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14.12.11 –
Jeder kann heutzutage bei Eiern nachvollziehen, woher sie kommen, und wie die Hühner leben. Bei Produkten, die Eier enthalten, ist dies jedoch noch nicht der Fall. Die agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dorothea Frederking, macht sich dafür stark, dass auch bei eierhaltigen Lebensmitteln wie Nudeln, Gebäck oder Kuchen in Fertigpackungen erkennbar ist, unter welchen Bedingungen die Eier gelegt wurden.
"Die Menschen sind immer mehr am Tierwohl interessiert. Sie erkennen die Bedürfnisse der Tiere nach Bewegung und guten Haltungsbedingungen an. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher wollen nur noch tierische Lebensmittel essen, die gut und ethisch vertretbar produziert worden sind", meint die bündnisgrüne Politikerin, "aber sie müssen solche Lebensmittel auch wählen können, und deshalb brauchen wir eine andere Beschreibung auf den Verpackungen."
In einem Brief an Ministerpräsident Reiner Haseloff und Landwirtschaftsminister Onko Aeikens bittet Frederking die Landesregierung, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung so geändert wird, dass bei allen Lebensmitteln mit Eiern oder Eiprodukten aussagekräftige Angaben zur Haltungsart der Legehennen verpflichtend vorgeschrieben werden (entsprechend der EU-Verordnungen 1234/2007 und 589/2008). "Wir müssen Verbraucherinnen und Verbrauchern nach der erfolgreichen Kennzeichnung von losen Eiern nun auch bei eierhaltigen Produkten mehr Transparenz über die Herkunft der Eier und die Haltungsform der Legehennen verschaffen", schreibt die Frederking in ihrem Brief. Nur wenn aussagefähige Kennzeichnungen existierten, könne Politik mit dem Einkaufskorb funktionieren. Die Nachfrageseite sei bereit, auch entsprechend höhere Preise mitzutragen - das habe sich bereits bei losen Eiern gezeigt.
Hintergrund: Im Gegensatz zu losen Eiern haben Verbraucherinnen und Verbraucher bislang keine Möglichkeit, die Haltungsart der Legehennen bei der Entscheidung zum Kauf von Lebensmitteln in Fertigpackungen, die Eier oder Eiprodukte enthalten, zu berücksichtigen. Die Kennzeichnung der Herkunft von in Lebensmitteln verarbeiteten Eiern erfüllt die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher an einer umfassenderen Information über die Herkunft der verarbeiteten Eier. Die neue Regelung muss für Eier mit deutscher wie auch ausländischer Herkunft gelten.
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