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29.06.20 –
Ein Debattenbeitrag von Harald Ebner, Martin Häusling, Claudia Dalbert, Wolfram Günther, Priska Hinz, Ulrike Höfken, Axel Vogel, Silvia Bender, Thomas Griese, Martina Braun, Anna Cavazzini, Sibylle C. Centgraf, Ilka Dege, Anna Deparnay-Grunenberg, Frank Diefenbach, Nese Erikli, Martina Feldmayer, Dorothea Frederking, Martin Hahn, Maria Heubuch, Bettina Hoffmann, Uwe Kekeritz, Ska Keller, Oliver Krischer, Renate Künast, Undine Kurth, Steffi Lemke, Nicole Maisch, Christian Meyer, Hans-Jürgen Müller, Ophelia Nick, Friedrich Ostendorff, Reinhold Pix, Markus Rösler, Norwich Rüße, Gisela Sengl, Jan Sommer, Beatrix Tappeser, Bernd Voß und Thekla Walker.
>>>Der Debattenbeitrag auf der Website von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Unser neues grünes Grundsatzprogramm beschließen wir in einer Zeit, die von großen Herausforderungen geprägt ist. Die Corona-Pandemie ist dabei nur eine – wenn auch dramatische – zusätzliche Krise, welche die existentielle Bedrohung durch den Verlust der Biodiversität sowie die Klimakrise noch verstärkt. Dies gilt insbesondere für Regionen unseres Planeten, die ohnehin schon unter großer Armut und Hunger leiden. Eine solche Pandemie wie die Corona-Krise zeigt auch besonders deutlich, wie elementar der Vorsorgegedanke für unsere Existenz ist.
In unserem Grundsatzprogramm müssen wir Antworten auf sich ändernde Bedingungen diskutieren. Dabei müssen wir verschiedene komplexe Wechselwirkungen im Blick haben und entsprechend verschiedenste Wissenschaftsbereiche beachten und befragen: Wie können innerhalb der planetaren Grenzen umweltverträglich und unter fairen Bedingungen genug gesunde Lebensmittel für die gesamte Weltbevölkerung erzeugt werden?
Vor diesem Hintergrund müssen wir auch Risiken und Chancen der sogenannten neuen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) diskutieren. Dabei stellt sich, unabhängig davon, wie man zur Anwendung steht, die Frage, unter welchen Bedingungen man darüber diskutiert.
Dabei müssen stets folgende Punkte gewährleistet sein:
An der Einhaltung dieser Grundsätze muss sich unsere Positionierung messen lassen.
Bisher hat sich das industrialisierte Agrarsystem mit immer neuen technischen und technologischen Neuerungen selbst erhalten. Einige Teile dieser technischen Entwicklung wie die sogenannte „Grüne Revolution“ sind inzwischen selbst von der Welternährungsorganisation FAO offiziell als gescheitert erklärt worden. Auch die bisherige Agrogentechnik ist de facto gescheitert, da sie keines ihrer Versprechen erfüllen konnte. Stattdessen hat sie zu mehr Pestiziden und resistenten Schädlingen sowie einer stärkeren Abhängigkeit der Landwirt*innen von den Agrokonzernen geführt. Über 80 Prozent der Verbraucher*innen lehnen Agrogentechnik auch aus diesen Gründen ab. Absatz finden GVO- Produkte weltweit nur dort, wo es keine Transparenz und keine Kennzeichnungspflicht gibt. Die Anbaufläche von Gentechnik-Pflanzen beträgt nach 30 Jahren weltweit maximal fünf Prozent.
Die Probleme, die durch Gentechnik entstehen oder verschärft werden, sind bekannt. Wir wissen, dass mit dem Anbau von Gentechnik-Pflanzen die Verwendung von Pestiziden zugenommen hat. Pestizid-resistente Super-Unkräuter breiten sich aus. In Südamerika, wo auf ausgedehnten Landstrichen gentechnisch-verändertes Soja wächst und intensiv mit Pestiziden besprüht wird, um Viehfutter nach Europa zu exportieren, werden immer mehr Fälle von Krebs und Missbildungen bei Menschen und Tieren gemeldet. Auch mit den neuen Gentechnik-Verfahren wurden bisher vor allem Pflanzen resistent gegen Pestizide gemacht - die falsche Logik der Industrialisierung der Landwirtschaft bleibt also die Gleiche.
Neue Gentechnik unterstützt den Pfad weiterer Intensivierung, Technisierung, Industrialisierung. Sie schafft wie alle vorherigen Schritte weitere Pfadabhängigkeiten. Mit GVO-Monokulturen, dem damit verbundenen hohen Pestizideinsatz und der Verengung der angebauten Sorten- und Artenvielfalt trägt Gentechnik direkt zur Verdrängung bio-diverser Kulturlandschaften und zum Artensterben in der Landschaft bei. Die Erhaltung von Diversität betrifft auch das genetische Erbe. In der Landwirtschaft z.B. im globalen Süden schrumpft die genetische Vielfalt etwa, weil zunehmend gentechnisch verändertes Saatgut der Agrarkonzerne den Anbau dominiert. In die Entwicklung und Forschung konventioneller regionaler Sorten wird deshalb kaum investiert, Wissen über das Potential vorhandener Sorten geht verloren.
Der Gentechnik-Ansatz denkt nur „in the box“. Es ist aber nötig, „out of the box“ zu denken. Wir werden nicht umhin kommen, auch weiterhin komplexe Antworten für komplexe Fragen suchen zu müssen. Die Hoffnung, mit CRISPR diesmal den Stein der Weisen gefunden zu haben, wird eine Illusion bleiben.
Kleinbäuerinnen und -bauern ernähren die Welt. Sie erzeugen 80 Prozent der Lebensmittel. Doch viele sind dabei von Hunger und Armut betroffen. Das hat zahlreiche Ursachen: Neben den Auswirkungen der Klimakrise und bewaffneter Konflikte sind Hunger und Armut in erster Linie die Folge sozialer, politischer und ökonomischer Ungleichgewichte wie mangelnder Zugang vieler Menschen im ländlichen Raum zu Land und Märkten durch fehlende Landrechte, Landraub und Vertreibung, Macht- und Landkonzentration durch transnationale Konzerne, Lebensmittelverluste und -verschwendung; Spekulation mit Land und Lebensmittelpreisen; ökonomischer Vorrang für Erzeugung von Agro-Kraftstoffen und Futtermitteln; die zunehmende Patentierung neuer Saatgutsorten sowie Sortenschutzgesetze, die in Ländern des Globalen Südens traditionelle Saatguttauschsysteme und den Saatgutnachbau gefährden; Abhängigkeit von übermächtigen Zulieferern und Abnehmern, die die Preise diktieren; Verlust von Agrobiodiversität.
Für die globale sichere Versorgung mit Lebensmitteln braucht es den Wandel des weltweiten Ernährungs- und Agrarsystems. Technik allein ist weder eine Lösung noch sorgt sie für mehr Gerechtigkeit.
Immer wieder wird behauptet, dass Agrogentechnik, besonders die neuen gentechnischen Verfahren, einen wichtigen Beitrag für die Welternährung sowie eine Antwort auf die Klimakrise leisten könnten.
Doch wenn es konkret um höhere Erträge oder Klimaanpassungen wie Trockenheits- und Salztoleranz geht, sind konventionelle Züchtungsmethoden gentechnischen Verfahren bislang meist eindeutig überlegen. Denn solche Eigenschaften beruhen auf komplexen Zusammenspielen mehrerer Gen-Orte, die mit einzelnen gentechnischen Veränderungen nur schwer zu erreichen sind.
Häufig stellen sich die angepriesenen Vorteile von gentechnisch veränderten Sorten, wie zum Beispiel besondere Dürreresistenz, als übertrieben oder gar komplett falsch heraus, wie im Falle der genveränderten Maissorte MON87460, die Monsanto im Rahmen des öffentlich-privat geförderten Großprojekts „Water-efficient Maize for Africa“ (WEMA) in diversen Ländern des südlichen Afrikas einsetzte. Obwohl Südafrika und Tansania inzwischen den Einsatz verboten haben, will BayerMonsanto das Projekt bis 2023 weiterführen.
Vielmehr zeigen Beispiele aus aller Welt, dass das Finden alter Sorten durchaus zum Erfolg führen kann: So bescherte dem Netzwerk MASIPAG beispielsweise das Sammeln von über 2000 verschiedenen Reissorten zwölf Sorten, die überleben, wenn sie für einige Tage überflutet werden; 18 Sorten, die gut mit Dürre zurechtkommen; 20 Sorten, die eine Toleranz gegenüber Salz-wasser zeigen und 24, die resistent gegen bestimmte lokale Schädlinge sind.
Effizienter wäre es demnach, erst einmal nach den schon vorhandenen Dürre- oder salztoleranten Sorten zu suchen, die es schon gibt, anstatt neue Konstrukte mit dem dafür zu Recht als notwendig erachteten aufwändigen Risikomonitoring in die Welt zu entlassen.
Agrarökologische Prinzipien und Methoden bieten einen ganzheitlichen, vielversprechenden, risikoarmen, wissensfokussierten und sofort anwendbaren Weg der permanenten Anpassung und Weiterentwicklung, mit den lokalen und globalen Herausforderungen von Biodiversitäts- und Klimakrise in Zeiten einer weiter wachsenden Weltbevölkerung umzugehen. Sie unterstützen resiliente, anpassungs- und widerstandsfähige Systeme und ermächtigen die Produzierenden. In Abhängigkeit der klimatischen und ökologischen Bedingungen müssen stabile Anbausysteme etabliert und breit aufgestellt werden, beispielsweise durch erweiterte Fruchtfolgen, Mischkulturen oder Agroforstsysteme, um das Risiko für Ernteverluste zu minimieren.
Auch der Weltagrarrat IAASTD schreibt in seinem Weltagrarbericht von 2008, an dem über 400 Expert*innen beteiligt waren, dass der Welthunger langfristig nur durch eine Stärkung der Agrarökologie bekämpft werden könne. Globale Herausforderungen wie die Klimakrise, Hunger oder das rasante Insektensterben können nach ihrer Ansicht nicht mit einer technischen Maßnahme gelöst werden, dazu bedarf es vielmehr einer grundlegenden Veränderung unseres Ernährungssystems.
Deshalb ist es an der Zeit, Potential und Elemente der Agrarökologie für Welternährung, Biodiversitäts- und Klimaschutz endlich mehr in den Blick zu nehmen und stärker zu fördern, sowie den Bereich verstärkt zu erforschen und mit entsprechenden Forschungsmitteln zu unterstützen.
Sowie wir im Energiebereich um die Jahrtausendwende – hoffentlich gerade noch rechtzeitig – eine grundlegende Transformation gestartet haben, brauchen wir jetzt ähnlich tiefgreifende Veränderungen bei Lebensmittelproduktion und -konsum.
Glücklicherweise müssen wir damit nicht bei Null anfangen. Innovative Bäuer*innen, Lebensmittelhersteller und -händler*innen und Verbraucher*innen entwickeln seit Jahrzehnten Konzepte, wie wir innerhalb der planetaren Belastungsgrenzen wirtschaften und essen können. Bei uns in Europa ebenso wie in Ägypten oder Äthiopien, auf den Philippinen oder in den Anden.
Seit einigen Jahren sind neue Techniken verfügbar, die direkt ins Erbgut eingreifen. Darunter die viel diskutierte Methode CRISPR/Cas. Sie wird zusammen mit weiteren Methoden wie TALEN unter anderem als „Genome Editing“ bezeichnet.
Durch die enorme Eingriffstiefe und erweiterten Möglichkeiten der neuen Verfahren muss diskutiert werden, ob die aktuellen Regulierungen für diese Techniken überhaupt weit genug gehen. So stellten auch die CRISPR-Entdeckerinnen Emmanuelle Charpentier und Jennifer Doudna klar, dass das Verfahren ein „mächtiges Werkzeug für Gentechnologie“ ist und die „neue Macht, die Evolution zu kontrollieren“ mit sich bringe. Das muss aufhorchen lassen.
Da es sich bei den neuen gentechnischen Verfahren um direkte Eingriffe ins Erbgut handelt, liegt auf der Hand, dass diese Techniken Gentechnik sind. Mit Umschreibungen und Umbenennungen der Techniken wird jedoch versucht, Regulierungen und Prüfungen zu umgehen. Dieses Vorgehen muss klar benannt werden. Auch neue Gentechnik ist Gentechnik und muss dementsprechend behandelt werden.
Genau das hat der Europäische Gerichtshof im Juli 2018 in seinem Urteil bestätigt: die neuen Gentechniken müssen unter die europäische Gentechnikgesetzgebung fallen und entsprechend reguliert werden.
Es gibt viele gute Gründe, Eigenschaften, Chancen und Risiken der erst seit einigen Jahren bekannten und verwendeten neuen Methoden und die mit ihrer Hilfe geschaffenen neuen gentechnisch veränderten Organismen zu prüfen. Dabei wäre es gewagt, davon auszugehen, dass gerade sogenannte Sprunginnovationen ohne Risiko wären. Deshalb darf die notwendige Vorsorge nicht hinter der Förderung von Innovation zurückstehen.
Schon früh begann die Chemieindustrie für diese Methoden zu werben und zu fordern, die neuen Gentechniken aus der Regulierung der Gentechnikgesetzgebung herauszunehmen. Wegen der großen Ablehnung in der Bevölkerung wären solche Konstrukte nur vermarktungsfähig, wenn sie nicht als gentechnisch verändert gekennzeichnet wären.
Große Unternehmen im Saatgut- und Agrochemiegeschäft wie DowDuPont, Bayer/Monsanto, Cellectis/Calyxt als Kooperationspartner von Bayer sowie Syngenta und BASF, haben bereits zahlreiche Patente auf CRISPR-Pflanzen und Tiere angemeldet, darunter insbesondere so wenig innovative Produkte wie glyphosattolerante Pflanzen, die lediglich das bekannte Absatz- und Monopolmodell „Saatgut und Pestizid aus einer Hand“ der Firmen sichern sollen. Auch auf CRISPR-Schweine und -Rinder gibt es bereits Patentanmeldungen.
Patente führen zu steigenden Preisen und einer weiteren Oligopolbildung auf einem ohnehin stark konzentrierten Markt. Sie behindern die weitere Züchtung und die Vermehrung von Saatgut und benachteiligen besonders kleinere Züchtungsunternehmen und landwirtschaftliche Betriebe. Ohne ordnungsgemäße Kennzeichnung könnten Bäuerinnen und Bauern und Züchtungsunternehmen unwissentlich patentiertes Saatgut einsetzen und von Agrarkonzernen dafür verklagt werden. In den USA und in Kanada gab es bereits mehrere solche Fälle, z.B. bei Gentechnik-Raps. Eine zukunftsfähige Züchtung verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und setzt auf genetische Vielfalt, breite Widerstandsfähigkeit gegen Schadeinflüsse und optimale Eignung für den Anbau in ökologischen Systemen.
Patente hemmen Zuchtfortschritt, statt ihn zu fördern. Deshalb verzichten konventionelle Züchter*innen seit jeher darauf. Zudem zeigt die Erfahrung, dass kleine und mittelständische Unternehmen es schwer haben, sich in einem von Patenten geprägten Saatgutmarkt zu behaupten. Auch global hemmen Patente den freien Zugang zu Saatgut.
Generell lehnen wir eine Patentierung von Tieren und Pflanzen ab. Das muss auch so bleiben! Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die kürzlich von der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) getroffene Entscheidung, auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere keine europäischen Patente mehr zu erteilen. Das ist ein wichtiger Teilerfolg.
Wir GRÜNEN führen schon seit Jahrzehnten eine offene und grundsätzliche, kontroverse und differenzierte Diskussion über rote, grüne, weiße, graue, alte und schließlich auch neue Gentechnik. Wir unterscheiden dabei schon lange zwischen beherrschbaren, weil geschlossenen Labor- und Produktionssystemen und medizinischen Anwendungen auf der einen Seite und auf der anderen Seite gentechnisch veränderten Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen, die unkontrollierbar und nicht rückholbar ins Ökosystem freigesetzt werden.
Einmal in die Umwelt freigesetzt, kann sich ein gentechnisch veränderter Organismus, sei es Pflanze, Tier oder Mikroorganismus, unter geeigneten Bedingungen vermehren und in genetischen Austausch mit anderen Organismen treten. Das kann durch Pollenflug von Feld zu Feld, Verwilderung (Beispiel Raps), die Kreuzung mit verwandten Wildformen (Beispiel Mais/Theosinte) oder durch die (bakterielle) Übertragung von Genen von einem Organismus zum anderen (horizontaler Gentransfer) geschehen. Dabei können die komplexen Wechselwirkungen in Ökosystemen gestört oder gar destabilisiert werden. Angesichts des dramatischen Artensterbens dürfen dabei keine zusätzlichen Risiken eingegangen werden. Auch die Vorstellung mittels gentechnischer Methoden Artenvielfalt zu stabilisieren oder zu erhöhen ist angesichts der damit verbunden ökologischen Risiken unrealistisch.
Eine neue Dimension bezüglich ökologischer Risiken bergen dabei einerseits mögliche kumulative Effekte einer weitreichenderen Eingriffstiefe sowie andererseits neue Mechanismen wie sogenannte Gene Drives. Diese sind biotechnologische Anwendungen mit enormer Eingriffstiefe und breiter Wirkung, die sich seit ein paar Jahren in der Entwicklung befinden. Übersetzen lassen sie sich vielleicht am besten mit Gen-Turbo. Die Technologie schaltet die natürlichen Regeln der Vererbung und Evolution aus, indem gentechnisch in das Erbgut von Organismen eingeführte Merkmale zu 100 Prozent an alle deren Nachkommen weitervererbt werden. Man will damit ganze Arten dauerhaft verändern oder auch gänzlich auslöschen. Die Anwendung von Gene Drives greift deutlich mehr in natürliche Organismen ein, als bisherige Techniken der Gentechnik, seien sie alt oder neu (CRISPR/CAS). Bisher fokussierte sich die Änderung auf einzelne Organismen, nun sind ganze Arten und Ökosysteme Ziel der gentechnischen Veränderungen. Langzeitfolgen sind nicht vorhersehbar.
Das Europäische Parlament hat sich am 16.01.20 im Rahmen einer Resolution zum 15. Treffen der Konferenz der Vereinten Nationen (COP 15) zum Internationalen Übereinkommen für die biologische Vielfalt für ein globales Moratorium der Gene Drive Technologien ausgesprochen.
Gentechnische Verfahren können dazu führen, dass sich Pflanzen auch in ihren biologischen Eigenschaften deutlich von denen aus konventioneller Züchtung unterscheiden. Darum müssen sie einer umfassenden Risikobewertung unterzogen werden, bevor sie zugelassen werden.
Das in der EU wichtige Regelwerk zur Regulierung der Gentechnik mit einer sorgfältigen Prüfung vor einer Zulassung und Kennzeichnung von Produkten, die gentechnisch verändert wurden, ermöglichen uns, negative Auswirkungen für die Gesellschaft und Umwelt weitestgehend rückholbar und gering zu halten.
Die Forschungsfreiheit ist in Deutschland ein hohes Gut, stark geschützt und damit umfassend möglich. Regulierung und eine entsprechende Risikoprüfung von Produkten, die auf den Markt kommen sollen, sind dabei kein Widerspruch zur Forschungsfreiheit. , Dies gilt für alle Bereiche, seien es technische Geräte, Medikamente oder gentechnisch veränderte Organismen. Forschungsfreiheit bedeutet allerdings keine schrankenlose Umsetzungs- und Vermarktungsfreiheit für alle Ergebnisse des Erfindergeists.
Weltweit werden in viele Ländern gentechnisch veränderte Organismen abgelehnt – zumindest dort wo sie abgelehnt werden können, weil sie erkennbar sind. In vielen Ländern können Bäuerinnen und Bauern sich nicht mehr dafür entscheiden, gentechnikfrei zu wirtschaften, da ihre Felder durch Nachbarfelder und andere Quellen mit Gentechnik kontaminiert werden oder die Menschen keine gentechnikfreien Produkte kaufen können, weil es dort keine Kennzeichnung gibt.
In Europa und weiteren Teilen der Welt gibt es schlicht keinen Markt für gentechnisch veränderte Lebensmittel. Auch steigt der Druck auf die nicht gekennzeichneten gentechnisch veränderten Futtermittel, sodass sich freiwillige Kennzeichnungen entwickelt haben.
Befürworter neuer Gentechnik wollen viele ihrer Anwendungen, beispielsweise auch des CRISPR/ Cas-Verfahrens, von der Regulierung ausnehmen, um Kosten zu sparen und sie besser verkaufen zu können. Die Logik der Unternehmen ist einfach: Ohne Kennzeichnung gentechnisch veränderter Produkte ist auch keine gezielte Kaufentscheidung möglich.
Die Kennzeichnung ermöglicht die Wahlfreiheit für Verbraucher*innen. Dieses Recht auf Wissen müssen wir schützen.
Verbraucher*innen in Deutschland lehnen GVO weiterhin mit großer Mehrheit ab. Unsere Aufgabe als Partei der Nachhaltigkeit und der vorsorgenden Technikfolgenabschätzung ist es, die Wahlfreiheit weiterhin zu ermöglichen. Wer wenn nicht wir GRÜNEN sollten Anliegen der Transparenz ernst nehmen?
Dazu muss auf allen Ebenen das 2018 gefasste Urteil des EuGHs konsequent umgesetzt werden.
umfassende Agrar- und Ernährungswende statt Deregulierung einer Technologie Wenn wir die ständige Veränderung im Blick haben, erkennen wir systemische Zusammenhänge zwischen ökologischen Krisen und Artenverlust, dem Rückgang von bäuerlichen Strukturen, der grassierenden Fehl- und Überernährung auf der einen und Unterernährung auf der anderen Seite. Damit ist klar, dass eine umfassende Agrar- und Ernährungswende dringender notwendig ist als je zuvor. Systemische Herausforderungen müssen mit systemischen Lösungsansätzen angegangen werden.
Nicht zuletzt haben wir heute eine Verantwortung für künftige Generationen: lassen wir ihnen ihre Entscheidungs- und Handlungsfreiheit!
Wenn wir heute die Regulierung für genomeditierende Technologien aufheben, nehmen wir ihnen diese Freiheit unwiederbringlich. Denn diese gentechnisch veränderten Organismen sind dann ungekennzeichnet und nicht identifizierbar in der Welt. Unsere Kontrollinstrumente aus der Hand zu geben und zu deregulieren, wie von manchen Seiten gefordert, wäre mehr als fahrlässig.
Mit der Beibehaltung der bestehenden Regulierung sichern wir vieles:
Das alles sollten wir nicht leichtfertig aufgeben.
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