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Kastenstandhaltung in Deckzentren im Bundesrat - Leiden von Sauen in Kastenständen noch nicht beendet

Sachsen-Anhalt hat heute der Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bundesrat nicht zugestimmt. Grund ist, dass in der Übergangsfrist von acht Jahren bis zur Abschaffung der Kastenstandhaltung in Deckzentren ein ungehindertes Ausstrecken der Beine der Sauen in Seitenlage nicht gewährleistet sein muss. Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, kritisiert, dass der Bundesrat die Verordnung dennoch beschlossen hat.

03.07.20 – von DF –

Sachsen-Anhalt hat heute der Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bundesrat nicht zugestimmt. Grund ist, dass in der Übergangsfrist von acht Jahren bis zur Abschaffung der Kastenstandhaltung in Deckzentren ein ungehindertes Ausstrecken der Beine der Sauen in Seitenlage nicht gewährleistet sein muss. Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, kritisiert, dass der Bundesrat die Verordnung dennoch beschlossen hat.

„Es ist ein Skandal, dass es mit der Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung weiterhin eingequetschte Schweine in Kastenständen geben darf. Das ist eine Verschlechterung der bisherigen rechtlichen Vorgaben und ist mit dem Tierschutz nicht vereinbar. Die heutigen rechtswidrigen Praktiken von zu engen Kastenständen werden mit der Novelle für acht Jahre legalisiert und damit werden die Rechte der Tiere auf ein Dasein ohne Schmerzen, Leiden und Schäden ignoriert."

„Ich lehne diesen faulen Kompromiss ab. Bereits mit dem Magdeburger Oberverwaltungsgerichtsurteil vom November 2015 wurde klargestellt, dass die Sauen in Seitenlage die Beine ungehindert und verletzungsfrei ausstrecken können müssen, ohne sich mit einem Schwein im benachbarten Kastenstand treten zu müssen. Wir können den Einstieg in eine tierwohlgerechte Gruppenhaltung schaffen, ohne Zugeständnisse mit tierquälerischen Haltungen zu machen. Sachsen-Anhalt setzt in nahezu allen Betrieben das Magdeburger Urteil aus dem Jahr 2015 um und die Betriebe bestehen am Markt. Es ist also möglich, Tierwohl und wirtschaftliche Interessen miteinander zu verbinden", so Frederking.

„Es ist daher gut, dass die grüne Landwirtschaftsministerin aus Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Claudia Dalbert, konsequent geblieben ist und den unsäglichen Passus in der Verordnung abgelehnt hat."

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