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OVG-Urteil zu Kastenständen mit bundesweiter Signalwirkung: Durchbruch für mehr Tierschutz bei Schweinen

Gestern entschied das Magdeburger Oberverwaltungsgericht (OVG) zur Frage der Beschaffenheit und Breite von Kastenständen in der Sauenhaltung. Die DEMVA GmbH in Klein Demsin, die zur Unternehmensgruppe von Adrianus Straathof gehört, hatte in zweiter Instanz gegen die tierschutzrechtlichen Auflagen der Veterinäre des Landkreises Jerichower Land geklagt, welche im Kern wegen der Haltung in zu engen Kastenständen angeordnet wurden. Nach fünf Stunden öffentlicher Verhandlung wurde die Klage von den Richtern als unbegründet abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen. Die Verfügungen der Veterinärbehörde sind damit rechtskräftig. Dazu äußert sich Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Die gestrige Entscheidung des Magdeburger Oberverwaltungsgerichts ist ein Durchbruch für mehr Tierschutz in der Schweinehaltung in Deutschland. Sie ist ein weiterer Schritt bei der Umkehr in der industriellen Tierhaltung. Der Spruch der Richter hat gleichzeitig bestätigt, dass es grausame und tierquälerische Haltungsbedingungen in Schweine haltendenden Betrieben in Deutschland gab und gibt. Diese darf es nunmehr in Zukunft nicht mehr geben."

25.11.15 – von DF/MF/UM –

Gestern entschied das Magdeburger Oberverwaltungsgericht (OVG) zur Frage der Beschaffenheit und Breite von Kastenständen in der Sauenhaltung. Die DEMVA GmbH in Klein Demsin, die zur Unternehmensgruppe von Adrianus Straathof gehört, hatte in zweiter Instanz gegen die tierschutzrechtlichen Auflagen der Veterinäre des Landkreises Jerichower Land geklagt, welche im Kern wegen der Haltung in zu engen Kastenständen angeordnet wurden. Nach fünf Stunden öffentlicher Verhandlung wurde die Klage von den Richtern als unbegründet abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen. Die Verfügungen der Veterinärbehörde sind damit rechtskräftig. Dazu äußert sich Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Die gestrige Entscheidung des Magdeburger Oberverwaltungsgerichts ist ein Durchbruch für mehr Tierschutz in der Schweinehaltung in Deutschland. Sie ist ein weiterer Schritt bei der Umkehr in der industriellen Tierhaltung. Der Spruch der Richter hat gleichzeitig bestätigt, dass es grausame und tierquälerische Haltungsbedingungen in Schweine haltendenden Betrieben in Deutschland gab und gibt. Diese darf es nunmehr in Zukunft nicht mehr geben."

„Die Entscheidung des OVG wird bundesweit Signalwirkung haben. Alle sind nun gefordert, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Wortlaut umzusetzen, sodass jede Sau liegend in Seitenlage ihre Beine ungehindert und verletzungsfrei ausstrecken kann. Mit dieser Rechtssprechung haben Veterinärämter und ihre Aufsichtsbehörden und auch Staatsanwaltschaften und Strafgerichte keine Ausrede und Entschuldigung mehr, nicht im Sinne der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung tätig zu werden. In den deutschen Ställen wird sich künftig viel ändern."

„Die Richter haben mit ihrer Entscheidung klargestellt, dass allein die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, TierSchNutztV, für die Beurteilung der notwendigen Breite von Kastenständen maßgebend ist und zwar im wortwörtlichen Sinn. Die Verordnung ist eindeutig, denn nach Paragraph 24 Absatz 4 Nummer 2 der TierSchNutztV muss der Kastenstand so beschaffen sein, dass jede Sau im Liegen ihren Kopf und ihre Beine ungehindert ausstrecken kann. Und genau das ist heute in der Praxis vielfach nicht gewährleistet."

„Der Landkreis sprach gegen Straathof persönlich im November 2014 und gegen die Schweinezuchtanlage GLAVA GmbH in Gladau im Januar 2015 ein Tierhaltungsverbot aus. Mit der gestrigen OVG-Entscheidung zu den Kastenständen dürfte auch ein eindeutiges Signal für die noch ausstehenden gerichtlichen Entscheidungen zu den Tierhaltungsverboten ausgesandt worden sein. Die Hauptsacheverfahren ruhen seit Februar 2015, da die befassten Gerichte auf Antrag von Straathoffs Anwälten die gestern vom OVG gefällte Grundsatzentscheidung abwarten wollten. Ich bin zuversichtlich, dass die Gerichte auch bei den Tierhaltungsverbotsverfahren Ihre konsequente Spruchpraxis zu Gunsten des Tierschutzes fortsetzen werden und damit tierquälerischen Systemen in der Schweinehaltung in Deutschland endgültig ein Ende bereiten."

Hintergrund:

Vor dem Magdeburger Oberverwaltungsgericht (OVG) fand gestern die 5-stündige öffentliche Verhandlung zu den tierschutzwidrigen und tierquälerischen Verstößen der Schweinezuchtanlage der DEMVA GmbH in Klein Demsin zu drei Verfahren statt. In einem Fall ging es um die Kastenstände.
Heutzutage liegen die Sauen in den großen, industriellen Tierhaltungsbetrieben oft wochenlang in engen Metallkäfigen eingequetscht und können sich im Extremfall im Liegen nicht einmal zur Seite legen, geschweige denn, ihre Beine ausstrecken. So wurde vor Jahren in Straathoffs Gladauer Anlage bei einer amtlichen Kontrolle eine Sau mit 1,05 Meter Körperhöhe in einem Kastenstand vorgefunden, welcher nur 48 Zentimeter breit war. Tierquälerei pur. Es kommt zu Schäden am Bewegungsapparat und durch den zwangsläufigen Kontakt mit den Gitterstäben zu Hautverletzungen und schmerzhaften Entzündungen. Besonders durch die qualvolle Enge erfahren die Sauen Schmerzen, Leiden und Schäden. Dieser Missstand ist heute leider noch in vielen großen Schweinehaltungen gängige Praxis und muss spätestens jetzt umgehend beendet werden.

Die Richter stellten klar, dass es nicht erforderlich sei, bei der Kastenstandshaltung konkrete Mindestbreiten in Zentimeter vorzuschreiben. Relevant sei vielmehr sicherzustellen, dass jede Sau gemäß der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Liegen in Seitenlage ihren Kopf und die Beine ungehindert und verletzungsfrei ausstrecken kann. Dies kann beispielsweise dadurch realisiert werden, dass die Breite des Kastenstandes der Höhe der Sau entspricht. Aus Sicht des OVG sind mehrere Möglichkeiten der Gestaltung von Kastenständen denkbar.

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