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12.06.24 –
Wir sehen die Erfordernis, das pauschale Verbot von Windanlagen im Wald aus dem Landeswaldgesetz zu streichen. Sie fordert jedoch strenge Ausschlusskriterien, damit deren Errichtung nur in Ausnahmen und nur auf naturschutzfachlich nicht-wertvollen Flächen und zudem nur auf sowieso baumfreien Flächen möglich wäre.
Wir sehen Windanlagen im Wald als nachgeordnete Option und betont die Probleme, die mit ihrer Errichtung einhergehen, wie Bodenverdichtung, Unterbrechung des Biotopverbunds und Störung des Wald- und Landschaftsbildes.
„Wir fordern strenge Ausschlusskriterien für den Bau von Windanlagen. Demnach sind für uns alle Schutzgebietsflächen sind tabu. Darüber hinaus soll das Landesamt für Umweltschutz Kriterien festlegen, um besonders schützenswerte, naturschutzfachlich wertvolle Waldflächen von Windanlagen auszuschließen. Wir meinen, nur bestehende Waldwege und Zuwegungen sollten genutzt werden, und flächige Fällungen zum Zweck der Errichtung von Windenergieanlagen sind ausgeschlossen.“ so Dorothea Frederking, für Forstpolitik in ihrer Fraktion zuständig.
Frederking kritisiert die Landesregierung und die Koalition für ihre fehlenden Pläne zur Steuerung des Baus von Windenergieanlagen und wirft ihnen vor, leere Versprechungen zu machen. Es hätte sich angeboten, die Ausschlusskriterien im Landeswaldgesetz zu verankern. Die Koalition hat das abgelehnt, ohne zu sagen, ob entsprechende Vorgaben an anderer Stelle besser aufgehoben wären. Wir werden nun unsere eigenen konstruktiven Lösungen mit unseren Vorschlägen zu Ausschlusskriterien direkt an die regionalen Planungsgemeinschaften und Gemeinden herantragen.
Abschließend merkt Dorothea Frederking an: „Die Fraktion wird sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf enthalten, da sie Maßnahmen vermisst, mit denen die Windenergienutzung im Wald drastisch eingeschränkt werden würde."
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