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27.02.14 –
Landesverwaltungsgericht weist Widerspruch gegen Bußgeldbescheid zurück
Die Information, dass Adrian Straathof aufgrund der Schwarzbauten in seiner Schweinehaltungsanlage im Arendseer Ortsteil Binde (Altmarkkreis Salzwedel) die am 15. Dezember 2010 verhängten Bußgelder in Höhe von 434.000 Euro nun tatsächlich zahlen muss, bewertet Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Das Landesverwaltungsgericht hat klar und unmissverständlich deutlich gemacht, dass das vom Landesverwaltungsamt Halle vor drei Jahren verhängte Bußgeld in Höhe von 434.000 Euro zur Ahndung des rechtswidrigen Handelns rechtmäßig ist. Damit ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig und Straathof muss zahlen. Hier führt für den niederländischen Schweinehalter kein Rechtsweg mehr vorbei."
„Kein Unrechtsbewusstsein"
„Noch im November 2013 erklärte die anwaltliche der Straathof Holding beim öffentlichen Erörterungstermin zum Verfahren um die nachträgliche Genehmigung der Gladauer Schweinehaltungsanlage, dass es unter anderem Ziel sei, Buß- und Zwangsgelder nicht zahlen zu müssen bzw. gezahlte Gelder sogar zurückzuerhalten Dies macht deutlich, dass es auf Seiten von Herrn Straathof kein Unrechtsbewusstsein gibt. Er wiegt sich im Recht, obwohl die Behörden gehäuft Rechtsverstöße festgestellt haben. Statt Missstände zu beseitigen und Auflagen der Behörden zu erfüllen, zieht er es vor, die Dinge auszusitzen, Buß- und Zwangsgelder zu zahlen und selber zu klagen. Die Tiere in seinen Anlagen haben dabei das Nachsehen."
„Strategie der Ignoranz, der Rechtsverstöße und Klagen ist kein Erfolgsmodell"
„Es zeigt sich aber glücklicherweise, dass Straathofs systematische Strategie der Ignoranz, der Rechtsverstöße und Klagen kein Erfolgsmodell ist. Bereits mehrfach bescheinigten die Gerichte die Rechtmäßigkeit von verhängten Buß- und Zwangsgeldern, die aufgrund von diversen Verstößen in Betrieben der Straathof Holding von den Behörden verhängt wurden. In Binde sind es insgesamt mehr als 567.000 Euro rechtsmäßig verhängte Buß- und Zwangsgelder. Im Fall Gladau sind es ca. 2,1 Mio. Euro von den Behörden verhängte Buß- und Zwangsgelder wegen mehrfacher Verstöße vor allem gegen die Landesbauordnung, das Tierschutzgesetz, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und Viehverkehrsverordnung. Davon musste das Straathofs Unternehmen in Gladau bis Ende November vergangenen Jahres 818.259,86 € tatsächlich zahlen. Dies geht aus Informationen des Landwirtschaftsministeriums, den Antworten der Landesregierung auf mehrere meiner Kleinen Anfragen und Thematisierung im Landwirtschaftsausschuss hervor."
Bußgeld für illegalen Betrieb der Biogasanlage
„Insgesamt sind das bei allein zwei Schweineanlagen in Sachsen-Anhalt ca. 1,4 Mio. Euro rechtskräftige Buß- und Zwangsgelder. Und ein Ende ist nicht in Sicht. Der Altmarkkreis Salzwedel kündigte vor zwei Tagen an, ein Bußgeld wegen illegalen Betriebs einer Biogasanlage in Binde zu verhängen. Konkret richtet sich das Bußgeld nach den Erträgen der Einspeisevergütung, die die Biogasanlage ohne Betriebserlaubnis erwirtschaftet hat."
Bußgeld auch für Photovoltaikanlage?
Frederking stellt sich die Frage, ob im Zusammenhang mit geflossenen Erträgen aus der Einspeisevergütung auch Gelder für die Photovoltaikanlagen geflossen sind, die sich schon auf den Dächern der Binder Schweinemastanlage befanden, als die nachträgliche Genehmigung der Schwarzbauten noch nicht vorlag. „Ist dies der Fall, stellt sich weiterhin die Frage, ob die Erträge aus dem Betrieb der Photovoltaikanlagen nicht auch illegal zu Stande gekommen sind", konstatiert Frederking. Denn eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 6/1902 ergab folgende Information: Bei einer Ortsbesichtigung von Mitarbeitern des Landesverwaltungsamtes (LVwA) am 20.08.2010 wurde festgestellt, dass auf den Dächern einiger Stallgebäude Photovoltaikanlagen installiert waren. Die bei der zuständigen Bauaufsichtbehörde des Landkreises Salzwedel angeforderten Bauvorlagen zur nachträglichen Prüfung der Genehmigung ergaben, dass eine Baugenehmigung dafür bislang nicht erteilt wurde.
Frederking: „Nicht nur bei der Biogasanalage, sondern auch bei der Photovoltaikanlage muss der Landkreis prüfen, ob die Erträge der Einspeisevergütung dem Betreiber auch rechtmäßig zugegangen ist. Falls nicht, wäre auch hier zu prüfen, ob mit einem Bußgeld geahndet werden muss.
„Machenschaften zahlen sich nicht aus"
Frederking stellt fest: „Diese illegalen Machenschaften zahlen sich nicht aus. Herr Straathof ist gut beraten, sich künftig an gesetzliche Vorgaben zu halten, so wie alle anderen Unternehmer auch."
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