bundesrat unterstützen. Das würde dazu führen, dass die Tiere ihre arteigenen Verhaltensweisen besser ausleben können und ihr Gesundheitszustand verbessert wird", das forderte die landwirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dorothea Frederking.
Zentrale Punkte zur Verbesserung der Putenhaltung sind:
Laut Frederking ist es wichtig, dass der Gesundheitszustand der Tiere verbessert wird, denn heute werden fast alle Tiere zu mehreren Tausend in einer Intensivtierhaltung in riesigen Ställen gehalten. Übliche Tierplätze sind 5000 pro Stall und in Sachsen-Anhalt bis über 50.000 an einem Standort. Dabei kommt es oft zu Schmerzen, Leiden und Schäden für die Tiere, die durch eine Kombination aus Überzüchtung und unzureichenden Haltungsbedingungen entstehen. Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, der Skelettsystems und auch der Atemwege sind die Folgen.
Frederking: „Der Mehraufwand der vorgeschlagenen Verbesserungen wird mit 10 Prozent kalkuliert. Dem stehen allerdings vielfältige Vorteile gegenüber, wie weniger Arzneimittel, weniger Tierverluste und gesündere Tiere, die besser Futter ansetzen. Wirtschaftliche Nachteile sind also kaum zu befürchten. Für mehr Tiergerechtigkeit für die Puten müssen wir bessere und verbindliche Reglungen auf den Weg bringen. Damit es ihnen besser geht, sie sich wohler fühlen und gesünder und fitter werden. Damit Puten wieder Tiere sein dürfen – und keine Fleischberge auf zwei Beinen."
Hintergrund:
Anders als beispielsweise für Schweine oder Hühner existieren bisher keine spezifischen Vorschriften für die Mastputenhaltung in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. „Durch die allgemeinen tierschutzrechtlichen Anforderungen kann der Tierschutz bei der Mastputenhaltung jedoch nicht ausreichend gewährleistet werden", erklärt Frederking.
Ein Bundesratsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen sieht Ergänzungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zur Festlegung von verbindlichen rechtlichen Mindestanforderungen an die Haltung von Mastputen vor.
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