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11.03.15 –
Statements der landwirtschaftspolitischen Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dorothea Frederking, zur Ablehnung der Tierschutz-Verbandsklage in Sachsen-Anhalt durch CDU und SPD im Landwirtschaftsausschuss. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist jedoch die Verbandsklage ein entscheidender Baustein zur Durchsetzung der Tierrechte:
„Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass anerkannte Tierschutzorganisationen ihre Expertise zur Durchsetzung tierschutzrechtlicher Vorschriften direkt bei der zuständigen Behörde einbringen können. Sie können die Behörde beispielsweise darauf aufmerksam machen, dass Kastenstände beziehungsweise Metallkäfige, in denen sich die Sauen üblicherweise bis zu vier Wochen nach der Besamung aufhalten müssen, breiter sein müssen, damit die Tiere ihre Beine ausstrecken können. Die Behörden sind für diese konstruktive Mitwirkung der Verbände dankbar – positive Beispiele gibt es bereits in Nordrhein-Westfalen. Erst wenn eine Behörde die berechtigten Hinweise eines Tierschutzverbandes ignorieren sollte, kann der Verband vor Gericht für die Durchsetzung der Tierrechte klagen. Dieser beschriebene Ablauf wäre neu. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN meint, dass er gut geeignet ist, um mehr Tierschutz in den Ställen durchzusetzen."
„Mit dem vorliegenden Gesetz zum Verbandsklagerecht würde ein gravierender Mangel beseitigt. Denn bisher können nur die Tierhalterinnen und Tierhalter gegen Tierschutzauflagen von Behörden, mit denen sie nicht einverstanden sind, klagen. Wir müssen aber auch den Tieren ihre Rechte zugestehen. Im Klartext: Der Schweinezüchter Adrianus Straathof kann klagen – die Schweine nicht. Anerkannte Tierschutzverbände sollen für die Tiere sprechen und ihren Anliegen eine Stimme geben. Wir müssen das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz ernst nehmen."
Frederking verdeutlicht anhand der aktuell bekannt gewordenen tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen in den Ställen des Schweinezüchters Adrianus Straathof, wie das Verbandklagerecht wirken würde:
„Die grausamen Zustände in den Ställen von Straathof existieren seit Jahren. Mit einem Verbandsklagerecht hätten anerkannte Tierschutzverbände schon sehr früh die Behörde auffordern können, gegen diese Zustände vorzugehen. Das unsägliche Tierleid hätte so früher beendet werden können. Im Fall Straathof hätte die Behörde viel früher gehandelt, wenn sie die Verbände an ihrer Seite gehabt hätte. Dann hätte der positive Druck der Verbände wirken können."
„Der Fall Straathof zeigt, dass die Tierschutz-Verbandsklage ein ,Muss‘ ist. Die Tiere brauchen einen gesetzlichen Vertreter, der in ihrem Namen die Einhaltung von Tierschutz-Bestimmungen gerichtlich überprüfen lässt. Die Tierschutzverbände übernehmen diese Aufgabe. Ich fordere CDU und SPD auf, sich von den Vorteilen des Verbandsklagerechts überzeugen zu lassen und bei der Sitzung des Ausschusses im April dem Gesetz zuzustimmen."
Hintergrund:
Sachsen-Anhalt könnte nach Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein das siebte Bundesland mit Tierschutz-Verbandsklage werden. Baden-Württemberg und Niedersachsen beraten zurzeit über das Klagerecht.
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